Am 21. August meldete der Weltbild-Verlag mit Sitz in Wangen bei Olten Konkurs Unternehmensexistenz bedroht Ist es Zeit für eine Sanierung – oder für den Konkurs? an. «Wir haben mit aller Kraft und Engagement für eine eigenständige Schweizer Lösung gearbeitet und daran geglaubt – leider konnte dieses Ziel nicht erreicht werden», schrieb die Firma in einer Mitteilung. Denn zwei Wochen zuvor hatte bereits das Mutterhaus in Augsburg (D) Insolvenz angemeldet.

Gleichzeitig mit der Konkursanmeldung schlossen Ende August alle Schweizer Läden. Auch der Onlineshop und der Kundendienst wurden ausser Betrieb genommen. Schweizer Kundinnen und Kunden, die ihre Bücher gerne digital lesen, müssen deshalb nun aktiv werden.

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Bis Ende August E-Books sichern

Wie der Weltbild-Verlag auf seiner Website mitteilt, wird E-Book- und Tolino-Nutzern empfohlen, die digitalen Bücher bis zum 31. August 2024 mit einem E-Book-Konto eines anderen Buchhändlers zu verknüpfen. Ansonsten sei nicht sichergestellt, dass sie nach der Einstellung des Geschäftsbetriebs weiterhin Zugriff auf ihre Bücher haben, schreibt eine mit der Kommunikation beauftragte PR-Agentur auf Beobachter-Anfrage. Zusätzlich empfiehlt der Buchhändler, bei Weltbild gekaufte digitale Bücher und Hörbücher extern zu sichern.

Eine Anleitung, wie Kunden vorgehen sollen, finden sie auf der Weltbild-Website. Das Recht, die bei Weltbild gekauften E-Books weiterhin nutzen zu dürfen, bleibt laut dem deutschen Mutterhaus bestehen. «Die Nutzung ist vom Konkurs des Weltbild-Verlags unabhängig», schreibt die PR-Agentur.

Onlineshop und Kundendienst werden abgeschaltet

Was passiert aber mit den Daten von Kundinnen und Kunden, die den Konkurs nicht rechtzeitig mitbekommen und ihre E-Books nicht mehr transferieren können? Eine entsprechende Frage des Beobachters beantwortete die Agentur mit dem Hinweis, nach dem 31. August stünden sowohl Onlineshop als auch Kundendienst nicht mehr zur Verfügung.

Wer seine Bücher dadurch allenfalls verliert, müsse das verlorene Geld beim Konkursamt Solothurn einfordern. Das gilt übrigens auch für alle anderen geldwerten Forderungen, etwa für Gutscheine Hesch gwüsst? Gutschein da, Anbieter weg – was nun? . Diese sind seit der Schliessung nicht mehr gültig. 

Die Chance, dass man dadurch später noch Geld erhält, schätzt Beobachter-Rechtsexpertin Katharina Siegrist allerdings als sehr gering ein. «In einem Konkursverfahren werden zuerst die Sozialleistungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ausstehende Löhne Geldnot Was tun, wenn der Lohn nicht kommt? beglichen. Ob dann noch Geld übrig bleibt für Rückzahlungen an Kunden, ist fraglich.»