Der Restaurantbesitzer haftet nur dann für den Verlust Ihrer Jacke, wenn er oder einer seiner Angestellten sie persönlich entgegennimmt und sie an einem Ort aufbewahrt, zu dem andere Gäste keinen Zutritt haben. Die Haftung entfällt, wenn der Kellner – wie in Ihrem Fall – Ihnen die Jacke einfach nur gefälligkeitshalber abgenommen und sie in der allgemein zugänglichen Garderobe beim Eingang aufgehängt hat.

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Falls Sie eine Hausratversicherung mit dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» haben, können Sie den Diebstahl Ihrer Versicherungsgesellschaft melden. Sie bezahlt Ihnen den Neuwert der gestohlenen Jacke abzüglich Selbstbehalt.