Eigentlich nein. Die Kontrollschilder werden vom Strassenverkehrsamt vergeben und gehören nicht zum Eigentum einer Person. Deshalb fällt das Kontrollschild auch nicht in den Nachlass. Vielmehr geht es nach dem Tod des Halters ans Strassenverkehrsamt zurück, das die Nummer neu vergibt.

Die meisten Kantone erlauben allerdings, dass nahe Verwandte – in manchen Kantonen auch Drittpersonen – das Schild gegen eine Gebühr übernehmen können. Für die Übertragung wird normalerweise die Zustimmung der Erbengemeinschaft verlangt. Möglich ist das meist nur innerhalb eines Jahres. Danach wird die Nummer neu vergeben.

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Informieren Sie sich also am besten umgehend beim zuständigen Strassenverkehrsamt und einigen Sie sich mit den Verwandten, wer die Nummer erhalten soll.

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