Nein, ein Rechtsvorschlag gegen die Betreibung nützt Ihnen nichts. Denn mit der rechtskräftigen Steuerveranlagung kann das Steueramt einen eventuellen Rechtsvorschlag beseitigen und die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Das Betreibungs- und das Steuerverfahren sind zwei Paar Schuhe.

Mit der Betreibung will das Steueramt nur noch das Inkasso der fälligen Steuern durchführen lassen. Das Steuerverfahren Steuererklärung Frist verpasst – was jetzt? aber ist abgeschlossen, Sie können am Steuerbetrag nichts mehr ändern.

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Das Problem ist, dass Sie trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht haben. Daraufhin hat das Steueramt eine Ermessenseinschätzung vorgenommen. Das bedeutet, dass der Steuerkommissär Annahmen über Ihre Einkommens- und Vermögenssituation treffen muss. Erfahrungsgemäss sind diese eher zu hoch.

Gegen die Einschätzung hätten Sie während 30 Tagen eine Einsprache machen können, zusammen mit Ihrer vollständigen Steuererklärung. Auch wenn die Steuern zu hoch sind, kann man in den meisten Fällen nichts mehr ändern.

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Wurden Sie vom Steueramt zu hoch eingeschätzt und wissen nicht, wie Sie damit umgehen sollen? Hier erhalten Beobachter-Mitglieder hilfreiche Antworten.

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