Es gibt drei Möglichkeiten. Welche für Sie in Frage kommt, hängt von den konkreten Umständen des Verkaufs ab.

Variante eins: Sie nehmen die Hypothek mit – auf ein neues Objekt, das Sie bald kaufen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie überhaupt ein neues Haus oder eine neue Wohnung kaufen und das alte und das neue Objekt ungefähr in der gleichen Preisklasse liegen.

Ihre Bank ist nicht verpflichtet, bei diesem Tausch mitzumachen. Es ist deshalb wichtig, möglichst früh mit ihr darüber zu reden und zu versuchen, sie mit ins Boot zu holen.

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Variante zwei, falls Sie kein neues Objekt kaufen: Sie versuchen, die laufende Hypothek der Käuferin mitzugeben. Das ist komplizierter, weil das Interesse daran meist nicht übereinstimmt: Vielleicht hat die Käuferin bereits eine andere, günstigere Finanzierungslösung – dann ist sie nur zur Übernahme der Hypothek bereit, wenn Sie im Gegenzug den Kaufpreis reduzieren. Oder die Bank lehnt ab, weil die Käuferin weniger solvent ist als Sie. Die Bank kann übrigens auch ohne Angabe von Gründen Nein sagen.

In der Praxis klappt diese Variante nur selten – auch wenn gerade jetzt die Chancen relativ gut stehen, sofern Sie einen älteren Hypothekarvertrag zu einem günstigen Zinssatz haben, der im heutigen Zinsumfeld attraktiv ist.

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Falls nur Variante drei bleibt, kann es teuer werden: Wenn Sie eine bestehende Festhypothek vor Vertragsablauf kündigen, müssen Sie die Bank schadlos halten – mit der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung. Wie die berechnet wird, sollte in Ihrem Hypothekarvertrag stehen. Je nach verbleibender Laufzeit, Kreditbetrag und Zinssituation kann das rasch eine fünfstellige Summe ausmachen. Selbst wenn Sie keine Fest-, sondern eine Saron-Hypothek haben, sind Sie in der Regel an eine bestimmte Vertragslaufzeit gebunden. Die Ausstiegskosten sind dann aber meist tiefer als bei einer Festhypothek.

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