Brauche ich diesen Schutz?
Seit einigen Jahren erhalten Helsana-Versicherte mit Spitalzusatzversicherung ab einem gewissen Alter automatisch eine Langzeitpflegeversicherung. Braucht man die überhaupt?
aktualisiert am 20. Oktober 2015 - 11:25 Uhr
«Waren Sie in den letzten fünf Jahren wegen körperlicher oder psychischer Beschwerden in Behandlung?» Wer eine Zusatzversicherung zur Krankenkasse möchte, muss in der Regel Dutzende solcher Fragen verneinen können. Kranke und ältere Menschen haben daher oft null Chance. Genau hier lockt Helsana: «Ganz ohne Gesundheitsprüfung» bietet sie AHV-Rentnern die Langzeitpflegeversicherung Cura an, die einen Zustupf an jene Pflegekosten zahlt, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden.
Der Haken dabei: Bevor die Helsana Taggelder an die Heim-oder Spitex-Kosten ausrichtet, müssen Versicherte zwei Jahre lang selbst bezahlen. Während dieser Frist sterben viele – oder sie brauchen ihr Vermögen auf. Dann aber gibts Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe. «Zahlt die Helsana, sinken einfach die staatlichen Beiträge – so profitiert letztlich der Staat, nicht der Versicherte», sagt Regina Jäggi, Expertin im Beobachter-Beratungszentrum.
Die Cura-Pflegeversicherung lohnt sich darum höchstens für Gutbetuchte, die aufgrund ihres Vermögens nie Ergänzungsleistungen beziehen können und so mehr Vermögen für ihre Erben erhalten wollen. Helsana wollte zu diesem Vorwurf nicht Stellung nehmen.
Stossend auch: Seit Jahren erhalten alle, die bei Helsana eine Spitalzusatzversicherung haben, ungefragt und automatisch Cura, sobald sie das Rentenalter erreichen. Kosten: mindestens 30 Franken pro Monat. Wer das nicht will, muss sich abmelden. Helsana stützt sich da auf einen Passus in ihren Zusatzversicherungsverträgen.
Dennoch gilt im Prinzip der Grundsatz: ohne Zustimmung kein Vertrag. Auch wer nicht bis Ende Januar antwortet, wie das Helsana in einem Brief verlangt, kann darum die Zahlung der Monatsprämien verweigern.
Wer allerdings bereits längere Zeit die Beiträge gezahlt hat, hat unter Umständen schlechte Karten: «Ein Gericht könnte das als Zustimmung zum Vertrag werten», sagt Expertin Jäggi. Man sollte dennoch versuchen, an die Kulanz der Helsana zu appellieren. Immerhin hat diese im Oktober 2013 gegenüber dem Kassensturz Prämienrückerstattungen versprochen.