Die eidgenössische Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI meldet, dass zurzeit wieder vermehrt Phishing-Mails im Umlauf sind, die sich als Schweizer Firmen oder Behörden tarnen. Dabei handelt es sich unter anderem um eine Nachricht, die augenscheinlich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verschickt wird.
Wieder geht es darum, dass der Empfänger der Nachricht ein angehängtes Dokument öffnen soll, um von einer Steuerrückerstattung zu profitieren. MELANI warnt davor, den Anhang zu öffnen. Speziell bei der derzeitigen Betrugswelle sei, dass unterschiedliche Schadsoftwarevarianten für Windows- und solche mit MacOSX-Betriebssysteme in Umlauf gebracht wurden. Solche E-Mails (klicken Sie für eine vergrösserte Darstellung auf das Bild unten) wurden laut der Meldestelle zu Hunderttausenden verschickt und stammen von dubiosen Servern aus der ganzen Welt.
Verdutzt liest Ruth Benz am Montag Morgen eine E-Mail der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit dem etwas verwirrenden Betreff «Benachrichtigung bei Rückkehr». «Nach den letzten Berechnungen des jährlichen steuerlichen Ihre Tätigkeit haben wir festgestellt, dass Sie Anspruch auf eine Steuererstattung von 254,07 CHF erhalten sollen», heisst es darin. Und weiter: «Um Ihre Rücksendung erhalten, füllen Sie bitte das Steuerformular im Anhang zu dieser E-Mail und ermöglichen es uns 3-5 Werktage, um es zu verarbeiten.»
Der E-Mail-Anhang führte die Frau auf ein Formular, in dem der Steuerzahler sensible Daten wie Konto- und Kartennummer, Verfallsdatum und Kartenprüfnummer eingeben soll. Das Layout dieser Seite wirkt tatsächlich täuschend echt, wer jedoch die Anleitung dazu liest, stolpert wie schon bei der E-Mail über holpriges und falsches Deutsch.
Die eidgenössische Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI empfiehlt, bei Erhalt dieser E-Mail den Anhang nicht zu öffnen und das E-Mail zu löschen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung wird Steuerrückerstattungen nie über E-Mail kommunizieren oder Kreditkartendaten von Steuerpflichtigen über E-Mail einfordern.
Weitere Informationen finden Sie auf www.melani.admin.ch
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