Gemeinnützige Arbeit statt Geldstrafe bezahlen?
Frage: Weil ich zu schnell Auto gefahren bin, habe ich vom Zürcher Stadtrichteramt eine Busse von 120 Franken kassiert. Kann ich die Schuld auch abarbeiten?
aktualisiert am 26. Mai 2021 - 09:25 Uhr
Das kommt darauf an. Sie können ein Gesuch stellen, dass Sie die Busse durch gemeinnützige Arbeit abgelten möchten. Einen Anspruch auf Bewilligung haben Sie aber nicht. Und für Kosten und Gebühren besteht diese Möglichkeit nicht, die müssen Sie bezahlen.
Zuständig ist im Kanton Zürich die Bussenanlaufstelle der Zürcher Stiftung für Gefangenen- und Entlassenenfürsorge. Sie bewilligt Gesuche von Personen, die schuldlos zahlungsunfähig sind, etwa weil sie Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen. Sie müssen das Gesuch vor Ablauf der Zahlungsfrist der Busse stellen. Erachtet die Bussenanlaufstelle die Voraussetzungen als erfüllt, schliesst sie mit Ihnen eine Vereinbarung zum Leisten gemeinnütziger Arbeit. Diese muss der Stadtrichter durch einen Nachentscheid bewilligen.
Die Dauer der zu leistenden Arbeit entspricht der Ersatzfreiheitsstrafe, die im Strafbefehl vermerkt ist. Ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe entspricht vier Stunden Arbeit.
Haben Sie eine Busse wegen zu schnellen Fahrens bekommen und finden diese überzogen? Beobachter-Mitglieder sehen im Merkblatt «Bestrafung von Geschwindigkeitsüberschreitungen», wie hoch die Verkehrsbusse je nach gemessenem Tempo auf Autobahnen sowie ausser- und innerorts ausfällt. Im Merkblatt «Administrativmassnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen» wird überdies angezeigt, für welche Dauer der Führerausweis entzogen wird.