Darf die Kesb sich einmischen?
Frage: Ich habe einen Vorsorgeauftrag geschrieben, um mich vor der Kesb zu schützen. Nun habe ich gehört, dass man immer mit der Kesb zu tun hat, wenn man einen Vorsorgeauftrag geschrieben hat. Stimmt das?
aktualisiert am 6. Mai 2019 - 15:46 Uhr
Ja. Ohne Kesb gäbe es keinen Vorsorgeauftrag und ohne Vorsorgeauftrag gäbe es keine Kesb. Beides gibt es erst seit 2013 als das Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten ist. Zuvor gab es das Vormundschaftsrecht , unter dem man im Fall der Urteilsunfähigkeit bevormundet oder verbeiständet wurde. Dies ist heute nicht mehr so: Heute kann man für den Fall der Urteilsunfähigkeit selber die nötigen Vorkehrungen treffen und einen Vorsorgeauftrag errichten.
Ein Vorsorgeauftrag ist aber nichts weiter als eine Absichtserklärung. Er entfaltet seine Wirkung erst, wenn er von der Kesb in Kraft gesetzt worden ist. Die Kesb prüft, ob der Vorsorgeauftrag richtig erstellt worden ist, umgesetzt werden kann und ob die vorgesehene Person in der Lage ist, den Auftrag anzunehmen. Wenn alles in Ordnung ist, wird die Kesb der vorsorgebeauftragten Person eine Urkunde oder eine Verfügung aushändigen, mit der sie sich gegenüber Banken und anderen Vertragspartnern ausweisen kann.
Was sollte in einem handschriftlichen Vorsorgeauftrag enthalten sein? Beobachter-Mitglieder erhalten verschiedene Mustervorlagen zum Vorsorgeauftrag als praktische Anleitung. Zudem informiert das Merkblatt «Was müssen vorsorgebeauftragte Personen wissen?», ob man gegenüber der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Bericht erstatten muss.