«Einfache Rezepte sind verlockend»
Wer wegen eines sexuellen Übergriffs auf ein Kind verurteilt ist, soll nie mehr mit Kindern arbeiten dürfen: Wer kann da dagegen sein? Zum Beispiel Flavia Frei von der Stiftung Kinderschutz Schweiz.
Veröffentlicht am 14. April 2014 - 08:40 Uhr
Beobachter: Darf man bei einer Organisation für Kinderschutz arbeiten und eine Initiative ablehnen, die Kinder vor Pädophilen schützen will?
Flavia Frei: Ja, das darf man. Aber ich bin selbstverständlich dafür, dass kriminelle Pädophile bestraft werden, wenn es angebracht ist, auch mit einem Tätigkeitsverbot. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat ein Gesetz ausgearbeitet, das am 1. Januar 2015 in Kraft tritt. Es schützt Kinder effektiver als die Initiative, weil es eine breitere Palette von Sanktionen ermöglicht.
Beobachter: Sie sprechen die Rayon- und Kontaktverbote an. Warum ist das so wichtig?
Flavia Frei: Nehmen wir die Fälle von Kindsmissbrauch, die aktuell in den Medien sind. Da ist der wegen Konsums von Kinderpornografie vorbestrafte Mann, dessen Frau als Tagesmutter arbeitet. Oder der Vater, der seinen sechsjährigen Sohn missbrauchte und ihn im Internet Pädophilen verkaufte. Beide Täter wären trotz Tätigkeitsverbot in den Kontakt mit Kindern gekommen.
Beobachter: Der Vater hätte auch mit einem Kontakt- oder Rayonverbot nicht von seinen Taten abgehalten werden können. Er war nicht vorbestraft.
Flavia Frei: Das muss man sich immer wieder vor Augen halten: Sowohl Initiative wie Bundesgesetz greifen erst, wenn es bereits zu einer Verurteilung gekommen ist. Trotzdem sind solche Kontaktverbote für die Opfer enorm wichtig. Das war kürzlich bei uns in einer Beratung wieder ein Thema.
Beobachter: Wie das?
Flavia Frei: Eine Mutter rief an, deren Kinder von einem Mann missbraucht worden waren. Nach dem Verbüssen seiner Strafe lebt er weiterhin im gleichen Dorf. Wenn die Mutter nicht will, dass ihre Kinder diesem Mann begegnen, muss sie wegziehen.
Beobachter: Die Rückfallquote für pädophile Straftäter liegt laut Fachleuten bei 50 bis 80 Prozent. Deutlich höher als bei anderen Straftätern. Rechtfertigt das nicht besondere Massnahmen?
Flavia Frei: Auf jeden Fall. Aber nicht jede Massnahme ist bei jedem Täter sinnvoll. Längst nicht jeder, der sich an einem Kind vergeht, ist pädophil. Man geht im Gegenteil davon aus, dass etwa die Hälfte dieser Taten von Menschen begangen werden, die keine pädosexuelle Neigung haben. Das Thema ist komplex. Darum ist ihm mit einfachen Lösungen nicht beizukommen.
Beobachter: Die Mitglieder des erst kürzlich gegründeten Neinkomitees halten die Initiative für rechtsstaatlich problematisch, weil sie das Gebot der Verhältnismässigkeit verletzt. Ist das ein Thema für Sie?
Flavia Frei: Absolut. Wir berufen uns in unserer Arbeit auf die Verfassung und die Uno-Kinderrechtskonvention. Es wäre absurd, Menschenrechte zu verletzen im Bestreben, Kinder zu schützen. Wenn man anfängt, an den Grundrechten der Erwachsenen zu kratzen, wird es irgendwann auch für die Kinder brenzlig. Menschenrechte sind kein Selbstbedienungsladen.
Beobachter: Die Initianten haben das Einräumen eines Ermessensspielraums signalisiert – zumindest in Bagatellfällen soll vom Berufsverbot abgesehen werden können.
Flavia Frei: Mir ist nicht wohl dabei, diesen Vertrauensvorschuss zu geben. Unter den Initianten sind Leute, die nicht gerade bekannt sind dafür, bei der Umsetzung von Initiativen flexibel zu sein. Es geht um viel: Wird die Initiative angenommen und gemäss ihrem Wortlaut umgesetzt, erhält ein 20-jähriger Krippenmitarbeiter, der eine Liebesbeziehung zu einer 15-Jährigen hat, in jedem Fall ein lebenslanges Berufs- und Tätigkeitsverbot. Das kann niemand wollen.
Beobachter: Sprechen wir von den Fällen, bei denen es klar um Übergriffe auf Kinder geht. Wie oft kommen diese überhaupt zur Anzeige?
Flavia Frei: Soviel man weiss selten. Die Dunkelziffer ist enorm. Und sogar bei einer Anzeige ist die Chance gering, dass es zu einer Verurteilung kommt. Einen Anhaltspunkt geben die Zahlen der auf Opferberatungsstellen geleisteten Beratungen und die der Verurteilungen wegen sexueller Handlungen mit Kindern. Das Verhältnis ist zehn zu eins.
Beobachter: Warum bleiben die meisten Übergriffe ungeahndet?
Flavia Frei: Sexuelle Übergriffe auf Kinder sind in aller Regel Beziehungsdelikte. Das heisst, sie finden oft im privaten oder nahen sozialen Umfeld und im Verborgenen statt. Die betroffenen Kinder sind meist nicht in der Lage, sich selber zu helfen, sie sind auf die Hilfe aufmerksamer Erwachsener angewiesen. Leider versagen auch die nicht selten. Besonders dann, wenn sich der Übergriff in der eigenen Familie abgespielt hat. Wenn der Stiefvater der Täter ist, der Vater oder die Grossmutter.
Beobachter: Das will man sich alles gar nicht vorstellen…
Flavia Frei: Das ist so. Das Thema geht jedem nahe, man möchte es am liebsten verdrängen. Hinzu kommt, dass jede vierte bis fünfte Frau, jeder siebte bis zehnte Mann als Kind selber Opfer eines solchen Übergriffs geworden ist. Und für die meisten Eltern ist es die schrecklichste Vorstellung überhaupt, dass ihre Kinder Opfer werden könnten. Darum sind einfache Rezepte so verlockend. Man möchte etwas tun und damit das Problem ein für alle Mal aus dem Leben verbannen – aber das wird nicht gelingen.
Beobachter: Sie fordern mehr Prävention. Hat diese eine Chance gegen das Ungeheuerliche?
Flavia Frei: Eine Gesellschaft ohne Gewalt wird es nie geben. Aber wir wissen viel darüber, wie Täter vorgehen und welche Kinder am ehesten gefährdet sind, Opfer zu werden. Dieses Wissen müssen wir verstärkt nutzen.
Beobachter: Wie?
Flavia Frei: Wir wissen heute, dass Kinder deutlich gefährdeter sind, wenn sie wenig Selbstvertrauen haben, wenig Zuwendung erfahren oder in Familien aufwachsen, in denen das Thema Sexualität ein Tabu ist. Wir müssen also Kinder früh aufklären und sie ermutigen, über ihre Gefühle zu sprechen, ihre Meinung zu sagen und sich Hilfe zu holen. In erster Linie in der Familie, aber auch in der Kinderkrippe, im Kindergarten, in der Schule. Und wir müssen als Erwachsene wachsam sein, wenn der Nachbar plötzlich Kinder hüten will oder der Fussballtrainer, der es besonders gut hat mit den Kindern, einzelne privat treffen will.
Beobachter: Jeder Mann ein Verdächtiger?
Flavia Frei: Nein, natürlich nicht. Aber wir kommen nicht umhin, wachsam zu sein. Und es muss sich etablieren, dass jede und jeder, der mit Kindern arbeiten will, einen Strafregisterauszug vorlegen muss, bevor er die Stelle antritt. Im Berufsleben ebenso wie in Sportvereinen oder anderen Freizeitangeboten für Kinder. Es muss so normal werden wie die Angabe von Referenzen. Aber auch hier: Das alles schützt nur vor Tätern, die bereits einmal verurteilt wurden.
Beobachter: Das klingt alles ziemlich überzeugend. Warum ergeben Umfragen trotzdem eine Zustimmung zur Initiative von über 80 Prozent?
Flavia Frei: Weil es bei dieser Abstimmung nicht um Gesetze geht, sondern um Emotionen. Und da haben es differenzierte Lösungen bekanntermassen schwer.
Die Pädophilen-Initiative
Am 18. Mai kommt die von der Organisation Marche Blanche lancierte Initiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» an die Urne. Täter, die wegen eines Sexualdelikts gegen Kinder oder eine abhängige Person verurteilt worden sind, sollen nie mehr eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen ausführen dürfen – ungeachtet der Schwere der Tat und unabhängig davon, wie sich ein Täter entwickelt. Unter dem Druck der Initiative erarbeitete der Bundesrat ein Gesetz, das in vielen Dingen weiter geht: Es ermöglicht neben Berufs- und Tätigkeitsverboten auch Rayon- und Kontaktverbote. Allerdings im Gegensatz zum Initiativtext abhängig von der Schwere des Delikts und der Rückfallgefahr. Das Gesetz soll bereits 2015 in Kraft treten.