1. Wer kann zum Erben werden?

Erbe kann man auf zwei Arten werden: entweder als gesetzlicher Erbe, weil man zur Familie gehört – oder weil man von der verstorbenen Person in einem Testament oder Erbvertrag als Erbin eingesetzt wurde.

Für gesetzliche Erben gelten die Regeln der Stammesordnung (siehe Infografik und Erklärung unten), es sei denn, die verstorbene Person habe es im Testament oder Erbvertrag anders bestimmt.

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