Die Betreibungsbeamtin klingelt an der Tür oder schickt eine Einladung: Das bedeutet Stress. Vielleicht sogar eine Katastrophe.

Denn wer tatsächlich Geld schuldet und nicht zahlen kann, wird vielleicht bald gepfändet. Das heisst, das Betreibungsamt nimmt alles weg, was man nicht zwingend zum Leben braucht.

Immerhin: Wenn das Amt einen Verfahrensfehler macht, können sich Betroffene einfach und kostenlos wehren. Mit der betreibungsrechtlichen Beschwerde können sie die Aufsichtsbehörde prüfen lassen, ob vielleicht etwas nicht richtig läuft. So wird die grosse Macht der Betreibungsämter etwas ausgeglichen.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Auto weg, obwohl man es braucht

Und das ist nötig: Denn wie überall, wo gearbeitet wird, können Fehler passieren, obwohl sich Betreibungsbeamtinnen und -beamte bei jedem Schritt an strenge Vorschriften halten müssen.

Nicht korrekt ist etwa, wenn sie den Zahlungsbefehl dem Vater übergeben, der nur zum Kinderhüten da ist – mit ihm lebt der Schuldner nicht in einer Hausgemeinschaft.

Oder wenn das Betreibungsamt das Auto pfändet, obwohl man es etwa als Handwerkerin dringend zum Arbeiten braucht. Oder eine körperliche Behinderung hat und ohne Fahrzeug nicht mobil ist. Dann ist es nicht pfändbar.

Buchtipp
Wenn das Geld nicht reicht
Buchcover: Wenn das Geld nicht reicht

Die meisten Fragen an der Beobachter-Hotline drehen sich aber um das betreibungsrechtliche Existenzminimum: Hat das Amt richtig gerechnet, fehlt vielleicht eine Position, darf ich mehr Geld behalten?

Das Betreibungsamt rechnet Einkommen und Bedarf und damit die pfändbare Quote jeden Monat von neuem aus und schickt eine Pfändungsurkunde. Wenn man dagegen Beschwerde erhebt, prüft die Aufsichtsbehörde nach.

Welche Handlungen kann ich anfechten?

Verfügungen von Betreibungs- und Konkursämtern. Eine ganz andere Geschichte ist die Frage, ob die betriebene Forderung besteht oder nicht. Dagegen hilft keine Beschwerde, sondern Betroffene müssen Rechtsvorschlag erheben gegen die Betreibung. Dann landet die Sache vor Gericht.

Zuständige Aufsichtsbehörde

In jedem Kanton gibt es mindestens eine Stelle, die die Betreibungs- und Konkursämter beaufsichtigt. In manchen sogar zwei, eine untere und eine obere. Sie heissen überall etwas anders.

Im Kanton Aargau etwa sind es der Bezirksgerichtspräsident und das Betreibungsinspektorat, im Kanton Zürich das Bezirksgericht und das Obergericht. Im Kanton Bern hingegen gibt es nur eine Instanz: das Obergericht.

Form, Inhalt und Frist der Beschwerde

Es genügt, einen Brief zu schreiben und zu unterzeichnen. Am besten schickt man ihn eingeschrieben. Es braucht einen konkreten Antrag – zum Beispiel, dass eine bestimmte Ausgabe in den Bedarf eingerechnet werden muss.

Zudem braucht es eine Begründung, weshalb die Verfügung das Gesetz verletzt oder unangemessen ist. Im Beispiel etwa, dass Schulmaterial der Kinder oder Arztkosten zum Existenzminimum gehören. 

Rechtsratgeber
Merkblatt «Lohnpfändung»

Beobachter-Mitglieder erhalten mit dem Merkblatt «Lohnpfändung – Leben mit dem Existenzminimum» weitere Infos zu ihren Rechten und Pflichten sowie eine Zusammenstellung eines Fallbeispiels, das zeigt, wie die pfändbare Quote berechnet wird.

Die Frist beträgt zehn Tage. Sie beginnt am Folgetag, nachdem die Verfügung zugestellt wurde.

So geht es weiter

Die untere Aufsichtsbehörde prüft die Beschwerde, holt beim Betreibungsamt eine Stellungnahme ein und entscheidet dann. Diesen Entscheid kann man weiterziehen, zuerst an die obere Aufsichtsbehörde, falls es eine gibt, und dann ans Bundesgericht. 

Kosten 

Das Beschwerdeverfahren ist in der Regel kostenlos. Nur ganz ausnahmsweise, wenn jemand böswillig das Verfahren einleitet, kann er gebüsst werden und muss Gebühren zahlen. 

Geldmünzen und Einkaufstaschen stehen vor einem rot-grünen Hintergrund. Der Beobachter beantwortet für Ratsuchende Fragen zum Thema Konsum. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin
Beratung zu Betreibung
Das Betreibungsverfahren ist kompliziert und in der Schweiz kann jeder jeden betreiben. Die Fachleute des Beobachter-Beratungszentrums geben Ihnen Rat.
Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren