Beobachter: Beim Beobachter melden sich häufig Leute, die mit der Kesb Probleme haben. Erhalten Sie auch Post von Betroffenen?
Simonetta Sommaruga: Ich erhalte sehr viele Bürgerbriefe, ja. Manchmal auch von Menschen, die mich bitten, eine Kindesschutzmassnahme aufzuheben. Ihre Geschichten gehen mir immer sehr nahe. Ich darf mich als Justizministerin in den Einzelfall nicht einmischen. Ich weise die Leute aber auf Beratungsangebote hin und auf die Möglichkeit, den Fall nötigenfalls bis vors Bundesgericht zu ziehen.

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Beobachter: In den sozialen Netzwerken ist die Kesb-Kritik besonders harsch. Auch Sie werden teilweise übel beschimpft. Wie gehen Sie damit um?
Sommaruga: Wer in der Politik tätig ist, muss mit unanständigen oder respektlosen Rückmeldungen umgehen können. Das gehört leider dazu. Ich konzentriere mich auf meine Arbeit.

Beobachter: Weshalb wird gerade über die Kesb so heftig gestritten?
Sommaruga: Die Kesb kommt meist in schwierigen, konfliktreichen Situationen ins Spiel. Da ist es unvermeidlich, dass es immer auch Unzufriedene gibt. Das war zu Zeiten der Vormundschaftsbehörden nicht anders. Wichtig ist, dass wir nicht von tragischen Einzelfällen auf das ganze System schliessen. Und wir dürfen die Vergangenheit nicht verklären: Denken Sie nur daran, wie die Vormundschaftsbehörden mit den «Kindern der Landstrasse» umgegangen sind. Auch was mit den Verdingkindern geschah oder im Rahmen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen – das beruhte teilweise auf Entscheiden der damaligen Vormundschaftsämter. Das waren meist Laienbehörden.

Beobachter: Was war das Problem mit den Laien?
Sommaruga: Ihnen fehlte es oft an Distanz zu den Betroffenen. Es konnte vorkommen, dass ein Gemeinderat für den Schutz eines misshandelten Kindes hätte sorgen müssen – und gleichzeitig mit dessen gewalttätigem Vater im Turnverein war. Das konnte nicht gutgehen. Wir haben die Kesb als Fachbehörden ja gerade deshalb eingeführt, weil wir mehr Professionalität und Unabhängigkeit wollten.

«Fakt ist: Die Kesb ordnen heute weniger Massnahmen und Fremdplatzierungen an als die Vormundschaftsbehörden vor der Einführung des neuen Rechts.»

 

Simonetta Sommaruga

Beobachter: Gemäss dem aktuellen Bericht des Bundesrats besteht kein dringender Handlungsbedarf, was das heutige Modell der Kesb betrifft. Wie passt das zusammen mit der anhaltenden Kritik?
Sommaruga: Der Bundesrat sagt nicht, es sei alles bestens. Es gibt in einzelnen Bereichen Klärungsbedarf. Und es ist auch gut, wenn die Leute kritisch sind. Sie sollen nicht blind vertrauen. Doch wir sollten sachlich und aufgrund von Fakten über die Arbeit der Behörden diskutieren – und nicht aufgrund von Vorurteilen. Fakt ist: Die Kesb ordnen heute weniger Massnahmen und Fremdplatzierungen an als die Vormundschaftsbehörden vor der Einführung des neuen Rechts. Und es gibt auch keine Hinweise darauf, dass die Kosten für die Massnahmen gestiegen sind. Die Ausgaben für die Behörden selber sind gestiegen, doch das war zu erwarten. Das bringt eine Professionalisierung zwangsläufig mit sich.

Beobachter: Kritiker sagen, die Kesb lasse eine Sozialindustrie entstehen. Es gibt auch Pläne für eine universitäre Ausbildung für Kesb-Mitarbeiter. Das würde die Behörde noch teurer machen.
Sommaruga: Es ist in unser aller Interesse, dass die Behördenmitglieder gut ausgebildet sind. Das war ja gerade eines der Ziele der Reform. Die Kantone und Gemeinden schauen sehr genau, wie sich die Kosten entwickeln.

Beobachter: Kesb-Mitarbeitende leiden unter der Kritik und wünschen sich mehr Unterstützung aus Bern. Können Sie das nachvollziehen?
Sommaruga: Die Einführung der Kesb war eine grosse Umstellung. Die öffentliche Kritik, die aufgrund von Einzelfällen die ganze Kesb in der ganzen Schweiz traf, setzt den Mitarbeitenden natürlich zu. Doch es bringt ihnen nichts, wenn in Bern jemand sagt, es laufe gut. Es hilft ihnen, wenn wir Fakten präsentieren und so Vorurteile abbauen. Das hat der Bundesrat jetzt getan.

Beobachter: Der Fall Flaach hat die Kritik an der Kesb befeuert. Dort ging es unter anderem darum, dass die Grosseltern zu wenig einbezogen wurden. Wer sollte in welchen Fällen zwingend angehört werden müssen?
Sommaruga: Im Fall Flaach gibt es zwei unabhängige Gutachten, und beide haben die Behörde entlastet. Aber der Einbezug von Angehörigen ist tatsächlich eine Frage, die wir jetzt noch näher anschauen wollen. Viele von uns erleben die Familie als Ort der Geborgenheit, wo man Unterstützung erhält. So ist es oft. Es ist aber auch eine Realität, dass die Familie häufig die Ursache von Konflikten und Problemen ist und damit auch der Grund dafür, dass die Kesb gefordert sind. Für die Arbeit der Kesb heisst das: Sie sollten die Familie und das nahe Umfeld wenn immer möglich einbeziehen. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass die Familie manchmal auch das Problem ist und nicht die Lösung. Wenn sich geschiedene Eltern nicht einigen können, wie sie die Besuchstage regeln, ist es nicht zwingend hilfreich, wenn noch weitere Familienmitglieder in den Konflikt hineingezogen werden.

«Soll ein Kind nicht geschützt werden, nur weil die Gemeinde die Massnahme zu teuer findet?»

 

Simonetta Sommaruga

Beobachter: Kritik kommt auch von Gemeinden, die zwar für Massnahmen bezahlen müssen, aber nicht mitentscheiden können. Braucht es Vorgaben vom Bund?
Sommaruga: Es ist nicht sinnvoll, wenn der Bund allen Kantonen die gleiche Organisation aufzwingt. Die Kantone sind von ihrer Struktur her sehr unterschiedlich. Sie haben deshalb alle eigene Modelle entwickelt, wie sie die Gemeinden in Entscheide einbeziehen wollen und wie sie die Kosten aufteilen. In manchen Kantonen sind die Gemeinden sehr zufrieden damit, in anderen weniger. Es steht aber jedem Kanton frei, sein Modell anzupassen.

Beobachter: Warum lehnt der Bundesrat ein Beschwerderecht für Gemeinden in Bezug auf Kesb-Entscheide ab?
Sommaruga: Weil ein solches Beschwerderecht den Betroffenen nicht hilft. Oder wollen wir tatsächlich, dass zum Beispiel ein Kind nicht geschützt wird, nur weil die Gemeinde die Massnahme als zu teuer einstuft und deswegen Beschwerde einreicht? Ich finde es richtig, wenn die Kantone dafür sorgen, dass die Gemeinde im Vorfeld eines Entscheids einbezogen wird. Diese Möglichkeit haben die Kantone.

Beobachter: SVP-Nationalrat Pirmin Schwander will eine eidgenössische Volksinitiative lancieren. Das Ziel ist es, dass die Kesb weitgehend entmachtet und der Kindes- und Erwachsenenschutz wieder in die Hände der Gemeinden gelegt wird. Was halten Sie denn von diesem Anliegen?
Sommaruga: Dazu wird der Bundesrat Stellung nehmen, wenn die Initiative eingereicht worden ist.

Beobachter: Wie geht der Bund jetzt weiter vor?
Sommaruga: Wir prüfen, ob im Bereich der Kesb eine Gesetzesänderung notwendig ist. Unabhängig davon will der Bundesrat den Kindesschutz bei anderen Institutionen verbessern. Wer beruflich mit Kindern zu tun hat, zum Beispiel das Krippenpersonal, soll Hinweise auf Misshandlungen melden müssen. Heute erfahren die Behörden oft gar nicht, dass ein Kind gefährdet ist. Das ist tragisch. Denn fast die Hälfte der misshandelten Kinder ist jünger als sechs Jahre. Rund ein Fünftel ist jünger als zwei. Ich hoffe deshalb, dass sich das Parlament für eine Lösung entscheidet, die dem Wegschauen ein Ende setzt.

Text: Sylke Gruhnwald und Conny Schmid
Foto: Ornella Cacace/13 Photo