Quiz
Lauter oder unlauter? – Elf Fragen für Tüftler
Darf man mit einem Federer-Double ein neues Praliné bewerben? Solche Fragen stellen sich beim Thema «unlauterer Wettbewerb». Testen Sie Ihr Wissen im Quiz.
Norina Meyer
Veröffentlicht am 14. September 2017 - 15:31 Uhr,
aktualisiert am 14. September 2017 - 15:26 Uhr
Veröffentlicht am 14. September 2017 - 15:31 Uhr,
aktualisiert am 14. September 2017 - 15:26 Uhr
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So können Sie gegen Schwindler vorgehen
- Stellen Sie einen Strafantrag bei der Polizei. Je nach Fall ist unlauteres Verhalten strafbar – zum Beispiel wenn Sie per Post ein illegales Gewinnversprechen bekommen. Sie können den Strafantrag mündlich oder schriftlich stellen.
- Melden Sie den Vorfall dem Staatssekretariat für Wirtschaft. Wenn das Seco in der gleichen Sache zahlreiche Beschwerden bekommt, kann es aktiv werden und gegen die Schwindler vorgehen.
- Intervenieren Sie per Einschreiben. Wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, sollten Sie rasch reagieren. Sie können einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wenn Sie zum Beispiel etwas am Telefon bestellt oder auf einer Werbefahrt gekauft haben. Und wer auf einen Adressbuchschwindler hereingefallen ist, kann den Vertrag wegen Täuschung und Irrtum anfechten.
Rechtsratgeber
Mehr zu Konsumfallen
Mit vermeintlichen Gewinnversprechen versuchen dubiose Firmen, nicht nur sich selbst zu bereichern, sondern auch an Personendaten zu gelangen. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie sie Konsumfallen erkennen, wie sie sich dagegen wehren und diese mittels Musterbrief direkt dem Seco melden können.
Norina Meyerist Juristin und arbeitet seit 2013 für den Beobachter. Sie schreibt vor allem über Wohnen, Strafrecht, Verkehr sowie gesellschaftliche Themen und ist auch als Beraterin tätig.Mehr erfahren