Ein guter Punkt. Ohnehin ist es viel besser, Bargeld zu schenken.

Sie müssen die Nötli nicht nackt in ein Couvert legen, sondern können sie hübsch einpacken. Und draufschreiben, wofür das Geld gedacht ist. So kann der Bruder selbst entscheiden, wo er es ausgeben möchte.

Zudem hat Bargeld zwei grosse Vorteile gegenüber Gutscheinen, ob es nun um ein Essen, eine Massage oder einen Klangschalen-Kurs geht:

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  1. Bargeld bleibt gültig. Gutscheine hingegen haben oft ein Ablaufdatum. Eigentlich verjähren sie frühestens nach fünf Jahren, teils erst nach zehn. Aber wenn auf dem Gutschein ein früheres Datum steht, muss man mit dem Anbieter verhandeln.
  2. Mit Bargeld kann man überall zahlen. Einen Gutschein hingegen kann man grundsätzlich nur dort einlösen, wo er gekauft wurde. Aber Firmen gehen in Konkurs – dann ist meist alles weg. Und wenn eine Firma übernommen wird, stellt sich die mühsame Frage: Muss dann die neue Firma die Leistung auch erbringen?
Rechtsratgeber
Merkblatt «Gutscheine»

Je nach Inhalt des Gutscheins gelten verschiedene Verjährungsbestimmungen. Beobachter-Mitglieder erhalten im Merkblatt «Gutscheine» Tipps, bis wann sie einen Voucher spätestens einlösen sollten und ob dieser noch gültig ist, wenn das Geschäft den Besitzer gewechselt hat.

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