Der 27. Mai 2005 ist der letzte Schultag der 15-jährigen Olivia. Es sollte der letzte Tag ihres Lebens werden. Nach Schulschluss feiert sie mit Kameraden und macht sich gegen 16 Uhr mit dem Velo auf den Heimweg. Olivia fährt korrekt am rechten Strassenrand. Da kommt ihr der 82-jährige Paul P. (Namen der Redaktion bekannt) im Mercedes 180 entgegen, gerät auf die linke Fahrspur, touchiert seitlich zwei Autos und prallt mit 70 Kilometern pro Stunde frontal in Olivia. Sie wird auf die Kühlerhaube geschleudert und 70 Meter mitgeschleppt, dann über Trottoir und Rasenfeld abgeworfen. Olivia stirbt an der Unfallstelle.

Bei der ärztlichen Untersuchung des Automobilisten zeigt sich: Der 82-jährige P. ist schwerer Diabetiker mit Ansätzen zu Altersdemenz, einäugig und auch auf dem noch vorhandenen Auge halbblind. Er wird zwei Monate nach dem Unfall wegen Geisteskrankheit in die psychiatrische Klinik Königsfelden eingewiesen.

Wieso durfte ein gesundheitlich dermassen angeschlagener Mann noch Auto fahren? Hat das Strassenverkehrsamt die Prüfung der Fahreignung korrekt durchgeführt, wie sie bei über 70-Jährigen alle zwei Jahre Pflicht ist? Wer trägt die Verantwortung für den tragischen Unfall?

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Diese Fragen beschäftigen Olivias Eltern - und müssten alle Verkehrsteilnehmer umtreiben. 2005 waren allein im Kanton Aargau total 27'500 über 70-jährige Fahrzeuglenker mit dem Auto unterwegs. Antworten müsste Samuel Sumi, Bezirksamtmann von Brugg, finden. Er ist für die Untersuchung des Unfalls verantwortlich. Aber Sumi scheinen die möglichen Ungereimtheiten nicht zu interessieren - er ermittelt einzig gegen den Automobilisten P. Und selbst dieses Verfahren will er bereits nach kurzer Zeit einstellen, wird dann aber vom Bundesgericht zurückgepfiffen, weil er das rechtliche Gehör der Hinterbliebenen verletzt hat.

Die Akten sind plötzlich verschwunden
Sumis Erklärung dafür, dass er nicht auch gegen die Behörden ermittelt hat: «Wie wir aus den Akten wissen, wurde seine Fahrfähigkeit bei der letzten ärztlichen Untersuchung im Jahre 2003 durch den Arzt bejaht, weshalb ihm der Führerausweis durch das Strassenverkehrsamt belassen werden konnte», schreibt er im November 2005 an die Opferanwälte. Alles in Ordnung also, kein Grund zur Aufregung? Doch. Denn eines hätte Sumi stutzig machen müssen: Die Akten sind nicht die Originalakten. Diese konnte das Strassenverkehrsamt erstaunlicherweise nicht mehr finden. Sie seien verlorengegangen. Die nun vorliegenden «Akten» sind Unterlagen, die das Amt beim Hausarzt und bei der Augenärztin nachträglich eingefordert und Sumi zugestellt hat.

Die Anwälte von Olivias Eltern und Grosseltern, gestellt von der Stiftung Roadcross (ehemals Vereinigung für Familien der Strassenopfer), verlangen ein Gutachten darüber, ob P.s Fahreignung sorgfältig geprüft worden ist. Vergeblich: Sumi lehnt ab und treibt weiter nur das Verfahren gegen den Automobilisten selbst voran.

Die Opferanwälte lesen die Akten genauer. Sie stellen fest, dass der Hausarzt im Jahr 2003 seinem Patienten P. die Fahreignung gar nicht attestiert hat, sondern eine augenärztliche Untersuchung verlangte, weil P. auf dem einzigen vorhandenen Auge zu wenig sah. Der Hausarzt mass einen Wert von 0,5. Einäugige müssten aber einen Wert von 0,8 aufweisen. Darum schickte er P. zu einer Augenärztin. Diese stellte einen Wert von 0,7 bis 0,8 fest. Immer noch zu wenig für die Fahreignung, finden die Opferanwälte und lassen nun selbst ein Gutachten darüber erstellen, ob P.s Fahreignung sorgfältig abgeklärt wurde. Sie finden einen renommierten Fachmann: Rudolf Hauri, Zuger Kantonsarzt.

Das Arztzeugnis, das es nicht gab
Gutachter Hauri kommt zu einem vernichtenden Urteil: Der Arzt hat im Jahr 2003 die Fahreignung tatsächlich nicht angekreuzt, sondern P. zur Kontrolle an die Augenärztin verwiesen. Die Augenärztin wiederum hat zwar einen Fernvisus von nur 0,7 bis 0,8 festgestellt, aber einen zweiten Kontrolltermin vereinbart, weil das Auge entzündet war. Zu diesem Termin ist P. nicht erschienen. Das hätte die Augenärztin dem Strassenverkehrsamt melden müssen, kritisiert Hauri. Unabhängig davon hätte der Hausarzt wegen des chronischen Diabetes eine vertiefte verkehrsmedizinische Abklärung anordnen müssen.

«Es ist somit überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb das Strassenverkehrsamt von einer erhaltenen Fahreignung ausgegangen ist», schliesst Hauri. Daher reichen die Opferanwälte im April 2006 Strafanzeige gegen den Hausarzt, die Augenärztin und verantwortliche Personen im Strassenverkehrsamt ein. Erst jetzt - und erst auf Druck von aussen - ermittelt Bezirksamtmann Sumi auch gegen die Ärzte und Behörden.

Und die Opferanwälte stossen auf weitere erstaunliche Details: Bei den Einvernahmen im Sommer 2006 wird klar, dass die Augenärztin im Jahr 2003 gar nie ein Zeugnis ans Strassenverkehrsamt geschickt hat. Sie hat erst 2005 nachträglich auf Verlangen des Strassenverkehrsamts einen Bericht verfasst - aufgrund rudimentärer Einträge in der Krankengeschichte.

Augenärztin und Hausarzt sind dennoch überzeugt, sorgfältig gehandelt zu haben, und verteidigen sich gegen die Vorwürfe: Das Gesetz verpflichte sie nicht, solche Vorkommnisse oder Resultate zu melden. Der Rechtsvollzug liege beim Strassenverkehrsamt, das einem über 70-jährigen Autofahrer den Fahrausweis entziehen muss, wenn er kein ärztliches Zeugnis liefert.

Und genau das ist bei P. offenbar schiefgelaufen: Obwohl der Hausarzt eine augenärztliche Untersuchung forderte und diese nie abgeschlossen wurde, hat das Strassenverkehrsamt das Geschäft auf erledigt gestellt und P. den Fahrausweis belassen. Wie konnte dies geschehen?

Eltern und Regierungsrat getäuscht?
Der Leiter des Rechtsdienstes des Strassenverkehrsamts verstrickt sich bei der Einvernahme in Widersprüche. Zum einen behauptet er, dass im Jahr 2003 P.s Fahreignung bestanden habe. Dass das Amt also zu Recht den Fahrausweis nicht entzog. Anderseits meint er, man hätte sicher nicht so entschieden, wenn solche Dokumente vorgelegen hätten, wie sie nachträglich von den Ärzten geschickt worden seien.

Sind die nachträglich eingereichten Dokumente also andere als die ursprünglich eingereichten? Nein, das wolle er nicht gesagt haben.

Jetzt knien sich die Opferanwälte in die Unterlagen, die man inzwischen beim Strassenverkehrsamt beschlagnahmt hat. Und sie staunen erneut: Aufgrund der Dokumente wird klar, dass der Chef des Strassenverkehrsamts und sein Leiter Rechtsdienst bereits wenige Tage nach dem Unfall gewusst haben mussten, dass man P. im Jahr 2003 zu Unrecht den Ausweis verlängert hat. Als der Amtschef nämlich den Hausarzt und die Augenärztin anrief, um die Unterlagen zu rekonstruieren, die verschollen waren, erfuhr er:

  • dass der Arzt die Fahreignung nicht bejaht hat, sondern eine Abklärung bei der Augenärztin verlangte;

  • dass diese Abklärung nicht abschliessend stattgefunden hat und somit von der Augenärztin kein Zeugnis ans Strassenverkehrsamt geschickt worden war.


Und trotzdem schrieb der damalige Chef des Strassenverkehrsamts kurz darauf dem Justizverantwortlichen des Kantons, Regierungsrat Kurt Wernli, per Mail, «dass die Fahreignung gegeben war». Und noch drei Monate später teilt er den Eltern Olivias mit: «Wir können festhalten, dass P. gemäss ärztlichen Berichten fahrgeeignet war.» Wider besseres Wissen habe er versucht, die Eltern und den Regierungsrat zu täuschen, finden die Opferanwälte.

Weiter haben die Anwälte festgestellt, dass die Augenärztin in der Krankengeschichte zuerst 0,7 als Fernvisus festhielt und dann mit einem andern Schreibstift «-0,8» hinzufügte. Es stellt sich die Frage, wann und warum die Augenärztin diesen wesentlichen Befund korrigiert hat.

«Bitte, uns nicht weiter zu drängen»
Es kommt zur zweiten Strafanzeige: Diesmal zusätzlich gegen den damaligen Chef des Strassenverkehrsamts und seinen Rechtsdienstleiter - wegen Urkundenfälschung, Begünstigung, falschen ärztlichen Zeugnissses und fahrlässiger Tötung.

Erneut mussten die Anwälte den Job des Untersuchungsrichters machen. Sumi war in der ganzen Zeit ziemlich untätig geblieben. Die Einvernahmen hatten Polizisten durchgeführt. Als die Anwälte Sumi etwas entnervt schreiben, was er zu tun gedenke, antwortet dieser: «Ich bitte Sie höflich, (...) uns nicht weiter zu drängen. Wir arbeiten am Fall.» Unterdessen ist es zwei Jahre her seit dem Tod von Olivia.

Die beschuldigten Chefs des Strassenverkehrsamts werden im Sommer 2007 einvernommen, bestreiten aber, irgendjemanden bewusst über die Zeugnisse getäuscht zu haben. Im Herbst 2007 stellen die Opferanwälte Ergänzungsanträge. Sie fordern zum Beispiel ein Gutachten, das klärt, wann die Augenärztin die Krankengeschichte ergänzt hat. Doch Bezirksamtmann Sumi macht nichts.

Am 4. Januar 2008 stirbt der demente P. in einem Pflegeheim. Die Opferanwälte erfahren erst durch die Zeitung von seinem Tod. Sofort verlangen sie von Sumi die Obduktion, weil gemäss einem Gutachten der psychiatrischen Klinik Königsfelden festgestellt werden könne, wann P.s Demenz begonnen hat.

Doch der Bezirksamtmann schläft wieder. Er kann später nur noch mitteilen, dass P.s Leiche bereits eingeäschert worden ist. Und fügt bei: «Es ist in strafrechtlicher Hinsicht nicht von Bedeutung, wieso er am 27. Mai 2005 nicht mehr fahrfähig war.»

Jetzt haben die Opferanwälte die Nase voll: «Die Geschädigten haben jedes Vertrauen in eine unbefangene und unparteiliche Untersuchungsführung verloren», begründen sie ihre Aufsichtsbeschwerde gegen Sumi und verlangen, dass ein ausserkantonaler Untersuchungsrichter den Fall übernimmt.

«Sämtliche Vorwürfe, die gegen mich erhoben werden, laufen ins Leere», verteidigt sich Bezirksamtmann Samuel Sumi. Er arbeite viel an diesem Fall, der sehr aufwendig sei. «Nicht zuletzt wegen der stets neuen Eingaben der Opferanwälte und der Beschwerde bis vor Bundesgericht», gibt er den Schwarzen Peter zurück.

Die Aufsichtsbeschwerde gegen Sumi liegt nun beim Aargauer Regierungsrat. Bald drei Jahre nach Olivias Tod.