Steuereinschätzung ändern – geht das?
Frage: Ich habe keine Steuererklärung ausgefüllt und bin zu hoch eingeschätzt worden. Jetzt werde ich betrieben. Kann ich Rechtsvorschlag erheben und eine korrigierte Steuerrechnung verlangen?
aktualisiert am 8. März 2024 - 17:03 Uhr durch
Nein, ein Rechtsvorschlag gegen die Betreibung nützt Ihnen nichts. Denn mit der rechtskräftigen Steuerveranlagung kann das Steueramt einen eventuellen Rechtsvorschlag beseitigen und die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Das Betreibungs- und das Steuerverfahren sind zwei Paar Schuhe.
Mit der Betreibung will das Steueramt nur noch das Inkasso der fälligen Steuern durchführen lassen. Das Steuerverfahren aber ist abgeschlossen, Sie können am Steuerbetrag nichts mehr ändern.
Das Problem ist, dass Sie trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht haben. Daraufhin hat das Steueramt eine Ermessenseinschätzung vorgenommen. Das bedeutet, dass der Steuerkommissär Annahmen über Ihre Einkommens- und Vermögenssituation treffen muss. Erfahrungsgemäss sind diese eher zu hoch.
Gegen die Einschätzung hätten Sie während 30 Tagen eine Einsprache machen können, zusammen mit Ihrer vollständigen Steuererklärung. Auch wenn die Steuern zu hoch sind, kann man in den meisten Fällen nichts mehr ändern.
Wurden Sie vom Steueramt zu hoch eingeschätzt und wissen nicht, wie Sie damit umgehen sollen? Hier erhalten Beobachter-Mitglieder hilfreiche Antworten.
Wer keine Steuererklärung einreicht, weil kein Geld vorhanden ist, muss aktiv auf das Steueramt zugehen. Sonst kann es sein, dass eine überhöhte Steuerrechnung droht. Beim Beobachter erfahren Mitglieder, wie sie zu Zahlungserleichterungen kommen, wann ein Steuererlass gewährt werden kann und wer bei Steuerschulden haftet.
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