Die ersten Krankheitssymptome von Wilhelm Schmid* waren Gehstörungen. Parkinson lautete später die Diagnose. Zuerst ging er an einem, dann an zwei Stöcken. 2002, als er 80 wurde, war es Zeit für den Rollstuhl. Bis zu seinem Tod im vergangenen Oktober war Wilhelm Schmid zwar nicht bettlägerig und geistig wach. «Er wurde mit den Jahren aber immer hilfsbedürftiger», erzählt seine Tochter. Weil auch die Mutter schon seit Jahren dement und gehbehindert war, stellte die Familie eine private Pflegehilfe ein. Sie kümmerte sich fortan täglich um die Eltern, besorgte den Haushalt, kochte, widmete sich von morgens bis abends der Pflege.

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Die Kosten von Langzeitpflege zu Hause oder in einem Pflegeheim sind beträchtlich. Monatliche Beiträge in der Höhe von 6000 bis 8000 Franken sind nicht aussergewöhnlich. In teureren privaten Heimen mit überdurchschnittlichem Komfort und Serviceleistungen sind sie manchmal sogar noch höher. Die durchschnittlichen Gesundheitskosten steigen mit dem Alter stark an. Die Leistungen von Pflegeheimen und Spitex-Organisationen konzentrieren sich vor allem auf die Gruppe der 86- bis 90-Jährigen.

Um die obligatorische Krankenversicherung, aber auch die Patienten nicht über Gebühr zu belasten, ist Anfang 2011 die neue Pflegefinanzierung in Kraft gesetzt worden. Dabei sind unter anderem die Abstufung des Pflegebedarfs und die Vergütung durch die obligatorische Krankenversicherung schweizweit vereinheitlicht worden. Je nach Fall übernehmen die Krankenversicherer bei stationärer Pflege Beiträge von 9 bis maximal 108 Franken pro Tag. Die Finanzierung von ambulanter Pflege zu Hause ist mit der neuen Regelung verbessert worden – je nach Leistungen vergüten die Krankenkassen Beiträge zwischen 55 und 80 Franken pro Stunde. Im Interesse der Patienten liegt es, dass ihre Kostenbeteiligung seit 2011 im Pflegeheim auf Fr. 21.60 pro Tag begrenzt ist; in der Spitex sind es knapp 16 Franken.

Grundversicherung deckt nicht alles ab

Je nach Heiminstitution kommen nebst den medizinischen Leistungen aber meist noch erhebliche weitere Kosten dazu, und zwar für Verpflegung, Infrastruktur, Reinigung, Gebäudenutzung und sonstige Betreuung. Diese Kosten sind durch die Grundversicherung nicht gedeckt; in der Praxis müssen sie aus der Privatkasse des Patienten, allfälligen Beiträgen des Kantons und in vielen Fällen über Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigungen finanziert werden.

Nicolas Müller, Jurist und Vorsorgefachmann beim VZ Vermögenszentrum, hält dazu fest: «Häufig zirkulieren in Gesprächen Geschichten von Heimaufenthalten, die den Patienten unterm Strich pro Jahr 100'000 Franken und mehr kosten sollen, und dies über mehrere Jahre. Das sind aber eher seltene Fälle.» Zum einen müsse man sich fragen, ob es dabei um Aufenthalte in privaten Residenzen gehe, die nebst der eigentlichen Pflege den Service eines Fünfsternehotels bieten. Zum anderen erinnert er daran, dass den Patienten in den meisten Fällen fixe Einnahmequellen zur Verfügung stünden: zunächst die Rentenleistungen aus AHV und Pensionskasse, dann die vorgeschriebenen Kostenbeiträge aus der Krankenversicherung, im Weiteren je nachdem freiwillige Beiträge der Kantone, Ergänzungsleistungen zur AHV, Hilflosenentschädigungen oder Leistungen der Sozialhilfe.

Bei den Ergänzungsleistungen liegt der Vermögensfreibetrag für Alleinstehende derzeit bei 37'500 Franken, bei verheirateten Personen bei 60'000 Franken. Der Besitz eines Eigenheims ist bei pflege- oder hilfsbedürftigen Personen bis zum Betrag von 300'000 Franken geschützt; wenn also zum Beispiel bei einem Paar der eine Partner pflegebedürftig wird, muss das Eigenheim nicht unbedingt für die Finanzierung der Pflege herhalten – Ergänzungsleistungen können in Anspruch genommen werden, solange das Wohneigentumsvermögen den Freibetrag von 300'000 Franken nicht übersteigt.

In diesem Kontext stellt sich eine sensible Frage: Steht im Fall einer andauernden Pflegebedürftigkeit ein Grossteil des Familienvermögens auf dem Spiel?

Meist seien zwei unterschiedliche Haltungen zu beobachten, sagt Experte Nicolas Müller: «Die einen sind sich ihrer privilegierten Vermögenssituation bewusst und würden gegebenenfalls die Pflege weitgehend privat finanzieren.» Es gebe aber auch eine Gruppe, der sehr am Schutz des Privatvermögens gelegen sei. Die Möglichkeiten, die Ersparnisse gänzlich davor zu schützen, von den Pflegekosten aufgefressen zu werden, sind allerdings begrenzt. «Die Freibeträge beim Anspruch auf Ergänzungsleistungen sind tief angesetzt», erläutert Müller. Nach den heutigen Bestimmungen kann eine Person pro Jahr höchstens 10'000 Franken verschenken, um sie einer späteren Anrechnung bei Ergänzungsleistungen zu entziehen. An einem Beispiel illustriert: Schenkt eine Mutter ihrer Tochter 2012 den Betrag von 100'000 Franken, wird erst nach 2023 kein virtuelles Vermögen mehr angerechnet. Zuvor würde die Schenkung bedeuten, dass die Ergänzungsleistungen gekürzt werden.

Hinzu kommt eine weitere Limite: Bei den Sozialleistungen wird eine Unterstützungspflicht von Verwandten in direkter Linie geltend gemacht. Kinder können also für die Pflegefinanzierung ihrer Eltern herangezogen werden, wenn sie in komfortablen Einkommens- und Vermögensverhältnissen leben.

Fallstricke bei Liegenschaftsübertragung

Eine populäre und oft zitierte Variante des partiellen Vermögensschutzes ist die Übertragung einer Liegenschaft zu Lebzeiten der Eltern an die Kinder. Dabei räumt die Familie den Eltern ein lebenslanges Nutzniessungs- oder Wohnrecht am Haus ein, wobei diese Gegenleistung vom übertragenen Wert abgezogen wird. Oder etwas einfacher gesagt: Die Nutzniessung beziehungsweise das Wohnrecht reduziert den bei den Ergänzungsleistungen massgeblichen Vermögensverzicht der Eltern. Dabei sind aber etliche Fallstricke zu beachten, etwa allfällige Schenkungs- oder Grundstückgewinnsteuern, Handänderungskosten oder auch eine möglicherweise konfliktträchtige Regelung von Nutzung und Eigentum am Haus.

Weiter zu beachten ist, dass die Nutzniessung oder das Wohnrecht bei den Einnahmen für den Ergänzungsleistungsanspruch berücksichtigt wird. Nicolas Müller vom VZ meint dazu: «Berücksichtigt man die entsprechenden Freibeträge für Eigenheimbesitzer, ist möglicherweise gar keine Notwendigkeit für eine Liegenschaftsübertragung gegeben.»

Einige Krankenkassen bieten als Zusatzversicherung Pflegeversicherungen an. Sofern sich der Patient eines Tages mit den hohen Kosten einer Langzeitpflege konfrontiert sieht, soll die Versicherung die finanzielle Lücke schliessen. Nur bietet das Sozialversicherungssystem an sich wenig Anreiz, eine solche Versicherung abzuschliessen: Mit dem komplexen Geflecht von Krankenkassen, Sozialversicherungen, Patientenbeiträgen und verschiedenen Leistungen der öffentlichen Hand ist bereits einiges für die finanzielle Absicherung getan.

Vor allem Personen in bescheidenen Verhältnissen können sich die relativ hohen Prämien von Pflegeversicherungen kaum leisten; und gerade diese Gruppe hat wenig Grund, Kosten zu versichern, für die letztlich das Gemeinwesen aufkommen muss. Solche Pflegeversicherungen können also allenfalls für einen Kreis von Leuten eine Überlegung wert sein, die ihr ansehnliches Vermögen schützen oder ihren Erben zuschanzen wollen. Doch auch sie müssen abwägen, ob sie ihr Vermögen um die Prämienbeträge schmälern wollen, ohne im Voraus genau wissen zu können, ob sie überhaupt jemals Pflegeleistungen beanspruchen werden.

Ein Augenmerk aufs Kleingedruckte

Wie immer bei Versicherungsverträgen ist dem Kleingedruckten die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Vom Versicherungsschutz sind meist Krankheiten ausdrücklich ausgeschlossen, die bei Vertragsabschluss schon bestanden haben. Zugleich ist ein gründlicher Gesundheitscheck oft die Bedingung für einen Vertragsabschluss. Zudem sind Karenzfristen von zwei bis drei Jahren zu beachten. Florian Schubiger, Berater bei Vermögenspartner in Winterthur, sagt: «Statistisch betrachtet, ist die Lebenserwartung nach einem Heimeintritt reduziert, in vielen Fällen fliessen Versicherungsleistungen zu spät.»

Als verlässlicher Grundsatz bleibt aber sicher, dass Planung und Budgetierung im Hinblick auf die Pensionierung kaum früh genug beginnen können. Wer schon im Alter von 50 oder 55 eine Art «Businessplan» für den Ruhestand entwirft, hat mehr Spielraum, die Weichen richtig zu stellen. Nicolas Müller rät: «Wer die Pflegekosten richtig berücksichtigen will, sollte möglichst hohe, fixe Einkommen im Alter anstreben.» Dies lässt sich umsetzen, indem allfällige Lücken in der Pensionskasse durch freiwillige Einkäufe geschlossen werden. Unter diesem Aspekt ist bei der beruflichen Vorsorge ausserdem der fixen Rente der Vorzug vor der Variante Kapitalbezug zu geben.

*Name geändert