Migrantinnen sind bald besser geschützt
Personen ohne Schweizer Pass sollen im Land bleiben dürfen, wenn sie sich wegen häuslicher Gewalt trennen. Dies hat das Parlament beschlossen.
Veröffentlicht am 30. Mai 2024 - 16:54 Uhr
«So tragisch es klingt, aber es wäre besser, wenn mein Mann mich und die Kinder noch regelmässiger und schlimmer misshandeln würde.» Nur so, meinte die Frau, könnte sie auch nach einer Trennung in der Schweiz wohnhaft bleiben.
Das sagte eine Gewaltbetroffene, eine Frau ohne Schweizer Pass, zum Beobachter. Mit solchen Fällen soll nun Schluss sein.
Nach dem National- stimmt auch der Ständerat einer Änderung des Ausländergesetzes zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zu. Justizminister Beat Jans muss die Vorlage nun umsetzen. Die Nonprofitorganisation Brava hatte den Bundesrat für dessen ablehnende Haltung in Detailfragen kritisiert, wie der Beobachter berichtete.
Doppelte Angst: Gewalt oder Ausreise
Bislang galt: Wenn es nach Gewaltanwendung der Partner zu einer Trennung kam, konnte das für die Betroffenen zum Verlust der Aufenthaltsbewilligung führen.
Gewaltbetroffene trauten sich daher aus Angst in manchen Fällen nicht, Hilfe zu suchen.
Neu sollen diese Menschen auch nach der Auflösung der Ehe unter Umständen eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung erhalten. Geregelt wird das durch eine Anpassung der Härtefallpraxis. Dazu müssen die Betroffenen Nachweise von häuslicher Gewalt erbringen können.
Fachstellen werden noch wichtiger
Über die Voraussetzungen für die Änderung wurde in den Räten kontrovers debattiert. SVP-Ständerat Pirmin Schwander fürchtete, die Anpassung öffne «Tür und Tor» für Missbrauch. Sprich: Ausländerinnen – am häufigsten betroffen sind Frauen – könnten häusliche Gewalt geltend machen, um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ausserhalb des Ehevertrags zu erschummeln.
Marianne Binder-Keller, Mitte-Ständerätin und Sprecherin der Rechtskommission, widersprach. Für die Anerkennung der Schutzbedürftigkeit gebe es keinen Automatismus. Es brauche die professionelle Einschätzung von Fachpersonen. Zum Beispiel reicht es nicht, dass jemand «nur» eine Beratung in Anspruch nimmt. Fachstellen müssen bestätigen, dass mindestens eine Betreuung oder gar eine Schutzgewährung notwendig ist.
Die Änderung stärkt mithin die Rolle von Opferhilfestellen und Frauenhäusern. Dort sind ebenfalls Verbesserungen geplant. Unter anderem soll noch in diesem Jahr eine 24-Stunden-Hotline für Gewaltopfer eingeführt werden, wie der Beobachter berichtete.
1 Kommentar
Schwaches Schweizer Migrations-Un-Wesen = "falsche Leute in falschen Positionen" = kostenaufwändiges (Volks-Steuergelder) "Verhätschelungs-Un-Wesen"!
Clever ausnutzend von vielen, NICHT anpassungswilligen (Sprache, arbeitenb für den eigenen Lebensunterhalt) MigrantenInnen schweizweit!!!