Mehrere Inkassofirmen sind bekannt für unzimperliche Methoden. Sie werden von Firmen beauftragt, bei Kunden das Geld für ausstehende Rechnungen einzutreiben – und schlagen meist happige Zuschläge drauf.

Weil dieses Inkasso ein einträgliches Geschäft ist, wird mit Geldforderungen von Firmen auch gehandelt. Manchmal sind die Forderungen aber nicht belegbar, längst beglichen oder schlicht falsch.

Seit Jahren beklagen sich Betroffene beim Beobachter, dass sie Geldeintreiber nicht mehr loswerden.

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Neuestes Beispiel ist Debitors Management. Beobachter-Leserin Caroline F. (Name geändert) erhielt im April eine Rechnung von Debitors über Fr. 345.40 – für eine Analyse bei einem medizinischen Labor in Genf. Bald folgte die erste Mahnung, kurz darauf die zweite. Im Ton sehr bestimmt, bot Debitors auch gleich eine Teilzahlung an.

Doch die Frau war weder in Genf gewesen, noch hatte sie ihr Blut analysieren lassen. Mehr noch: Sie lebt seit Jahren nicht mehr an der von Debitors verwendeten Rechnungsadresse. Sprich: Die Forderung ist offensichtlich unbegründet.

Bei der Inkassofirma Debitors heisst es, im vorliegenden Fall habe sich «der Schuldner als unzutreffend» erwiesen. Man habe sich entschuldigt und den Fehler in der Datenbank korrigiert. Eine Sprecherin betont, es komme nur «in seltenen Fällen» vor, dass Adressen fehlerhaft seien. Diese würden – sobald festgestellt – «umgehend korrigiert».

Das Beratungszentrum des Beobachters empfiehlt, Zahlungserinnerungen und Betreibungsandrohungen von Inkassobüros genau zu prüfen, unberechtigte Forderungen schriftlich zu bestreiten und bei einer Betreibung Rechtsvorschlag zu erheben Checkliste Das ist zu tun bei einer Betreibung .

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Mehr zu Betreibung

In der Schweiz kann jeder eine Betreibung einleiten, egal ob eine Forderung besteht oder nicht. Wie wehrt man sich da gegen einen ungerechtfertigten Zahlungsbefehl? Und: Darf das Inkassobüro zusätzliche Spesen erheben? Beobachter-Mitglieder erhalten Rat mit Vertragsvorlagen, Checklisten und mehr.

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Otto Hostettler, Redaktor
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