«Empörung allein machts nicht besser»
Die Ämter schätzen Leute zu hoch ein und ruinieren sie. Die Politik zeigt sich empört – schaut aber weiter zu. Ein Standpunkt von Peter Johannes Meier.
Veröffentlicht am 28. März 2017 - 10:16 Uhr
Man kann Missstände bedauern und anprangern. Oder man kann sie beheben. Wenn es um staatliche Abzocke von gesundheitlich angeschlagenen Menschen geht, verharren Politiker beim Bedauern. Sie nehmen in Kauf, dass ganze Existenzen durch weltfremde Steuereinschätzungen ruiniert werden.
So verpatzte es der Nationalrat im März, einfache Verbesserungen zu beschliessen. Es waren die Bürgerlichen, die plötzlich kippten, nachdem sie sich erst mitempört und einer Initiative der Zürcher Nationalrätin Jacqueline Badran (SP) angeschlossen hatten.
2014 machte der Beobachter erste Fälle öffentlich, in denen Bürger alles verloren, nur weil sie nicht in der Lage waren, ihre Steuererklärungen selber auszufüllen. Die meisten schämten sich, rechtzeitig Hilfe zu holen.
Bürgerferne Behörden schätzten ihr Einkommen beständig höher ein, bis der Betrag ein Vielfaches des realen Einkommens erreichte. Die meisten bezahlten die horrenden Rechnungen, solange sie konnten, bis der Abstieg in die Sozialhilfe drohte – wo manche auch landeten. Einkommen und Vermögen flossen in die Kassen der Gemeinden und der Kantone. Sie trieben die Einschätzungen gegenseitig in die Höhe.
Der Fall eines Hilfsarbeiters und Legasthenikers aus Dürnten ZH sorgte schweizweit für Schlagzeilen. Er stand kurz davor, sein geerbtes Haus zu verkaufen, weil er die Steuern auf ein fiktives Einkommen von 480'000 Franken nicht mehr bezahlen konnte. Die Steuerämter bockten und wollten rund 250'000 zu viel bezahlte Steuern nicht rückerstatten. Es waren die Stimmberechtigten von Dürnten, die ihren Gemeinderat dazu verpflichteten.
Der «Fall Suter»
Der 41-jährige Ernst Suter arbeitet als Hilfsarbeiter m Zürcher Oberland. Weil er Legastheniker ist, bereitet ihm Papierkram grösste Mühe. Eine Steuererklärung hat Suter nie ausgefüllt, weshalb sein Einkommen Jahr für Jahr immer höher eingeschätzt wird. Aus Scham und Überforderung wehrt er sich aber nicht – bis seine gesamten Ersparnisse aufgebraucht sind.
So couragiert und hilfreich das war, so untauglich ist das Vorgehen für zahlreiche andere Betroffene, die sich seither beim Beobachter melden. Es ist nicht zumutbar und in manchen Gemeinden kaum erfolgversprechend, die Bevölkerung für eine solche Korrektur immer wieder zu mobilisieren.
Schnell thematisierten Kantonsräte die vernichtende Einschätzungspraxis. Der Regierungsrat zeigte sich in seinen Antworten auf Vorstösse aber unfähig, Massnahmen aufzugleisen, die das Problem lösen würden.
Darauf stellten sich 2015 alle Zürcher Nationalräte hinter die Initiative von Jacqueline Badran. Sie verlangte eine Ergänzung des Steuerharmonisierungsgesetzes. Wer nachweislich unter schweren gesundheitlichen Beschwerden leidet oder – wie im Fall Dürnten – des Lesens und Schreibens nicht mächtig ist, hätte sich gegen überhöhte Einschätzungen wehren und eine Steuerrevision verlangen können. Mit der breiten politischen Unterstützung hatte der Vorstoss auch beste Chancen auf eine Mehrheit im Parlament.
Es sollte anders kommen. Am 13. März gab es im Nationalrat 49 Ja zur Initiative, 10 Enthaltungen, 128 Nein. Letztere folgten der vorbereitenden Kommission: Man wolle keine «Einzelfallgesetzgebung» machen und «möglicherweise neue Ungerechtigkeiten schaffen».
Zum Glück geht es nur um Einzelfälle. Aber ist das ein Grund, um auf eine Verbesserung zu verzichten? Kaum jemand käme auf die Idee, das Tötungsverbot abzuschaffen, nur weil «Einzelfälle» davon betroffen sind. Welche «neuen Ungerechtigkeiten» auftauchen könnten, blieb ebenfalls schleierhaft. Im schlimmsten Fall könnte jemand von einer nachträglich korrekten Steuerberechnung «profitieren», obwohl er die Steuererklärung rechtzeitig hätte einreichen können. Wie «ungerecht» ist das?
«Mit Bedauern allein lassen sich keine Probleme lösen.»
Peter Johannes Meier
Politiker, die jetzt wieder zur Tagesordnung übergehen wollen, haben die Tragweite des Problems nicht erfasst. Das von verwitweten und vielleicht altersdementen Rentnerinnen etwa, die Steuererklärungen nicht ausfüllen, weil das ihr Partner immer gemacht hat. Wer den Ball jetzt einfach den Beamten zurückspielt, die halt auf Betroffene zugehen sollten, verlangt völlig unverbindlich, was seit Jahren nicht funktioniert.
Mit Bedauern allein lassen sich keine Probleme lösen.
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