Tierversicherung lässt Assistenzhund sitzen
Eine Tetraplegikerin ist dringend auf ihre Assistenzhündin angewiesen. Doch da sie zu viele Schäden geltend macht, wird ihr von Epona Tierversicherung die Hundepolice gekündigt.
Veröffentlicht am 28. Oktober 2019 - 15:01 Uhr
Assistenzhündin Ninja bringt ihrem Frauchen das Telefon, öffnet Schubladen. «Ohne sie wäre mein Leben sehr viel anstrengender», sagt Anita Kuster. Die 40-jährige Tetraplegikerin lebt selbständig in einer Wohnung. Die Labradorhündin hilft ihr durch den Alltag. «Sie ist für mich auch emotional wichtig.»
Vor vier Jahren schloss Anita Kuster für Ninja eine Tierversicherung ab – bei Marktführerin Epona. Doch völlig unerwartet wurde ihr die Police Ende Juli gekündigt. Kusters Schadenquote liege weit über dem Durchschnitt, begründete die Tierversicherung. Die Epona habe bisher 3800 Franken gezahlt, aber nur knapp 940 Franken an Prämien erhalten.
Kuster wunderte sich, denn gemäss Vertrag deckt die Police Schäden bis 5000 Franken pro Jahr. Sie wies die Versicherung auch darauf hin, dass Ninja eine Assistenzhündin ist. Es half nichts. «Die Epona bot nur eine neue Police an. Dann würden aber alle zu diesem Zeitpunkt bekannten Leiden ausgeschlossen.»
Pech, denn kurz nach der Kündigung wurde bei Ninja Spondylose diagnostiziert, eine unheilbare degenerative Veränderung der Wirbelsäule. Die Hündin braucht Schmerztherapie für rund 300 Franken im Monat. «Eine Versicherung, die das nicht deckt, nützt mir nichts», sagt Kuster.
Ihren Tierarzt erstaunt die Geschichte nicht. «Wir haben ständig solche und ähnliche Probleme mit Tierversicherungen», sagt Rico Vannini von der Tierklinik Bessy’s in Regensdorf ZH. «Sie kündigen nach dem ersten grösseren Schadenereignis. Oder sie versuchen sich vor Leistungen zu drücken, indem sie Krankheiten als chronisch taxieren.»
Als der Beobachter nachfragt, gesteht die Epona Fehler ein. «Eigentlich ist im System vermerkt, dass es sich um einen Assistenzhund handelt. Leider wurde das übersehen. Das tut uns leid», sagt Direktionsmitglied Olivier Grangier. Aus dem Gespräch mit der Kundin sei das nicht hervorgegangen. Die Limite von 5000 Franken habe aber keinen Einfluss. «Sie ist als Höchstwert zu verstehen, wenn es einmal zu einem besonders teuren Schadenereignis kommt.»
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