Hilfe, ich will abstimmen – aber wie bloss?
Gewinnen Sie sofort den Durchblick: die wichtigsten Fragen und Antworten zu Abstimmungen – eine verständliche Beobachter-Anleitung.
Veröffentlicht am 12. November 2024 - 12:10 Uhr
Wie kann ich mich vor der Abstimmung informieren?
Je nach Thema sind Abstimmungen sehr unterschiedlich. Manchmal weiss man schon von Anfang an, wie man abstimmen will. Manchmal versteht man nur Bahnhof. Wie man sich am besten informiert, hängt zwar vom Inhalt der jeweiligen Vorlage ab. Aber mit diesen Tipps sind Sie stets gut dabei:
- Es ist zwar naheliegend. Aber: Lesen Sie das rote Abstimmungsbüechli. Es wird bequemerweise gleich mit den Stimmzetteln verschickt und enthält die Basics: eine kurze Erklärung des Bundesrats und auch die Position des Initiativkomitees oder des Referendumskomitees. Falls Sie es blöderweise schon weggeworfen haben: Es ist jeweils auch online auf der Website des Bundesrats verfügbar.
- Easyvote: Die Abstimmungsplattform liefert einfach verständliche Informationen und Erklärvideos zu den Abstimmungen.
- Voteinfo: Auf der App von Bundeskanzlei und Bundesamt für Statistik sind vor der Abstimmung auch immer alle wichtigen Informationen verfügbar, und zwar kommunal, kantonal und auf Bundesebene. Teilweise sind auch die Parolen der Parteien aufgeführt. Am Abstimmungssonntag erfährt man dort quasi live die Resultate.
- Ch.ch: Auf dieser Plattform von Bund, Kantonen und Gemeinden finden Sie leicht verständliche Informationen zum politischen System der Schweiz. Und auch sonst so einiges zum Leben in diesem Land.
- Empfehlungen von Parteien, Organisationen und Abstimmungskomitees: Die Parteien beschliessen in der Regel schon früh, ob sie dafür oder dagegen sind. Auf ihren Websites kann man ihre Argumentation nachlesen. Das Gleiche gilt für Organisationen wie Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Umweltorganisationen oder andere Vereine, die sich häufig in den Abstimmungskampf mischen oder ihn sogar anführen und finanzieren. Auf den Websites der Abstimmungskomitees finden Sie in der Regel ausführliche Argumentarien für die jeweilige Position.
- Medien und politische Sendungen: Verfolgen Sie die Debatte in Zeitungsberichten, am Radio oder in politischen Fernsehsendungen mit. Auf Beobachter.ch gibt es zu ausgewählten Abstimmungen jeweils Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was sind Abstimmungen?
In der Schweiz können wir regelmässig über politische Entscheidungen abstimmen. Und zwar auf allen drei Ebenen: Gemeinde, Kanton und Bund. Diese Abstimmungen finden regelmässig statt, meistens viermal im Jahr. Der politische Inhalt, über den man abstimmt, nennt man Vorlage.
Wer darf abstimmen?
Grundsätzlich dürfen alle Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die älter sind als 18 Jahre, abstimmen. In gewissen Kantonen und Gemeinden dürfen aber auch Menschen ohne Schweizer Pass politisch mitreden. Meistens gelten für sie bestimmte Anforderungen, etwa eine Mindestdauer des Aufenthalts in der Schweiz.
Es wurde zwar in den letzten Jahren viel übers Stimmrechtsalter 16 diskutiert, aber tatsächlich abstimmen dürfen 16-Jährige bis heute nur im Kanton Glarus.
Was für Abstimmungen gibt es?
Abstimmen können Schweizerinnen und Schweizer in drei verschiedenen Fällen:
- Fakultatives Referendum: Nicht über alle Gesetze stimmt auch das Volk ab, die meisten werden vom Parlament beschlossen und verabschiedet. Wenn man jedoch nicht einverstanden ist mit einem Gesetz, kann man Unterschriften sammeln und das fakultative Referendum ergreifen. Damit es zu einer Volksabstimmung kommt, braucht es auf Bundesebene mindestens 50’000 gültige Unterschriften innerhalb von 100 Tagen.
- Volksinitiative: Das Volk kann zwar nicht selber Gesetze machen – dafür wählt es ja das Parlament –, aber es kann Verfassungsänderungen vorschlagen. Damit über eine solche Volksinitiative abgestimmt wird, braucht es auf Bundesebene mindestens 100’000 Unterschriften von Stimmberechtigten innerhalb von 18 Monaten.
- Obligatorisches Referendum: Wenn das Parlament eine Verfassungsänderung vorschlägt, muss das Stimmvolk immer darüber entscheiden können. Das Gleiche gilt für bestimmte internationale Verträge oder den Beitritt zu internationalen Organisationen wie zum Beispiel zur Uno. Deshalb nennt man eine solche Abstimmung ein obligatorisches Referendum. Dazu müssen keine Unterschriften gesammelt werden, es kommt direkt zu einer Abstimmung.
Was ist ein Ständemehr, und wann braucht es das?
Mit Ständen sind die Kantone gemeint. Ein Ständemehr ist erreicht, wenn nicht nur die Mehrheit der Gesamtbevölkerung, sondern auch die Mehrheit der Kantone einer Vorlage zustimmt. Ein doppeltes Mehr also.
Ein Ständemehr braucht es, wenn die Hürde für ein politisches Anliegen besonders hoch sein soll, zum Beispiel bei einer Verfassungsänderung, also einer Volksinitiative oder einem obligatorischen Referendum. Für ein fakultatives Referendum, also eine Entscheidung über ein Gesetz, braucht es lediglich ein Volksmehr, also die Zustimmung von mehr als 50 Prozent der Stimmenden.
Wie funktioniert das Abstimmen ganz konkret?
Etwa vier Wochen vor dem Abstimmungstermin bekommt man das Abstimmungsmaterial zugestellt. Sobald man sich informiert und eine Entscheidung getroffen hat, kann man diese auf dem Stimmzettel festhalten.
Je nach Wohnort muss man entweder «Ja» oder «Nein» schreiben oder die entsprechenden Boxen ankreuzen. Den Stimmrechtsausweis unterschreiben und diesen mit den Stimmzetteln zurück ins Couvert packen und rechtzeitig abschicken. Achtung: In einigen Kantonen muss man das Couvert selber frankieren.
Und wie geht Wählen?
Wählen funktioniert etwas anders als Abstimmen. Man wählt Politikerinnen und Politiker ins Parlament, und zwar nur alle vier Jahre. Alles, was Sie dazu wissen müssen, finden Sie in diesem Artikel .
1 Kommentar
Zu meiner Problematik habe ich keine Lösubs-Info gefunden:
Bei Urnengängen nehme ich an 9 von 10 Wahlen teil. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich seit rund 10 Jahren nicht mehr an Gemeindeversammlungen teilnehmen, obwohl ich mich stets für die Themen interessiere. Um abzustimmen, muss der/die Berechtigte vor Ort anwesend sein.
Mit einer solchen Situation bin ich sicher nicht alleine. Wie kann ich mein Stimmrecht auf Gemeindeebene trotzdem wahrnehmen? Eine Vertretungsvollmacht will ich nicht ausstellen.