Der Mist ist geführt
Ein Bauer erhält Direktzahlungen nur, wenn er tonnenweise sinnlos Gras und Mist quer durchs Land karrt. Die landwirtschaftliche Begriffsverordnung will es so.
Veröffentlicht am 11. Juni 2013 - 09:25 Uhr
Wenn etwas ganz anderes eintritt, als man eigentlich wollte, sprechen Experten von «unintendierten Handlungsfolgen». Martin Wipfli nennt es schlicht einen «Riesenmist». Und das ist durchaus wörtlich zu verstehen: Wegen einer im Grunde gutgemeinten amtlichen Weisung sieht er sich gezwungen, Mist und Heu durch die halbe Schweiz hin- und herzukarren und damit vor allem eines zu produzieren: einen ökologischen Unsinn.
Der 47-jährige Wipfli bewirtschaftet zwei landwirtschaftliche Betriebe, einen im luzernischen Neuenkirch und einen knapp 80 Kilometer entfernt im solothurnischen Gänsbrunnen. Im Jahr 2000 stellte Wipfli schrittweise von Milchwirtschaft auf Mutterkuhhaltung um, um fortan Natura-Beef zu produzieren.
Den Winter verbringen seine mittlerweile 34 Kühe und ebenso vielen Kälber jeweils in Neuenkirch, wo er 2003 einen grossen Laufstall errichtet hat. Den Sommer über weiden die Tiere in Gänsbrunnen. Dort tun sie, was Kühe so tun: fressen, kauen, scheissen. Alles an Ort und Stelle. Bauern sprechen von einem geschlossenen Nährstoffkreislauf: Auf natürliche Weise wird dem Land zurückgegeben, was ihm zuvor genommen wurde.
Vom guten Gefühl, naturnah zu produzieren, haben Bauer Wipfli und seine Familie aber noch nicht gelebt. Sie sind wie alle Landwirte auf Direktzahlungen angewiesen. Sechs Jahre lang lief mit seinen beiden Betrieben alles nach Plan: Die Dauerweiden in Gänsbrunnen wurden als landwirtschaftliche Nutzfläche anerkannt, was entsprechende Direktzahlungen auslöste und den Betrieb rentabel machte.
Doch dann, im Jahr 2007, nahm das für Einschätzung und Kontrolle der Nutzflächen zuständige Amt einen Augenschein. Die Luzerner Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) stolperte über eine Bestimmung in der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung. Diese macht aus Wipflis Dauerweiden in Gänsbrunnen plötzlich blosse Sömmerungsweiden, für die es nur etwa halb so viel Geld gibt. Eine Weide gilt bei Produktionsstätten wie Gänsbrunnen nämlich nur dann als Dauerweide und somit als landwirtschaftliche Nutzfläche, wenn sie ganzjährig genutzt wird oder wenn sie nicht mehr als 15 Kilometer vom Hauptbetrieb entfernt liegt. Das war schon im Jahr 2000 so – nur hat es damals niemand gemerkt.
Bauer Wipfli hat viel Geld in die Betriebsumstellung investiert und ist auf die Direktzahlungen in ursprünglicher Höhe angewiesen. Also bleibt ihm nichts anderes übrig, als das Weideland zu bewirtschaften. Will heissen: Wipfli schickt seine Kühe später zum Grasen, denn vorher muss er einmal mähen und als «Verwertung» das Heu nach Neuenkirch führen. Dann gilt das Land als landwirtschaftlich genutzt – auch wenn den Rest des Sommers weiterhin nur Kühe darauf weiden und es im Winter brach liegt.
Wegen des Heu-Abtransports muss der Bauer die dem Boden entnommenen Nährstoffe später wieder zuführen. Dazu lädt er in seinem Betrieb in Neuenkirch die entsprechende Menge Mist auf und fährt sie nach Gänsbrunnen. Gras hin, Mist her – etwa zweihundert Tonnen Material verschiebe er so jährlich, sagt Wipfli. «Ein totaler ökologischer Irrsinn.» Und eine grosse zusätzliche Arbeitsbelastung.
Die Herumkarrerei lohnt sich finanziell aber immer noch mehr, als wenn Wipfli für seine Weiden nur den Sömmerungsbeitrag erhielte. Die jährliche Einbusse beläuft sich nur auf 24'000 Franken. Bekäme er bloss den Sömmerungsbeitrag, müsste er auf 66'000 Franken verzichten. «Ich könnte schlicht nicht überleben», sagt er.
Den Luzerner Behörden scheint es egal zu sein, ob Wipflis Lösung auch ökologisch sinnvoll ist, zumindest akzeptieren sie dieses Vorgehen. Die Direktzahlungen werden für die auf diese Weise bewirtschafteten Weiden wieder ausbezahlt. Eine andere Variante ist für Martin Wipfli nicht in Sicht. Wollte er aus dem Hof in Gänsbrunnen einen Ganzjahresbetrieb machen, damit die Weide wieder als Dauerweide eingestuft wird, so hätte er den grossen Laufstall in Neuenkirch vergebens gebaut – und er bräuchte in Gänsbrunnen wintertaugliche Infrastruktur und müsste dort nochmals investieren.
Da stellt sich die Frage, ob er sein Bewirtschaftungskonzept genug durchdacht hatte, als er im Jahr 2000 auf Fleischproduktion umstellte. Das hat er, und genau hier liegt der Hund begraben: «Ich habe mich vorher erkundigt, welche Nutzflächen ich in Gänsbrunnen zur Verfügung haben werde. Das Lawa hat mich für diese Auskunft an die Kollegen in Solothurn verwiesen. Dort hat man mir die Weide als landwirtschaftliche Nutzfläche schriftlich bestätigt», sagt er.
Er verliess sich darauf und investierte auf mehrere Jahre verteilt etwa eine halbe Million Franken in das ganze Projekt. Sechs Jahre lang haben die Luzerner Behörden die Direktzahlungen auch wie erwartet bezahlt. «Sie haben meine Art der Bewirtschaftung also akzeptiert und somit auch gekannt», folgert Wipfli.
Umso grösser war seine Verwunderung über den Entscheid von 2007. Er bekämpfte ihn bis vor Bundesgericht, berief sich auf Treu und Glauben. Vergeblich. Die obersten Richter stellten fest, dass das Solothurner Amt gar nicht zuständig gewesen wäre und sich Wipfli deshalb nicht auf diese Auskunft abstützen könne.
Das Luzerner Landwirtschaftsamt gab im Laufe des Verfahrens an, man habe nicht gewusst, wie Wipfli seine Betriebe genau bewirtschaftet. Das werde nur periodisch überprüft, bei grösseren Veränderungen. Aus der langjährigen Praxis lasse sich kein Anspruch ableiten. Mit anderen Worten: Man hat offenbar jahrelang Direktzahlungen ins Blaue hinaus gezahlt – oder aber man gibt nur vor, nichts über Wipflis Betriebsform gewusst zu haben.
Bei Wipfli löst das nur Kopfschütteln und Frustration aus. «Es gibt sehr detaillierte jährliche Kontrollen auf meinen Betrieben, jeder Quadratmeter Land ist dokumentiert», sagt er. Das Amt hätte den Gesamtbetrieb ausserdem bereits 2000 prüfen müssen. «Damals hat sich meine Betriebsfläche beinahe verdoppelt, das ist eine markante Veränderung», sagt er. Stattdessen unterstelle man ihm nun, sich nicht genügend informiert zu haben. «So ruiniert man Existenzen.»
Beim Lawa stützt man sich auf den Entscheid des Bundesgerichts. Die Sache sei letztinstanzlich entschieden und damit abgeschlossen. «Es steht uns nicht zu, den Fall weiter zu beurteilen», sagt Dienststellenleiter Christoph Böbner. Martin Wipfli ist konsterniert: «Ich weiss nicht, wie lange ich das noch so durchziehen kann. Es ist ein enormer Mehraufwand und eine Riesenbelastung für die Familie.»
Allein ist er mit seinem Problem aber offenbar nicht. «Ich kenne einige andere Landwirte, denen es ähnlich geht und die ebenfalls tonnenweise Material verschieben, nur um Direktzahlungen zu erhalten.» Es ist anzunehmen, dass die Zahl der Bauernbetriebe mit grossen Distanzen zwischen einzelnen Nutzflächen in Zukunft noch zunehmen wird. Je mehr Betriebe eingehen, desto grösser ist die Chance, dass auch weiter entfernt liegende Landflächen zusammengelegt werden.
«Eine Agrarpolitik, die sich Ressourceneffizienz, Nachhaltigkeit und Ökologie auf die Fahne schreibt, sollte sich mit diesem Problem beschäftigen», findet Bauer Wipfli. Für ihn bleibt vorerst alles beim Alten: Gras hin, Mist her.
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