Die Kesb steht häufig in der Kritik. Und die Meinungen über sie sind schnell gemacht. Doch weshalb gibt es die Behörde? Was darf sie? Wann muss die Kesb einschreiten ? Welche Rechte und Pflichten hat, wer mit ihr in Kontakt kommt?

Der Beobachter-Ratgeber «Alles über die Kesb», entstanden in Zusammenarbeit mit Kescha – Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz, beantwortet diese Fragen und erklärt die Tätigkeiten der Behörde und der Beistandspersonen.

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Die Kesb stellt Selbstbestimmung und Menschenwürde ins Zentrum und hilft Personen, die nicht mehr selber für sich sorgen können oder sonst wie Unterstützung benötigen – so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Jede und jeder kann in eine solche Situation geraten. Darum geht die Kesb alle etwas an.

Schutz für Hilfsbedürftige

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht soll sicherstellen, dass hilfsbedürftige Menschen die notwendige Unterstützung erhalten. Die Freiheit der Einzelnen darf dabei nur so weit eingeschränkt werden, wie das zu ihrem Schutz und zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendig ist.

Alle können an die Kesb gelangen, wenn ihres Erachtens ein Kind, ein Jugendlicher, eine Familie oder eine erwachsene Person gefährdet ist. Etwa wenn jemand geistig oder psychisch beeinträchtigt ist, schwer suchtkrank oder verwahrlost ist. Oder wenn ein Kind vernachlässigt, missbraucht Kindesschutzmassnahmen Verdacht auf Missbrauch? Nicht zögern! , geschlagen oder geplagt wird. Die Kesb ist verpflichtet, jeder Gefährdungsmeldung nachzugehen und fundierte Abklärungen zu treffen.

Kesb im Faktencheck: Das darf die Behörde wirklich!

Zweifellos funktioniert bei der Kesb nicht alles reibungslos, doch sie wird oft mit falschen Behauptungen konfrontiert – eine Auswahl:
 

  1. «Wer in die Fänge der Kesb gerät und verbeiständet wird, bleibt es für immer.»
    Der Check: Es kann gute Gründe geben, dass jemand sein ganzes Leben lang verbeiständet sein muss. Wenn sich aber herausstellt, dass eine Beistandschaft nicht mehr nötig ist, wird sie von der Kesb auf Antrag der betroffenen oder einer nahestehenden Person oder von Amts wegen aufgehoben.

     
  2. «Die Kesb nimmt den Eltern die Kinder weg wie damals. Man denke nur an die ‹Kinder der Landstrasse›.»
    Der Check: Das Hilfswerk «Kinder der Landstrasse» nahm einer ganzen Bevölkerungsgruppe, den Jenischen, die Kinder weg. Das tut die Kesb nicht. Damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht aufgehoben werden kann, muss das Wohl des Kindes in einem konkreten Fall gefährdet sein – die Zugehörigkeit zu einer Bevölkerungsgruppe spielt dabei keine Rolle.

     
  3. «Die Kesb mischt sich ungefragt in familiäre Angelegenheiten ein und entscheidet willkürlich.»
    Der Check: Wenn man Social Media, gewissen Boulevardjournalisten und anderen glaubt, bekommt man den Eindruck, dass die Kesb im Morgengrauen Gestalten losschickt, die um die Häuser schleichen, in fremden Angelegenheiten herumschnüffeln und Kinder in Heime stecken. Das trifft nicht zu. Die Kesb schaltet sich meist erst nach einer Gefährdungsmeldung ein und hat sich an das Gesetz zu halten. Sie wird nur aktiv, wenn niemand anderer zuständig ist und niemand anderer ein bestehendes Problem beheben kann.
Buchtipp
Alles über die KESB
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Was darf die Kesb alles?

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Beobachter-Experte Walter Noser über die häufigsten Vorwürfe gegen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Aufzeichnung vom 5.5.2020).
Quelle: Beobachter Bewegtbild

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