Die Sozialhilfe gehört versichert!
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe steht in der Kritik. Warum eigentlich?
Veröffentlicht am 29. Juni 2012 - 15:48 Uhr
Bis vor wenigen Jahrzehnten galten Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Invalidität und bis vor kurzem auch Mutterschaft als Risiken, die man selber oder mit Hilfe der Familie zu finanzieren hatte. Wer sich nicht selber zu helfen wusste, musste betteln gehen.
Doch in einem modernen Staat sollte niemand auf Almosen angewiesen sein. Die Schweiz hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, Armut zu beheben und die Schwachen zu schützen – basierend auf der Erkenntnis, dass sich mit Selbstverantwortung allein Notlagen nicht verhindern lassen. Aus diesem Grund haben unsere Gross- und Urgrosseltern Sozialversicherungen geschaffen, die anfänglich umstritten waren, inzwischen aber längst ein nicht mehr wegzudenkendes Element unseres Wohlstands und des sozialen Friedens sind (siehe Grafik «Sozialversicherungen: So sind sie entstanden»). Oder will heute jemand ernsthaft die Krankenkasse, die Arbeitslosenversicherung oder die AHV abschaffen?
Wie die Erfahrung der beiden vergangenen Jahrzehnte zeigt, decken diese Versicherungen nicht mehr alle Armutsrisiken ab. Die rasante ökonomische Entwicklung, die globalisierte Dynamik auf dem Arbeitsmarkt und die damit verbundene Langzeitarbeitslosigkeit führen seit den Neunzigern dazu, dass immer mehr Menschen vom Netz der Sozialversicherungen nicht mehr aufgefangen werden. Auch der gesellschaftliche Wandel, veränderte Lebensformen und nicht existenzsichernde Löhne decken die Schwachstellen im Instrumentarium der sozialen Sicherung auf.
Wer durch das System fällt, muss aber nicht mehr betteln gehen: Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, hat gemäss der Bundesverfassung Anspruch auf Unterstützung. Zuständig dafür sind die Sozialdienste der Gemeinden. Wer mit deren Leistungen nicht einverstanden ist, kann Einsprache erheben und als letzten Schritt an ein Gericht gelangen.
Doch darf jemand, der ohne Gegenleistung Geld vom Staat erhält, so fordernd auftreten, wie es einzelne Sozialhilfeempfänger tun? Soll jeder, der das System missbraucht, die Gerichte bemühen und seinen Fall in die Länge ziehen dürfen? Ja, denn die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Damit das so bleibt, braucht es klare Gesetze und griffige Mittel gegen Missbrauch. Ausserdem ist Sozialhilfe kein Gnadenakt mehr, sondern seit der letzten Revision der Bundesverfassung ein verfassungsmässiges Recht.
Doch wie die Sozialhilfe-Serie des Beobachters gezeigt hat, ist die Sozialhilfe erneuerungsbedürftig, wenn sie auch künftig ihre Funktion als letztes Auffangnetz wahrnehmen will. Die Schweiz hat als einziger westeuropäischer Staat neben Österreich kein nationales Sozialhilfegesetz. Die Bemessung und die Ausrichtung liegt in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden, und sie sind es, die sie auch berappen müssen – und daran krankt die Sozialhilfe.
Das jetzige System treibt einen fatalen Mechanismus an. Je nachdem, in welcher Gemeinde und welchem Kanton man wohnt, fällt die geleistete Hilfe unterschiedlich hoch aus – sofern nicht von Anfang an versucht wird, Bezüger in eine andere Gemeinde abzuschieben oder ihre Gesuche abzuwimmeln. Und je nach Wohnort sieht man sich nach überstandener Abhängigkeit unter Umständen mit Rückforderungen konfrontiert, sofern die ausbezahlten Beträge nicht vorher mittels der gesetzlichen Verwandtenunterstützung zurückgefordert werden konnten. In Fachkreisen ist unbestritten, das es sich bei dieser kantonal uneinheitlichen Handhabung um einen riesigen Verwaltungsaufwand handelt, der letztlich wenig einbringt.
Darüber hinaus legen die Sozialdienste in den Gemeinden den Fokus darauf, Sozialhilfeempfänger so schnell wie möglich wieder loszuwerden; die kantonalen Sozialhilfegesetze zwingen sie dazu. Sofern diese Bemühungen auf Integration in den Arbeitsmarkt abzielen, ist nichts einzuwenden. Doch stattdessen wird viel zu oft versucht, die Sozialhilfebezüger einfach abzuschieben: Soll doch der Bund AHV-Vorbezug gewähren (was eine Schmälerung der Rente bedeutet), bei jeder noch so kleinen Beeinträchtigung Invalidenrenten ausrichten oder nach einer temporären, schlecht bezahlten Tätigkeit Arbeitslosentaggelder auszahlen. Auf der anderen Seite muss der Bund auf Geheiss von uns Stimmbürgern den Gürtel enger schnallen. Beispielsweise setzt man seit April 2011 die Sparmassnahmen in der Arbeitslosenversicherung um, die an der Urne beschlossen wurden. Das Resultat ist, dass viele früher (und länger) auf Sozialhilfe angewiesen sind und von einer Stelle zur anderen geschoben werden.
Das führt in den Teufelskreis: Der Bund schiebt die Armen den Kantonen zu, diese versuchen, sie wieder zum Bund zurückzuschieben. Das ist eines modernen Rechtsstaates nicht würdig.
Um einigermassen Klarheit zu schaffen, gibt die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zu Handen der Kantone und Gemeinden Richtlinien zur Bemessung und Ausgestaltung der Sozialhilfe heraus. Bei der SKOS handelt es sich um einen privaten Verein, dem nebst Privaten die meisten Kantone und viele Gemeinden angehören. Doch solange die Richtlinien von den demokratisch gewählten Behörden nicht für verbindlich erklärt werden, haben sie lediglich Empfehlungscharakter.
Trotzdem sind einzelne Gemeinden mit lautem Tohuwabohu aus dem Verein ausgetreten. Ändern wird sich deshalb nichts. Es wird trotzdem Leute geben, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Statt auf dem Buckel der Armsten Stimmung zu machen, würden sich die Gemeinden besser dafür stark machen, dass die Sozialhilfe in einem Bundesgesetz geregelt wird und mit Bundes- statt mit Gemeindegeldern finanziert wird.
Wer nun als Erstes rote Zahlen sieht und die Hände über dem Kopf zusammenschlägt, kann sich wieder beruhigen. Das Schweizer Volk lässt sich die soziale Sicherheit seit Einführung der Sozialversicherungen etwas kosten, auch wenn es mitunter etwas lange dauert wie bei der erst 2005 eingeführten Mutterschaftsversicherung. Diese wurde jahrzehntelang vor allem mit einem Argument verhindert: Wer soll das bezahlen? Doch anders als jene zusätzliche Versicherung würde uns eine auf Bundesebene geregelte Sozialhilfe nicht mehr kosten als das bisherige System. Und wenn doch, dann nur, weil es weniger Willkür gäbe und die Leute in jedem Kanton das erhalten würden, was man zum Leben braucht. Kommt dazu, dass wir die Sozialhilfe ohnehin schon zahlen. Es müsste niemand Angst haben, dass ihm auf dem Lohnzettel nebst AHV-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen noch mehr abgezogen wird. Finanzieren liesse sich das Ganze statt wie bisher mit unseren Steuern im Wohnkanton und in den Gemeinden mit unseren Bundessteuern – genau gleich übrigens wie die Militärversicherung, die älteste unserer Sozialversicherungen.
Es ist also höchste Zeit, dass wir das Werk der sozialen Absicherung vollenden und die Sozialhilfe in eine eidgenössische Sozialversicherung überführen. Ein bundesrechtlicher Anspruch auf Hilfe in finanzieller Not würde zudem das Klima entgiften, das heute in Ämtern und bei den Diskussionen über Armut herrscht. Es ist Zeit dafür – dem sozialen Frieden zuliebe.