Geld darf Verdingkindern nicht gekürzt werden
Der Bundesrat will, dass Behördenopfer auch die Wiedergutmachung von Kantonen und Gemeinden in vollem Umfang behalten können.
Veröffentlicht am 23. Mai 2024 - 17:24 Uhr
Mit der Gesetzesänderung will der Bund kommunale und kantonale Wiedergutmachungszahlungen dem Bundesbeitrag gleichstellen. Das soll verhindern, dass den Opfern wegen des Solidaritätsbeitrags die Sozialleistungen gekürzt werden könnten.
Gemeinden wollen in Zukunft ebenfalls zahlen
Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erhalten vom Bund einen Solidaritätsbeitrag von 25’000 Franken. Mehrere Städte und Kantone diskutieren inzwischen, ob sie Verdingkindern, administrativ Versorgten, Zwangssterilisierten und weiteren Betroffenen einen zusätzlichen Wiedergutmachungsbeitrag auszahlen wollen.
Als erste Schweizer Gemeinde hat die Stadt Zürich einen eigenen zusätzlichen Solidaritätsbeitrag eingeführt. Jetzt stellt sich der Bundesrat hinter eine Gesetzesänderung, welche die Rechtskommission des Nationalrats vorschlägt: Betroffene sollen künftig auch über solche zusätzlichen Wiedergutmachungsbeiträge frei verfügen können.
Keine EL-Kürzung für Verdingkinder
Das heisst, diese Gelder werden bei der Berechnung der Einkommenssteuer und bei den Leistungen der Sozialhilfe und den Sozialversicherungen nicht berücksichtigt. Sprich: Ergänzungsleistungen (EL) sollen nicht gekürzt werden, nur weil eine betroffene Person einen Solidaritätsbeitrag erhalten hat. Solche Wiedergutmachungszahlungen sollen mit der Gesetzesänderung zudem unpfändbar sein.
Als der Bund 2018 die ersten Solidaritätsbeiträge an einstige Verdingkinder und administrativ Versorgte ausbezahlte, wurden Betroffenen gleichzeitig die EL gekürzt, weil sie nun über ein Vermögen verfügten.
Nach massiver Kritik von Betroffenenorganisationen änderte der Bund 2019 das Gesetz.
Frühestens ab 2025 in Kraft
Der neuen Regelung zustimmen müssten jetzt noch der National- und der Ständerat. Sie kann frühestens Anfang 2025 in Kraft treten.
Seit 2017 können Verdingkinder, administrativ Versorgte, Zwangssterilisierte und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beim Bundesamt für Justiz mit einem einfachen Gesuch ihren Anspruch auf eine finanzielle Wiedergutmachung anmelden. Eine Frist besteht nicht.
Informationen zum Ausfüllen, Drucken und Einreichen des Gesuchs finden Sie online zusammen mit einer Wegleitung auf der Website des Bundesamts für Justiz. Die aufgelisteten Anlaufstellen bieten auch Unterstützung an beim Ausfüllen der Gesuche und bei der Beschaffung allfälliger Akten.
1 Kommentar
Dass dadurch die EL gekürzt wurden, schreit zum Himmel! Der Staat hat diese Verfehlungen alle zugelassen und sogar z.T. verfügt aber „wirklich zahlen“ wollen sie irgendwie nicht! Unmenschlichkeit ist in diesem sogenannten Rechtsstaat offensichtlich an der Tagesordnung!! Demokratie? NEIN, nie und nimmer, schon lange nicht mehr! Und es wird immer noch schlimmer!! „Saubere Schweiz“ nach aussen, aber hinter der Fassade korrupt wie alle anderen Staaten!! Dass dies nun geändert werden soll, ist das ALLERMINDESTE!! Auch die EL selbst ist eine Abschreckung sondergleichen! Null Menschlichkeit in diesem Staat! Oh doch, ich hab vergessen, gegenüber den Reichsten des Landes dafür Grosszügigkeit in höchtstem Masse!! Es ist eine Riesenschw***rei!! Ich hoffe doch, dieser Kommentar „genügt“ der Netiquette!