Markus Wüst aus Oberriet SG versteht die Welt nicht mehr: «Vorsorgegelder sind doch speziell geschützt. Warum gilt das bei mir nicht?» Wüst befürchtet, dass er über 110'000 Franken verlieren wird. Ihm geht es wie 29 weiteren Betroffenen – beim Versicherten mit dem grössten Altersguthaben stehen gar 320'000 Franken auf dem Spiel. Die Opfer der Pensionskasse PK-FIV hoffen auf das Bundesverwaltungsgericht. Es muss entscheiden, ob der Sicherheitsfonds letztlich doch noch einspringen muss.

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Die 30 sind Opfer von Milos und Milan Savic geworden. Die Brüder mit österreichischem Pass hatten in den Neunzigern eine Inkassofirma gegründet, stiegen später ins Vermögensverwaltungsgeschäft ein und rundeten das Firmenkonglomerat mit einer Pensionskasse und einer Freizügigkeitsstiftung ab. Die beiden versprachen hohe Renditen und sichere Anlagen.

Doch bald war das Geld an der Börse verzockt. Neue Einlagen wurden zum Stopfen alter Löcher verwendet, während sich die Brüder einen aufwendigen Lebensstil gönnten. Einer finanzierte seiner Frau zwei Modeboutiquen, eine in St. Moritz, eine in St. Gallen. Das Kantonsgericht St. Gallen verurteilte die Savic-Brüder Ende 2012 zu sechseinhalb und vier Jahren Haft – wegen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen das Finanzmarktaufsichts- und das Bankengesetz. Nach der Pleite müssen rund 800 Gläubiger wohl Forderungen von gut 50 Millionen Franken abschreiben.

Wurden bedeutende Beträge abgezogen?

Markus Wüst, damals auf Stellensuche, hatte seine Vorsorgegelder der wenig bekannten Firma anvertraut, weil dort «die Verzinsung etwas höher war». Man habe ihm aber versichert, sie seien durch den Sicherheitsfonds der zweiten Säule gedeckt. Sein Vorsorgegeld wurde Ende 2008 von der Savic-Freizügigkeitsstiftung Fina an die Savic-Pensionskasse PK-FIV übertragen. Wüst erhielt Mitte 2009 eine Austrittsabrechnung der Kasse, aber sein Geld blieb blockiert. Denn die St. Galler Kantonalbank – die Hausbank der Savic-Brüder – hatte deren Konten gesperrt. Den Bankern war es angesichts der dubiosen Transaktionen offenbar mulmig geworden.

Die Brüder Savic zeigten sich selber an – und blieben auf freiem Fuss. Zunächst zumindest. Warum keine Untersuchungshaft angeordnet wurde? Dazu sei «keine Auskunft möglich», verlautete die Staatsanwaltschaft. Nun gibt es Hinweise, dass nach der Selbstanzeige bedeutende Beträge aus der Kasse abgezogen wurden. Eine Untersuchung der Finanzmarktaufsicht bestätigte die Befürchtungen: Der PK-FIV fehlten rund 3,8 Millionen Franken, der Fina-Freizügigkeitsstiftung zwei Drittel der eingezahlten Gelder. Man schickte die Infina-Gruppe in den Konkurs.

Auch vier Jahre später ist offen, ob die St. Galler Kantonalbank als Depotbank ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat. Die Banker sagen, man wolle das Liquidationsverfahren abwarten. Erst dann könne beurteilt werden, «ob und welche Ansprüche gegen wen geltend gemacht werden».

Besonders bitter ist die Lage der 280 Gläubiger der Fina-Freizügigkeitsstiftung. Sie fallen durch eine Lücke im Vorsorgesystem. Der Grund: Wird eine Freizügigkeitsstiftung zahlungsunfähig, springt kein Sicherheitsfonds ein. Das wollte die CVP-Nationalrätin Viola Amherd 2010 korrigieren, doch der Bundesrat lehnte ab – mit Hinweis auf die kurz zuvor verschärften Anlagebestimmungen. Die legen fest, dass beim Kontosparen nur noch Spareinlagen bei Banken möglich sind. So sind wenigstens 100'000 Franken geschützt.

Gelder unerlaubterweise verschoben

Den Fina-Versicherten nützt das nichts. Ihr Fall ereignete sich vor der Revision der Freizügigkeitsverordnung, sie werden wohl gut zwei Drittel ihrer Vorsorgegelder verlieren. Markus Wüsts Geld lag zwar bei der PK-FIV, und Einlagen von Pensionskassen sind durch den Sicherheitsfonds der zweiten Säule geschützt. Doch statt 2,3 Millionen Franken – wie vom Liquidator der PK-FIV gefordert – zahlte der Sicherheitsfonds nur 1,5 Millionen. Die Forderungen von 30 PK-FIV-Opfern lehnte er ab. Die Begründung zeigt auf, wie fahrlässig die Kasse ihr Geschäft betrieb. So wurden unerlaubterweise Gelder von der Freizügigkeitsstiftung und anderen Vorsorgeeinrichtungen in die PK-FIV verschoben.

Laut Sicherheitsfonds geschah das einzig, um die notwendige Deckung ausweisen zu können. Das sei missbräuchlich erfolgt, da die Versicherten entweder arbeitslos oder gar nicht bei Firmen beschäftigt waren, die der PK-FIV angeschlossen sind. Bei solchen Transfers taten Vermittler mit, die ihren Kunden fingierte PK-Versicherungsausweise ausstellten. Auch sie müssen mit Klagen rechnen.

Da sich das Verfahren seit vier Jahren hinzieht, steigen die Kosten. Für die Liquidierung der PK-FIV wurde eine halbe Million Franken zurückgestellt; davon sind 280'000 Franken aufgebraucht – die letztlich zulasten der Gläubiger gehen. Der amtliche Liquidator legte gegen die Verfügung des Sicherheitsfonds, den Versicherten nur einen Teil der Vorsorgegelder zu zahlen, beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs ein. Die 30 Opfer können bis Mitte Juni Stellung nehmen. Bleibt es bei der bisherigen Rechtsprechung, stehen ihre Chancen schlecht: Die Kasse ist pleite, der Sicherheitsfonds nicht zuständig, und bei den Verantwortlichen ist wohl nichts zu holen.