Was ist mit dem Bankgeheimnis?
Frage: Ich habe einen Teil der Einkünfte nicht versteuert. Das Steueramt fordert nun detaillierte Kontoauszüge. Gilt denn das inländische Bankgeheimnis nicht mehr?
Doch, selbstverständlich gilt für in der Schweiz wohnhafte und steuerpflichtige Personen das hiesige Bankgeheimnis nach wie vor. Es spielt daher in Ihrem Fall keine Rolle.
Vielleicht sorgt das Abkommen über den Automatischen Informationsaustausch (AIA) für Verwirrung. Dieses hat die Schweiz mit allen EU-Ländern sowie einigen weiteren Staaten abgeschlossen. Aus diesem Grund existiert das Bankkundengeheimnis mit dem Ausland nicht mehr, weil seit 2018 ausländische Kontodaten von Inländern an die Eidgenössische Steuerverwaltung fliessen. Eine straflose Selbstanzeige von nicht deklariertem Vermögen ist daher nicht möglich, wenn das Steueramt bereits Kenntnis davon hat.
Bankauszüge selber vorweisen
Zurück zu ihrem Fall: Das inländische Bankgeheimnis verbietet es der Bank, Informationen an Dritte weiterzugeben. Als Steuerpflichtiger müssen Sie vielmehr die Auszüge selbst bei der Bank beschaffen und dann dem Steueramt einreichen. Dabei stützt sich die Behörde auf das Steuergesetz. Es schreibt vor, dass die Steuerpflichtigen alles tun müssen, um eine vollständige und richtige Einschätzung zu ermöglichen. Dazu gehört auch, dass Sie nötige und verlangte Belege einreichen müssen.
Offenbar hat das Steueramt festgestellt, dass bei Ihrer Steuerveranlagung etwas nicht stimmen kann. Wenn Sie die geforderten Unterlagen nicht beibringen, müssen Sie mit einer Einschätzung nach Ermessen des Amts rechnen. Die ist meist zu hoch – und ein Nachsteuerverfahren ist immer noch möglich, falls sich später zeigt, dass frühere Einschätzungen tatsächlich zu tief ausgefallen sind.
Das schweizerische Steuersystem folgt einem geregelten Ablauf. Eine steuerpflichtige Person reicht die Steuererklärung ein, daraus erstellt die Steuerbehörde eine definitive Steuerrechnung, die vom Steuerpflichtigen beglichen wird. Beobachter-MItglieder erfahren mehr zum Steuerverfahren und was sie bei Problemen beachten müssen.
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1 Kommentar
Das Bankkundengeheimnis ist staatspolitisch verwerflich!
Während das Bankkundengeheimnis zurzeit des Holocaust seine Berechtigung gehabt hat, hat es sich heute in das Gegenteil verkehrt: Es ermöglicht Banken, Steuerbetrügern und –hinterziehern, ihr Geld vor dem berechtigten Zugriff ihrer Staaten zu verstecken. Wie sollen denn die Steuerbehörden an die Informationen über die Steuerbetrüger oder –hinterzieher herankommen, wenn nicht über die Banken? Wer meint, zu viel Steuern zahlen zu müssen, soll doch die Steuergesetze auf demokratischem Wege zu ändern versuchen. Wer Steuern hinterzieht oder dazu anstiftet, ist ein „mieser Staatsbürger“ resp. eine „miese Bank“, in welchem Land auch immer, und verdient keinen Schutz.