Sie müssen vorerst von Ihrem Vermögen leben, denn grundsätzlich muss, wer für sich selber sorgen kann, dies auch tun.

Laut Bundesverfassung besteht aber ein Recht auf Hilfe in Notlagen respektive auf eine Existenzsicherung. Alle Einwohner der Schweiz haben Anspruch auf Sozialhilfeleistungen, wenn sie sich nicht mehr selber helfen können oder ihnen auch sonst niemand hilft.

Für die Bemessung der Sozialhilfe gibt es Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die meisten Kantone halten sich daran.

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Laut SKOS-Empfehlungen liegt der Vermögensfreibetrag

 

  • für Alleinstehende bei 4000 Franken
  • für Ehepaare bei 8000 Franken
  • für jedes minderjährige Kind bei 2000 Franken
  • Maximalbetrag pro Familie: 10'000 Franken


Erst wenn Ihr Vermögen bis auf den Freibetrag aufgebraucht ist, können Sie Sozialhilfe beantragen.