Maria Wassenberg betreibt seit rund 30 Jahren eine Restaurationswerkstatt in Chur. Fast ebenso lange betreut die 67-Jährige Menschen, die im Arbeitsmarkt nicht Fuss fassen können, aber eine Tagesstruktur benötigen. «Das Rote Kreuz schickt mir Leute, die Strafanstalt Cazis, früher auch die Sozialdienste von Chur», sagt Wassenberg.

Manchmal, wenn sie starke Arme für schwere Arbeit braucht, meldet sie sich beim Migrationsamt, das ihr Flüchtlinge Migration Herkunft von Asylbewerbern: Lüge oder Wahrheit? vermittelt. «Das war nie ein Problem und immer legal, mit AHV-Abrechnung und allem», sagt sie.
 

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«Ich dachte, dass man mir wie früher die nötigen Papiere schicken würde und damit alles erledigt sei.»

Maria Wassenberg, Restauratorin


Bis zum 29. September 2017. Wassenberg ruft frühmorgens das Migrationsamt an und bittet um zwei Männer für den Nachmittag. Das gehe nicht, sagt die Angestellte, das sei viel zu kurzfristig und entspreche nicht dem Reglement. Es dauere mindestens drei Tage. Was sich denn geändert habe, fragt Wassenberg. Eine Antwort bleibt man ihr schuldig. Es folgt ein verbales Hickhack.

«Ich musste dringend einen Schrank aufladen. Das konnte ich nicht allein. Also fragte ich einen Bekannten aus dem Flüchtlingsheim, ob er zwei Kollegen kenne, die helfen würden.» Das klappt.

«Weil die Männer noch mehr arbeiten wollten, liess ich sie das kleine Holzlager aufräumen. Ich gab jedem 100 Franken für die vier Stunden Arbeit.» Dann ruft Wassenberg beim Migrationsamt an, um zu melden, dass es doch kurzfristig gegangen sei. «Ich dachte, dass man mir wie früher die nötigen Papiere schicken würde und damit alles erledigt sei.» Es kommt anders.

Beschwerde ans Migrationsamt

Wassenberg ärgert sich, dass man sie ohne Begründung abblitzen liess. Zwei Wochen nach dem Telefonat schreibt sie dem Amtsvorsteher eine Beschwerde. Darin drückt sie ihre Enttäuschung über die Behandlung aus. Der Amtsvorsteher schreibt zurück, sie habe sich gegenüber den Angestellten im Ton vergriffen. Zudem habe sie sich strafbar gemacht und werde angezeigt.

Ein halbes Jahr später flattert Maria Wassenberg ein Strafbefehl Strafbefehl Wann lohnt sich eine Einsprache? ins Haus: Vergehen gegen das AHV-Gesetz und gegen das Ausländergesetz. Sie wird zu einer bedingten Geldstrafe von 5'600 Franken sowie zu einer Busse von 1'100 Franken und 620 Franken Gebühren und Barauslagen verknurrt. «Ich finde es ungeheuerlich. Wenn ich wirklich gegen all diese Gesetze hätte verstossen wollen, wäre ich doch nicht so dumm gewesen, das dem Amt zu melden!»

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Peter Johannes Meier, Ressortleiter
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