Manchmal packt uns die Lust auf einen Cervelat. Doch nicht überall, wo es uns gefällt, dürfen wir Würste braten. So werden wegen Brandgefahr im Sommer oft Feuerverbote «ausgerufen» – wie es in einem Beobachter-Ratgebertext heisst. Die Verbote werden natürlich nicht wirklich ausgerufen, dafür gibt es in der Schweiz weder genügend Herolde noch Minarette. Aber Juristen drücken sich halt etwas geschwollen aus. Auch die Fachleute im Beobachter-Beratungszentrum sind nicht davor gefeit: etwa wenn sie jemandem raten, eine «Mängelrüge» zu machen, weil die neue Waschmaschine nicht funktioniert. Als ob man nicht einfach reklamieren könnte.

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Juristische Redewendungen, Gesetzestexte und Gerichtsurteile sind oft in einem schwer verständlichen Deutsch verfasst. Deshalb baten wir Lehrlinge des Verlags Axel Springer Schweiz, zu dem der Beobachter gehört, zum Test: Sie sollten Textpassagen spontan kommentieren. Dass es sich dabei um Juristendeutsch handelt, sagten wir ihnen nicht – denn was Stifte mit ihrem noch gesunden Menschenverstand nicht auf Anhieb verstehen, kapiert in der Regel auch sonst kein Mensch. Für den Fall, dass Sie ebenfalls nur Bahnhof verstehen: Die Übersetzung finden Sie hier auch.

  • Vermutung der Lehrlinge: «Gibt es das tatsächlich? Erblasser werden solche sein, die häufig in Ohnmacht fallen und deswegen etwas blass sind.»
  • Wirkliche Bedeutung: So bezeichnet man im Erbrecht die verstorbene Person. Sie hinterlässt eine Erbschaft. Dazu gehören ihre Vermögenswerte und die Schulden.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Das hat etwas mit Heiraten zu tun. Das muss man auf dem Standesamt wissen.»
  • Wirkliche Bedeutung: Wer einen Vertrag schliessen oder auflösen will, muss dem Vertragspartner seine Absicht so mitteilen, dass sie bei ihm ankommt. Die Kündigung der Arbeitsstelle etwa ist erst wirksam, wenn der Arbeitgeber sie auch zur Kenntnis genommen hat.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Ein minderjähriger Vater.»
  • Wirkliche Bedeutung: Der Vater eines Kindes. Besser spricht man einfach vom Vater, da ein Mann gar nicht Vater sein kann, ohne ein Kind zu haben.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Oh, das sollte man doch wissen! Das hört man immer mal wieder. Muss etwas mit Juristerei zu tun haben.»
  • Wirkliche Bedeutung: In einer Streitsache schlägt eine Seite der anderen einen aussergerichtlichen Kompromiss vor, ohne einzugestehen, dass sie rechtlich zu etwas verpflichtet wäre.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Vom englischen ‹able›? Das könnte vielleicht bedeuten, dass man sehr begabt in juristischen Fragen ist.»
  • Wirkliche Bedeutung: Ein Begehren oder eine Forderung, über die ein Amt oder Gericht einen Entscheid fällen kann. Nicht justiziabel ist zum Beispiel der Wunsch, von einem anderen Menschen geliebt zu werden.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Das könnte heissen, dass jemand einen menschlicheren Weg geht. Jedenfalls muss man nicht in Uniform sein.»
  • Wirkliche Bedeutung: Der Strafrichter beurteilt nur, ob sich eine angeklagte Person strafbar gemacht hat. Je nachdem brummt er ihm eine Freiheits- oder eine Geldstrafe auf. Ob der oder die Verurteilte dem Opfer zusätzlich Schadenersatz leisten muss, ist in einem separaten Gerichtsverfahren vor dem Zivilrichter zu entscheiden.

Der «Kindsvater» ist nicht etwa ein minderjähriger Erzeuger: Hamza Adem, Lehrling

Quelle: Jojakim Cortis
  • Vermutung der Lehrlinge: «Da wird wohl jemand ein richtiges Mittel in die Hand nehmen.»
  • Wirkliche Bedeutung: Wenn ein Urteil eines Gerichts, eine Verfügung oder eine Busse einer Behörde von der betroffenen Person angefochten wird. Zum Beispiel mit einer Einsprache, Beschwerde oder Berufung.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Einen Mangel beanstanden? Nein, das wäre eine Beanstandung. Das muss ein veralteter Begriff für ‹Schimpfe› sein.»
  • Wirkliche Bedeutung: Der Kunde teilt dem Verkäufer, Hersteller oder Vermieter mit, dass er ihm ein mangelhaftes Produkt geliefert hat, und fordert ihn auf, es zu reparieren, auszutauschen, zurückzunehmen oder ihm den Minderwert zu erstatten.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Das Letzte, was einem zur Verfügung steht.»
  • Wirkliche Bedeutung: Besser bekannt unter der Bezeichnung Testament. Darin bestimmt eine Person, was mit ihrem Vermögen nach dem Tod passieren soll.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Kann jeder, der ein Handy hat und die Nummer des Gerichts weiss.»
  • Wirkliche Bedeutung: Beim Gericht eine Klage einreichen. Wenn sich Eheleute zum Beispiel bei der Trennung nicht über die Höhe der Alimente einigen können und deshalb das Gericht entscheiden lassen.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Muss etwas mit ‹zurück› heissen. Vielleicht ‹in den Hintergrund treten›?»
  • Wirkliche Bedeutung: Wenn mehrere Personen für die Bezahlung derselben Schuld haftbar sind, kann derjenige, der die ganze Schuld bezahlt hat, bei den anderen Schuldnern deren Anteil einfordern.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Da ist vermutlich eine Forderung nicht so wichtig. Nicht so wichtig wie das Substantiv in einem Satz.»
  • Wirkliche Bedeutung: Das heisst, dass das Gericht eine Streitfrage nicht beurteilen kann, weil der Kläger nicht genügend klar darlegt, was er will, weshalb und worauf er seine Behauptung abstützt. Es reicht zum Beispiel nicht, einfach Schadenersatz vom bösen Nachbarn zu fordern. Das Gericht muss Details wissen über die Art des Schadens, dessen Höhe und inwiefern der Nachbar dafür verantwortlich sein soll.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Man kann das auch einfacher ausdrücken. Das heisst so viel wie ‹unter Bedingungen›.»
  • Wirkliche Bedeutung: Das heisst, dass man sich nicht endgültig festlegt, sich noch andere Möglichkeiten offenlässt.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Das versteht ja wohl jeder: zwei Sachen nebeneinanderstellen und die Unterschiede anschauen.»
  • Wirkliche Bedeutung: Wenn in einem Rechtsstreit die Parteien einen Kompromiss finden, ihren Streit also mit einem Vergleich beenden. Dann müssen sie nicht mehr vor Gericht, oder das Gerichtsverfahren wird sofort beendet.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Ein anderes Wort für eine Todesanzeige? Oder ein in der Zeitung veröffentlichtes Diplom?»
  • Wirkliche Bedeutung: Bestimmte Rechtshandlungen wie der Abschluss eines Ehevertrags oder eines Kaufvertrags über ein Grundstück müssen vor einer Urkundsperson, meist einem Notar, abgeschlossen werden.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Auch wieder so ein Begriff, den man häufig hört. Man bekommt einen Saldo und stellt danach keine Ansprüche mehr?»
  • Wirkliche Bedeutung: Auch Saldoklausel genannt. Das ist eine Erklärung, dass man gegeneinander keine Forderungen mehr hat, also alles abgerechnet und bereinigt ist. Der bisherige Mieter zum Beispiel kann sich so darauf verlassen, dass sein ehemaliger Vermieter ihm später nicht noch eine alte Heizkostenabrechnung präsentiert.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Was man erreicht hat.»
  • Wirkliche Bedeutung: Dazu gehören alle Vermögenswerte, die der Ehemann und die Ehefrau von der Heirat bis zur Auflösung der Ehe durch Einkommen angespart haben. Nicht zur Errungenschaft, sondern zum sogenannten Eigengut gehören Vermögenswerte, die Eheleute schon bei der Heirat besassen: Schenkungen, Erbvorbezüge, Erbschaften und die persönlichen Sachen wie Kleider oder Schmuck.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Man ruft ‹Einsprache!›, wenn man mit dem Richter nicht einverstanden ist. Im Film heisst es doch immer: ‹Einspruch, Euer Ehren!›»
  • Wirkliche Bedeutung: Wenn man von einer Amtsstelle verlangt, ihren Entscheid nochmals zu überdenken und erneut zu entscheiden.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Subtrahieren ist klar. Aber subsumieren? Vielleicht hätten wir im Mathematikunterricht doch besser aufpassen sollen.»
  • Wirkliche Bedeutung: Einen Vorfall rechtlich korrekt einordnen. Zum Beispiel: Jemanden töten, um an sein Erbe zu kommen, ist rechtlich Mord – nach Artikel 112 Strafgesetzbuch.

Nein, die «empfangsbedürftige Willenserklärung» hat nichts mit Heiraten zu tun: Sophia Punzenberger, Lehrling

Quelle: Jojakim Cortis
  • Vermutung der Lehrlinge: «Also bei uns in der Stifti wird viel gesagt, wenn der Tag lang ist. Aber in der Bibel wird auch das eine und andere gesagt.»
  • Wirkliche Bedeutung: Die Meinung von Rechtsgelehrten, zum Beispiel von Professoren, wie eine rechtliche Frage zu beantworten ist.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Vielleicht machen die Parteien eine Wette, bei der der Verlierer die Kosten zahlen muss.»
  • Wirkliche Bedeutung: Nach abgeschlossenem Gerichtsprozess trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selber. Das Gericht spricht also keiner Partei eine Entschädigung für die durch den Prozess entstandenen Anwaltskosten zu.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Da müsste man erst mal wissen, was eine Verfügung ist. Oder was eine ‹beschwerdeunfähige› Verfügung ist.»
  • Ein Amt wie etwa die Vormundschaftsbehörde soll einen Entscheid fällen und diesen den betroffenen Personen mit schriftlicher Begründung zustellen. Ist man damit nicht einverstanden, kann man diesen Entscheid anfechten.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Das wird ein Inhaltsverzeichnis im Ordner sein. Oder das wichtigste Register.»
  • Er ist im amtlichen Personenregister als der rechtliche Vater eingetragen. Nicht immer ist das auch der leibliche Vater, zum Beispiel, wenn das Kind adoptiert ist.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Ist das ein Schreibfehler? Heisst es nicht ‹stimulieren›?»
  • Etwas wird vertraglich vereinbart oder ist durch ein Gesetz festgehalten.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Das wird ein spezielles Recht im Wirtschaftskreislauf sein.»
  • Das sind jene Rechtsvorschriften, die bestimmen, was punkto Vermögen von verheirateten Personen gilt.
  • Vermutung der Lehrlinge: «Macht man das? Vielleicht ein Wohnungsinventar öffentlich machen. Interessiert doch aber keinen!»
  • Das ist ein Begriff aus dem Erbrecht. Jeder Erbe kann verlangen, dass das Amt ein Verzeichnis über die Vermögenswerte und die Schulden einer verstorbenen Person erstellt. Dafür wird ein öffentlicher Aufruf im Amtsblatt oder in anderen Zeitungen gemacht. Erben können sich damit vor nachträglich gestellten Forderungen von Gläubigern schützen.