Amtsschimmel gegen Hund
Herdenschutzhunde sollen in landwirtschaftlicher Umgebung aufwachsen dürfen, fordert der Bund. Just dort sind Hundezuchten aber verboten.
Veröffentlicht am 10. November 2015 - 09:48 Uhr
Bellende Hunde beissen nicht, heisst es, und darüber könnte man sich eigentlich schon mal freuen. Doch die Bewohner von Rechthalten FR tun das nicht. Sie schreiben gar mit einer Petition gegen das Gebell an, sprechen von «Hundeterror», der aufhören müsse. Und fördern so nebenbei eine veritable Gesetzeslücke zutage.
Denn nahe des 1000-Seelen-Dorfs befindet sich eine Zucht für Herdenschutzhunde. Ein Rudel von fünf Tieren, die ausgebildet werden für sommerliche Einsätze auf der Alp, wo sie Schafherden vor Wölfen schützen sollen – wie es schweizweit bereits über 200 ihrer Artgenossen tun.
Nun ist abschreckendes Bellen ein wesentlicher Bestandteil ihrer Verteidigungsstrategie gegen Raubtiere in den Bergen, und die Schutzhunde praktizieren es gerne nachts, wenn Wölfe auf einen Happen unterwegs sind. Sie tun es leider auch, wenn sie nach dem Ende des Sommers von den Alpen wieder zurückgekehrt sind – ohne sich bewusst zu sein, dass ihr Tun in den Ohren der Dorfbewohner reichlich deplatziert wirkt.
Als 110 Rechthaltner mit einer Petition gegen das Gebell bei der Gemeinde vorstellig wurden, zeigte sich diesen Herbst Verwirrendes: Die Hundezucht liegt auf einem Hof in der Landwirtschaftszone, und dort dürfte sie eigentlich gar nicht sein – eine gewerbliche Hundezucht gehört laut kantonalem Gesetz in die Gewerbezone. Gleichzeitig kommt aber ein Rechtsgutachten, das im Auftrag des Bundesamts für Umwelt erstellt wurde, zum Schluss: «Für die Sozialisierung von Herdenschutzhunden ist es geradezu unentbehrlich, dass sie praktisch von Beginn an in engem Kontakt zu den Nutztieren aufwachsen.» Hundeaufzucht also nur in Verbindung zu Nutztierhaltung, findet der Bund. Was wiederum lediglich in der Landwirtschaftszone möglich ist.
Noch weiss niemand, was das für die bellfreudigen Vierbeiner von Rechthalten bedeutet: Herdenschutzhunde kommen im Raumplanungsgesetz nicht vor. Ob die Hundezucht zonenkonform ist, entscheiden nun erst einmal die Bezirksbehörden.
Und die dürften in ihre Überlegungen einen Entscheid des Kantons einfliessen lassen: Dieser entschädigt die Besitzer gerissener Schafe seit diesem Oktober nur noch, wenn ihre Herden von Hunden bewacht sind.
Einerseits den Einsatz von Herdenschutzhunden forcieren, anderseits den Züchtern genau dieser Tiere das Leben schwer machen – da würde das Gebell wohl erst richtig losgehen. Bei Tieren und Menschen.