Wenn Steuerbeamte philosophische Fragen wälzen, wirds gefährlich. Da werden Unternehmen mit Milliardengewinnen wie der Europäische Fussballverband (Uefa) plötzlich gemeinnützig, ein kleiner Verein hingegen, der für alte Menschen eine Tagesstätte betreiben will, hat in den Augen des Fiskus nicht einmal einen öffentlichen Zweck.

«Von einer öffentlichen Zweckverfolgung des Vereins Tagesstätte für alte Menschen ist nicht auszugehen», verfügte das Aargauer Steueramt letzten Herbst. Der Verein betreibt eine Tagesstätte in einer Viereinhalbzimmerwohnung in Muhen und hilft damit Betagten, möglichst lange zu Hause wohnen zu bleiben. Die Kirche, der Gemeinderat, die Spitex unterstützen das Projekt.

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Das Aargauer Gesundheitsdepartement spendete 60'000 Franken aus dem Lotteriefonds, die Hochschule für soziale Arbeit Luzern lobte das Vorhaben als «innovative Idee», und der Beobachter unterstützte es im Rahmen seiner letztjährigen Jubiläumsaktion mit 12'000 Franken (siehe Artikel zum Thema «Beobachter-Aktion: Mit gutem Beispiel voran»). Geld, das nun rübis und stübis in der Steuerschatulle des Kantons Aargau verschwinden soll. Die Steuerverwaltung betrachtet die Spenden nämlich als Gewinn und verlangt Staats- und Bundessteuern in der Höhe von 14000 Franken allein für das Jahr 2007. Wer dem Verein spendet, kann dies zudem nicht von den Steuern absetzen. Damit ist das Projekt, das in der Aufbauphase ist, grundsätzlich gefährdet.

«Ich verstehe das nicht», sagt Hans Martin Haldemann, Präsident des Trägervereins. «Wieso wird die Uefa mit einem Jahresgewinn von mehr als 1,1 Milliarden Franken von den Steuern befreit, unser kleiner Verein mit ehrenamtlichem Vorstand hingegen zur Kasse gebeten?»

Im Reich der Gummiparagraphen
Steuerbeamte sind arme Kerle, denn das Gesetz lässt sie weitgehend im Stich. Für eine Steuerbefreiung verlangt es «Gemeinnützigkeit» oder aber einen «öffentlichen Zweck». Weil diese Begriffe dehnbar sind, suchen die Fiskusarbeiter bei Messbarem Halt: Sie prüfen zum Beispiel, ob eine Institution Gewinn macht, ob der Gewinn reinvestiert wird und ob die Organisation beliebig vielen Menschen offensteht oder nur den Mitgliedern. Doch auch dazu gibt es so viele Haltungen wie Kantone, ja vielleicht sogar wie Steuerbeamte.

Hätten zum Beispiel die Uefa und der Tagesstättenverein ihren Sitz im Kanton Luzern, wäre es genau umgekehrt: Die Uefa müsste Steuern zahlen, der Verein hingegen nicht: «Ein Verein Tagesstätte für alte Menschen würde bei uns von den Steuern befreit», meint Josef Habermacher, stellvertretender Abteilungsleiter im Luzerner Steueramt, «weil es im Allgemeininteresse ist, ältere Menschen auch ausserhalb von Heimen gut zu betreuen.» Ein solches Allgemeininteresse sieht er bei der in Nyon VD domizilierten Uefa nicht: «Wenn schon sollte man einfache Fussball- oder andere Breitensportvereine von Steuern befreien.»

Bei der Steuerbefreiung herrscht also föderalistische Beliebigkeit. Das soll sich jetzt ändern - zumindest bei internationalen Sportverbänden: Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat Beschwerde eingereicht gegen den Entscheid des Neuenburger Fiskus, den Internationalen Turnverband (FIG) von den Steuern zu befreien. Doch der FIG hat bereits reagiert: Er ist ins Waadtland gezogen.

Die Uefa droht mit Wegzug

Auch die Steuerbefreiung des Internationalen Basketballverbands (FIBA) durch die Genfer Steuerbehörden hat der Bund vor Gericht angefochten. Zudem liegt auf dem Tisch des Bundesrats ein Grundsatzpapier der Verwaltung, wie man internationale Sportverbände besteuern soll. Bis jetzt wurden sie von den Steuern befreit, wenn sie ihren Gewinn in die Sportförderung steckten. «Um diese mehr als 20-jährige Praxis umzustossen, braucht es sehr gute Argumente», verteidigt Philippe Maillard, Chef der Waadtländer Steuerverwaltung, die freigebige Haltung seines Kantons. Und er hat ein vitales Interesse daran: 24 internationale Sportverbände bringen jedes Jahr auch ohne Steuern 200 Millionen Franken in die Region.

Der Entscheid des Bundesrats wird in den nächsten Wochen erwartet. Doch die Uefa droht schon jetzt: Sie behalte sich das Recht vor, «einen Sitzwechsel in Betracht zu ziehen, wenn das nötig wird», teilt die Kommunikatonsabteilung mit.

Den internationalen Sportverbänden ist passiert, was in Steuersachen selten ist: Der Bund hat sich eingemischt. Die Kantone entscheiden nämlich in der Regel autonom über Steuerbefreiungen. Führt der Bund keine Beschwerde, ist er an die kantonalen Entscheide sogar gebunden, wenn er die Bundessteuern veranlagt. Und Beschwerde führt er «selten», wie Thomas Twerenbold, Mitarbeiter des Rechtsdienstes der Eidgenössischen Steuerverwaltung, bestätigt. Zudem melden die Kantone dem Bund längst nicht alle steuerbefreiten Organisationen, verunmöglichen damit also eine allfällige Beschwerde.

Nicht einmal ein verlässliches gesamtschweizerisches Register der steuerbefreiten Institutionen existiert. Einzig greifbar ist eine Liste von mehr als 3000 gemeinnützigen Organisationen, die Luzern bis vor vier Jahren im Auftrag der andern Kantone führte (siehe nachfolgende Box).

Gemäss dieser Liste gelten zum Beispiel als gemeinnützig und damit steuerbefreit die Genfer Immobiliengesellschaft des Servette-Klubs, die Opernhaus Zürich AG, die Fachklinik für neurologische Rehabilitation AG in Leukerbad oder der Schutzverband Flugimmissionen Thurgau.

Die zuständigen Steuerbehörden begründen die Steuerbefreiungen dieser Institutionen nicht. Es gelte das Steuergeheimnis. Einzig die Thurgauer Steuerverwaltung reagiert auf die Anfrage des Beobachters: Man könne durchaus daran zweifeln, ob der Schutzverband Flugimmissionen gemeinnützig sei. Das zuständige Departement werde deshalb die Steuerbefreiung «nochmals genau überprüfen».

«Personal marktkonform entschädigen»
Und das Zürcher Steueramt meint auf die Frage, wie ein Opernhaus gemeinnützig sein könne, das seinem Intendanten Alexander Pereira ein Salär von mehr als einer Million zahlt: Steuerbefreite Institutionen seien durchaus befugt, Personal marktkonform zu entschädigen. Nur das oberste Leitungsorgan (Stiftungsrat, Vorstand) müsse grundsätzlich ehrenamtlich tätig sein.

Der Zürcher Wort in das Ohr der Aargauer: Dem Verein Tagesstätte für alte Menschen wurde die Steuerbefreiung nämlich verweigert, weil die Angestellten für ihre Tätigkeit einen Lohn beziehen - die Höhe ist aber weit entfernt von der Million eines Pereira. Trotzdem schrieben die Rüebliländer Steuerbeamten: «Die Löhne sind zwar tief, dies jedoch nicht in dem Masse, dass dies ein eigentliches Opferbringen im hier erforderlichen Sinne bedeuten würde.»

Quelle: André Albrecht