Die Säule 3a in die Pensionskasse verschieben?
Frage: Mein Mann und ich sind beide 60. Er geht in Pension, ich arbeite bis zur Pensionierung weiter. Sollen wir unser Säule-3a-Guthaben in meine Pensionskasse einzahlen?
aktualisiert am 28. Februar 2018 - 11:36 Uhr
Der Transfer des Kapitals Ihres Mannes lohnt sich wahrscheinlich nicht. Der Bezug seiner Säule 3a wird besteuert. Sie können den Einkauf in der Steuererklärung zwar abziehen. Das Kapital wird aber ein zweites Mal besteuert, wenn Sie es beziehen oder eine Rente wählen. Zudem kommen Sie mit mehr Kapital in der zweiten Säule in eine höhere Progression.
Ihr Guthaben aus der Säule 3a können Sie in Ihre Pensionskasse verschieben, falls Sie eine Einkaufslücke haben. Dieser Vorgang ist je nach Kanton steuerneutral: Beim Bezug fallen keine Steuern an, aber Sie können den Einkauf in die zweite Säule auch nicht in der Steuererklärung abziehen. Einen Vorteil haben Sie, wenn die zweite Säule besser verzinst ist und Sie eine höhere PK-Rente und höhere Versicherungsleistungen anstreben.
So funktioniert das Vorsorgesystem
Besteht bei Ihnen eine Vorsorgelücke? Haben Sie zudem gerade die Stelle gewechselt oder wollen Sie steuerlich profitieren? Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Lohnt sich der Einkauf in die Pensionskasse», welche Faktoren für eine solche Überlegung noch wichtig sind.