Diese Krankenkasse will einfach alles wissen
Die Groupe Mutuel setzt auf gläserne Patienten und verlangt Generalvollmachten.
Veröffentlicht am 14. Mai 2019 - 16:19 Uhr,
aktualisiert am 14. Mai 2019 - 13:00 Uhr
Werner Müller* soll seiner Krankenkasse, der Groupe Mutuel, eine Vollmacht ausstellen. So steht es im Begleitbrief. Wenn er unterschreibt, darf die Kasse nicht nur in seine gesamte Krankenakte Einsicht nehmen und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich befragen, sondern sogar bei Polizei, Steueramt sowie öffentlichen und privaten Verwaltungen Auskünfte einholen. Und diese nach Gutdünken an Dritte weitergeben, etwa an seinen Arbeitgeber.
Müller war bis vor kurzem Patient in einer psychiatrischen Klinik. Glücklicherweise zeigte er das Schreiben dort einem Sozialarbeiter. Der riet ihm, die Vollmacht nicht zu unterzeichnen.
Aus gutem Grund. Selbst bei Krankentaggeldversicherungen bewegen sich die Versicherer mit solchen Vollmachten an der Grenze der Legalität. Bei der Grundversicherung haben sie schon gar keine Berechtigung. «Solche Vollmachten sind grundsätzlich nicht vereinbar mit dem Krankenversicherungsgesetz. Dort ist genau geregelt, wie Versicherer Rechnungen prüfen dürfen», sagt Hugo Wyler vom Büro des eidgenössischen Datenschützers. «Generalvollmachten gehören definitiv nicht dazu. Wir raten deshalb jedem ab, solch eine Vollmacht zu unterschreiben.»
«Unterschreiben Sie keine Vollmachten, die die Einholung von umfassenden Informationen ermöglichen würden», sagt auch Daniel Tapernoux von der Stiftung SPO Patientenschutz. «Erkundigen Sie sich stattdessen über den genauen Anlass für die Vollmacht. Wenn Sie es für richtig halten, geben Sie Ihre Angaben und Ihre Einwilligung nur für diesen ganz bestimmten Zweck.»
Auf Anfrage lässt die Groupe Mutuel verlauten, die Vollmacht betreffe nicht die Grundversicherung, sondern lediglich den Privatversicherungsbereich , etwa die Krankentaggeldversicherung. Tatsache ist aber, dass bei der Groupe Mutuel jeder Kunde eine einzige Versichertennummer hat, egal, welche Produkte er bei der Kasse gekauft hat. Die Vollmacht gälte also auch für die Grundversicherung.
* Name geändert
Diese Vollmacht wollte die Groupe Mutuel
Wird ein Angestellter krank, muss er der Versicherung alle nötigen Informationen liefern. Ansonsten riskiert man, keine Leistungen zu erhalten. Doch welche Stellen müssen im Abklärungsverfahren bevollmächtigt werden und welche nicht? Unter «Krankentaggeldversicherung und Datenschutz» erhalten Beobachter-Mitglieder Tipps, wie Gesundheitsdaten richtig behandelt werden sollten.
2 Kommentare
grüezi
Heute war bei Mir auch ein Brief in der Post von Groupe Mutuel mit der Bitte das ich auch eine Vollmacht unterschreibe und zurück schicke.
Am Nachmittag kam dann der anruf von Groupe Mutuel und eine Frau am Telefon erklärte mir das sie diesen Fr. mich persöndlich treffen will, Kontrollbesuch sozusagen.
ist das neu das man so mit den Patienten/Kunden umgeht oder?
Leider verlangt diese Vollmachten auch die Swica. Bitte an alle Patienten auch hier bitte aufpassen!