Inkassobüro gerät an die Falsche
Das Inkassounternehmen Debitors Management AG treibt konsequent ausstehende Rechnungen ein. Auch solche, die es gar nie gab.
Veröffentlicht am 7. August 2020 - 16:03 Uhr
Mehrere Inkassofirmen sind bekannt für unzimperliche Methoden. Sie werden von Firmen beauftragt, bei Kunden das Geld für ausstehende Rechnungen einzutreiben – und schlagen meist happige Zuschläge drauf.
Weil dieses Inkasso ein einträgliches Geschäft ist, wird mit Geldforderungen von Firmen auch gehandelt. Manchmal sind die Forderungen aber nicht belegbar, längst beglichen oder schlicht falsch.
Seit Jahren beklagen sich Betroffene beim Beobachter, dass sie Geldeintreiber nicht mehr loswerden.
Neuestes Beispiel ist Debitors Management. Beobachter-Leserin Caroline F. (Name geändert) erhielt im April eine Rechnung von Debitors über Fr. 345.40 – für eine Analyse bei einem medizinischen Labor in Genf. Bald folgte die erste Mahnung, kurz darauf die zweite. Im Ton sehr bestimmt, bot Debitors auch gleich eine Teilzahlung an.
Doch die Frau war weder in Genf gewesen, noch hatte sie ihr Blut analysieren lassen. Mehr noch: Sie lebt seit Jahren nicht mehr an der von Debitors verwendeten Rechnungsadresse. Sprich: Die Forderung ist offensichtlich unbegründet.
Bei der Inkassofirma Debitors heisst es, im vorliegenden Fall habe sich «der Schuldner als unzutreffend» erwiesen. Man habe sich entschuldigt und den Fehler in der Datenbank korrigiert. Eine Sprecherin betont, es komme nur «in seltenen Fällen» vor, dass Adressen fehlerhaft seien. Diese würden – sobald festgestellt – «umgehend korrigiert».
Das Beratungszentrum des Beobachters empfiehlt, Zahlungserinnerungen und Betreibungsandrohungen von Inkassobüros genau zu prüfen, unberechtigte Forderungen schriftlich zu bestreiten und bei einer Betreibung Rechtsvorschlag zu erheben .
In der Schweiz kann jeder eine Betreibung einleiten, egal ob eine Forderung besteht oder nicht. Wie wehrt man sich da gegen einen ungerechtfertigten Zahlungsbefehl? Und: Darf das Inkassobüro zusätzliche Spesen erheben? Beobachter-Mitglieder erhalten Rat mit Vertragsvorlagen, Checklisten und mehr.
4 Kommentare
Zur Info, ich bin wie folgt vorgegangen und hatte keine Probleme:
1) Zahlung der offenen Rechnung + 5% Zinsen direkt an Fedex zahlen (nix an Debitors Management überweisen).
2) Debitor Management informieren und Beleg von der Bankzahlung
3) Debitors sagt das alles gelöscht wurde.
Gegen solche unberechtigten Forderungen kann man so vorgehen: Brief 1 eingeschrieben, Forderung begründet bestreiten, Ton anständig. Brief 2 eingeschrieben (kostet leider wieder einige sFr.), Forderung nochmals begründet bestreiten, Ton sec, Information, dass man die weiteren Umtriebe in Rechnung stellen werde (Portokosten, Arbeitszeit) wenn die Sache nicht erledigt ist. Nötigenfalls werde man diese Aufwandkosten auf geeignetem Weg einfordern (damit ist eine Gegenbetreibung gemeint, das werden die Leute merken). Sollte tatsächlich keine Ruhe einkehren, muss man dann konsequent sein und die Betreibung durchziehen.
Meine Empfehlungen:
1. Wenn die Forderung zu recht besteht, zahlen. Und zwar mit der ursprünglichen Rechnungsinformation an den Gläubiger, nicht an die Inkassofirma. Und in Zukunft nichts mehr kaufen was man sich nicht leisten kann. Oder sparen bis man kann.
2. Ist die Forderung nicht nachvollziehbar, gar nichts tun. Ausser einen Ordner anlegen und alle Briefe der Inkassofirma ablegen. Ja nicht antworten oder etwas zurückschicken. Das könnte als Schuldanerkennung ausgelegt werden. Sämtliche Drohungen wegstecken, es sind nur leere Worte. Die Firma ist Ihnen im Abfassen von Schreiben in jedem Fall voraus! Sollten die es wagen eine Betreibung einzuleiten, Rechtsvorschlag nicht vergessen - Achtung FRIST. Verstehen Sie etwas nicht, unsere Amtsstellen helfen Ihnen gerne. Das Betreibungsamt steht nicht auf der Seite des Geldeintreibers sondern auf Ihrer.
Ich habe das über zehn Jahre lang gemacht mit einer Firma Irrtum Justizia mit einer angeblichen Forderung einer Firma Kabelsalat. Den Ordner können Sie überall herumzeigen, ist eine echte Humorsammlung.
Das Beste wäre ebenfalls unzimperlich zu sein. Für eine Kollegin von mir hatte ich total 3 Schreiben an die Alphapay verfasst. Erstens musste sie dann nur noch den Grundbetrag und die Verzugszinsen berappen und zweitens konnte sie es in monatlichen Raten OHNE Zuschlag bezahlen. Wegen dem Verzugsschaden und anderer erfundenen Posten hatte ich im 3. Schreiben unmissverständlich klar gemacht, dass wenn diese Art vermeidbare Korrespondenz (da rechtlich alles klar ist) jetzt nicht aufhört, ich rechtliche Schritte einleiten werde. Beim Zuschlag von CHF 10.00 pro Rate entgegnete ich, dass ich nirgendwo, weder in den AGBs noch sonstwo was darüber gelesen habe. Zum Schluss hatte ich von denen noch einen Satz "geklaut", den ich ebenfalls ins Schreiben eingebaut hatte: "Dies ist ihre letzte Chance!!!"