Kein Unfallprotokoll – wie wehre ich mich nun?
Frage: Nach einer Streifkollision haben ich und der andere Lenker abgemacht, die Sache unseren Versicherungen zu melden. Nun will er aber nichts mehr davon wissen. Was kann ich tun?
aktualisiert am 4. Dezember 2017 - 10:50 Uhr
Ihre missliche Situation zeigt: Das Ausfüllen des europäischen Unfallprotokolls ist ein absolutes Muss. Oder anders gesagt: Es gibt keinen Grund, dies zu unterlassen – weder wegen Zeitdrucks noch wegen eines drohenden Verkehrschaos. Nur mit ausgefülltem Unfallprotokoll können die involvierten Halter auch nachträglich noch den Unfall und dessen Hergang gegenüber den (Gegen-)Versicherungen dokumentieren.
Da Ihnen dieses Beweismittel jetzt fehlt, müssen Sie die Unfallbeteiligung des anderen Lenkers und vor allem dessen Haupt- respektive Mitverschulden auf andere Art beweisen. Wenn es keine neutralen Personen gibt, die den Hergang des Unfalls gesehen haben und somit bezeugen können, dürfte ein solcher Beweis äusserst schwierig sein.
Dennoch sollten Sie den Unfall nun so schnell wie möglich bei der Polizei anzeigen. Oder Sie melden Ihren Schaden bei Ihrer Vollkaskoversicherung an – falls Sie eine solche haben.
Bei einem Autounfall mit Blechschaden wird man schnell nervös und vergisst unter Umständen, ein Unfallprotokoll auszufüllen. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie sie nach einem Verkehrsunfall im In- oder Ausland richtig vorgehen und was sie in Bezug auf die Autoversicherung wissen sollten.
- 1Was tun nach einem Verkehrsunfall? (Übersicht)
- 2Unfallprotokoll ausfüllen (inkl. Vorlage als Beispiel)
- 3Autoversicherung: Totalschaden und Blechschaden
- 4Geschädigter von Verkehrsunfall nicht da – was tun?
- 5Verkehrsunfall im Ausland – wie vorgehen?
- 6Ausschlüsse bei den Kaskoversicherungen
- 7Wann lohnt sich eine Parkschadenversicherung?