Kieferchirurg Martin Rücker gibt seine Professur an der Universität Zürich ab. «In gegenseitigem Einvernehmen, auf eigenen Wunsch», betont ein Sprecher.

Der Hintergrund: Rücker hatte Patienten des Unispitals in seine Privatpraxis am Zentrum für Zahnmedizin umgeleitet und so Privathonorare eingestrichen. Dies deckte der Beobachter vor einem Jahr auf Zahnarzt an Universität Zürich Kassieren, ohne zu arbeiten .

Das Unispital kam zum Schluss, dass der Kieferchirurg das Spital um 330'000 Franken geschädigt habe, wie es nun erstmals bestätigt. Die Universität hat eine Administrativuntersuchung eingeleitet, die kurz vor dem Abschluss steht.

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Uni reichte Strafanzeige ein

Gemäss Spitalleitung hat der ehemalige Klinikdirektor «Patienten des Universitätsspitals in seine Privatpraxis überwiesen und dort unter Einsatz von Spitalressourcen behandelt, ohne dies abzugelten». Er habe sich damit «zum Nachteil des Universitätsspitals bereichert». Die Spitalleitung reichte eine Strafanzeige ein.

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein Anfangsverdacht auf strafrechtliches Fehlverhalten vorliegt. Rücker hat das Unispital schon vor neun Monaten verlassen. Aufgrund seiner Doppelanstellung konnte er jedoch bis heute an der Universität Professor bleiben.

In seinem Untersuchungsbericht empfiehlt der Zürcher Kantonsrat bei Doppelanstellungen künftig automatisch eine doppelte Kündigung. Ausserdem fordert er, dass Spitalchef Gregor Zünd seine eigene Doppelanstellung aufgeben muss, die der Beobachter ebenfalls publik Professorenlohn ohne Gegenleistung Chef des Unispitals Zürich kassiert doppelt machte.

Lange zugewartet

Der Kantonsrat kritisiert auch die Spitalleitung. Diese behauptet, sie habe im Fall Rücker «umgehend» gehandelt. Das ist falsch: Noch im März 2020 wollte sie gegenüber dem Beobachter kein Problem erkennen. Erst zwei Monate später, unter dem Druck weiterer Medienberichte, gab das Spital eine externe Untersuchung in Auftrag.

Rückers Anwalt sagt, die Strafanzeige sei mutwillig und entbehre jeder Grundlage. «Die Handhabung und Abrechnung von privatversicherten Patienten von Professor Rücker waren der Spitalleitung seit langem bekannt.» Der geltend gemachte finanzielle Schaden stehe im Widerspruch zum Bericht der Finanzkontrolle des Kantons Zürich. Darin habe das Spital gesagt, dass die Behandlung in der Privatpraxis «prinzipiell nicht ungebührlich» erscheine. Professor Rücker habe stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.

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