Anita Hubert
Veröffentlicht am 24. Oktober 2008 - 13:45 Uhr,
aktualisiert am 18. März 2024 - 10:18 Uhr durch Jeannine Burri
Bild: Thinkstock Kollektion
Eine Geburt lockt Versicherungsvertreter an wie Honig den Bären. Schon für Babys werden zum Beispiel Todesfall- und Sparversicherungen angeboten. Doch die Kleinen brauchen keinen Todesfallschutz, und um zu sparen, reicht ein simples Kindersparkonto, das von Götti, Gotte und Grosseltern gespeist werden kann.
Zudem ist das Invaliditätsrisiko bei Kindern über die staatliche Invalidenversicherung (IV) gedeckt - sie zahlt bei vielen Geburtsgebrechen und übernimmt behinderungsbedingte Ausbildungskosten. Sie finanziert später bei Erwerbsunfähigkeit eine Rente. Reicht diese nicht aus, bekommt man zur IV Ergänzungsleistungen.
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