Geboren am 00.00.1964
Eine Schweizerin hat jahrzehntelang den 1. Januar als Geburtstag in ihren Ausweisen. Dann geht etwas schief. Jetzt muss sie vor Gericht.
Veröffentlicht am 13. September 2016 - 10:00 Uhr
Auf den ersten Blick ist es ein ganz normaler roter Schweizer Pass – Bild, Name, Geschlecht, Grösse. Irritierend ist nur das Geburtsdatum: 00.00.1964.
Der Pass gehört Tsering Hug aus Walenstadt SG, und er ist echt, ausgegeben vom Passbüro des Kantons St. Gallen im Sommer 2015. Doch das Dokument, das seiner Besitzerin das freie Reisen erlauben sollte, verkompliziert ihr dieses gerade.
«Das Geburtsdatum führte beim Einchecken in Hotels im Ausland schon zu einigem Stirnrunzeln», sagt Hug. Richtig problematisch dürfte es werden, wenn sie ihre Verwandten in Tibet besuchen will und dazu über China einreisen muss: «Mit diesem Geburtsdatum gibt das schon mit dem Visum Schwierigkeiten.» Seit fast einem Jahr versucht Tsering Hug daher, ihr skurriles Geburtsdatum aus dem Pass zu bekommen. Vergeblich.
Die Geschichte mit den vier Nullen beginnt vor etwas über 52 Jahren in einem Flüchtlingslager im nordindischen Bundesstaat Himachal Pradesh. In der Gegend um die Stadt Manali kommt Tsering Hug zur Welt, in einem Zelt, als Tochter eines tibetischen Paares, das vor der chinesischen Besatzungsmacht aus der Heimat geflohen ist. Niemand denkt daran, das Mädchen in einem Register eintragen zu lassen, die junge Familie hat andere Sorgen. Und da der Tag der Geburt in der tibetischen Kultur keine grosse Bedeutung hat, geht das Datum irgendwann vergessen. Sicher ist nur das Geburtsjahr: das Jahr des Drachens, nach westlichem Kalender 1964.
In dieses System greift 1971 die Bürokratie ein. Über das IKRK gelangt die Flüchtlingsfamilie in die Schweiz, die siebenjährige Tsering erhält bei der Einreise den 1. Januar 1964 als Geburtsdatum zugeteilt. Es begleitet Hug fortan durchs Leben, vom Lernfahrausweis bis zu Einbürgerung und Heirat. Bis sie 2015 einen neuen Pass beantragt – und den 00.00.1964 als Geburtsdatum zugewiesen bekommt. «Das ist doch absurd», ärgert sich Hug. «Warum bin ich laut all meinen früheren Ausweisen am 1. Januar geboren und nun auf einmal an einem Datum, das es gar nicht gibt?»
Der Grund dafür heisst Infostar – das zentrale elektronische Personenstandsregister. Sämtliche Einzelregister zu Geburt, Ehe, Tod, Kindesanerkennung und Familie, die die Zivilstandsämter eigenständig geführt hatten, legte der Bund per Anfang 2005 zusammen. Dieses zentrale Register liefert auch den Personendatensatz fürs Passbüro, wenn jemand einen neuen Pass beantragt.
Dumm nur für Tsering Hug: Wie aus einer Aktennotiz des Zivilstandsamts Sarganserland hervorgeht, wurde bei ihrer Heirat 1990 nur der Jahrgang ins Ehe- und ins Familienregister eingetragen, nicht aber der 1. Januar. Vermutlich fiel er so bei der Überführung ins zentrale Infostar-System völlig weg. Das neue Register kennt damit nur den Jahrgang – und als Hug 2015 einen neuen Pass beantragte, kam eine Verordnung des Bundes ins Spiel, die seit 2010 gilt: Wenn das Geburtsdatum unbekannt ist, werden im Pass die fehlenden Ziffern durch Nullen ersetzt.
Als Hug versucht, dieses Datum wieder aus dem Pass zu bekommen, wird sie von Amtsstelle zu Amtsstelle weitergereicht. Ende 2015 ersucht die Mutter von zwei Töchtern am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland um Berichtigung des Datums. Dieses teilt ihr mit, sie müsse sich an das zuständige Zivil- und Bürgerstandsamt wenden. Dieses wiederum erklärt sich für nicht zuständig und verweist ans kantonale Amt für Bürgerrecht und Zivilstand.
«Warum bin ich plötzlich an einem Datum geboren, das es gar nicht gibt?»
Tsering Hug aus Walenstadt SG
Hug reicht dort ein Gesuch und eine Erklärung ihrer Mutter ein, in der diese die Umstände der Geburt schildert. Die Behörde schmettert das Gesuch ab. Um das Geburtsdatum zu ändern, müsse sie eine Klage auf Berichtigung einreichen – beim Kreisgericht, wo Hug bereits ganz am Anfang war.
Die 52-Jährige versteht die Welt nicht mehr. «Ich will bloss ein praktikables Geburtsdatum in meinem Pass», sagt sie. «Was soll daran denn so schwierig sein?» Ihre Mutter, die im Kanton Glarus lebt, hat diese Probleme nicht, obwohl auch sie bei der Einreise in die Schweiz ein Geburtsdatum zugewiesen bekommen hatte – offenbar ist ihr Infostar-Eintrag vollständig.
Das St. Galler Amt für Bürgerrecht und Zivilstand kann Hugs Bedürfnis nach einem plausiblen Geburtsdatum nachvollziehen. Amtsleiterin Gabriela Küpfer sagt allerdings: «Wenn Zivilstandsdokumente fehlen, haben wir nur wenig bis keinen Spielraum.» In Infostar erfasste Daten liessen sich nicht einfach so ändern, vor allem nicht das Geburtsdatum. «Das Datum der Geburt ist grundsätzlich unveränderlich. Ausnahmen gibts nur, wenn es fehlerhaft erfasst wurde.» Der Kanton St. Gallen fahre hier nicht etwa eine extraharte Linie, sondern halte sich an Bundesrecht. Besonders häufig sind solche Komplikationen jedoch nicht: Gabriela Küpfer registriert jährlich etwa vier ähnliche Fälle in ihrem Kanton.
Tsering Hug geht nun vor Gericht, um endlich ihre vier Nullen loszuwerden. «Mit dem jetzigen Pass nimmt mich ja kein Zöllner der Welt ernst.»
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