Perfekte Morde
Mehr als jedes zweite Tötungsdelikt in der Schweiz wird nicht als solches erkannt. Rechtsmediziner fordern daher eine Verbesserung der ärztlichen Ausbildung.
Veröffentlicht am 14. April 2015 - 08:11 Uhr
Es sah alles nach einem Unfalltod aus: In einer Dezembernacht im Jahr 2010 geriet auf eisglatter Strasse in der Nähe von Bern ein Auto mit drei Insassen ins Schleudern und prallte gegen einen Pfosten. Fahrer und Beifahrer blieben unverletzt. Der hintere Passagier aber wurde nach vorn geschleudert. Er starb an den Folgen des Aufpralls. Vermeintlich. Denn Kommissar Zufall brachte die Wahrheit ans Licht: Der Mann war erschossen worden.
Üblicherweise findet bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge eine sogenannte Legalinspektion vor Ort statt. Ein speziell ausgebildeter Amtsarzt besichtigt die Leiche, stellt die Todesart fest, sucht nach Hinweisen auf die medizinische Todesursache und sichert Spuren.
Doch weil in jener Nacht kein Arzt verfügbar war, brachte man die Leiche ins Institut für Rechtsmedizin in Bern, wusch und obduzierte sie. Im Licht der Untersuchungslampe kam am Rücken des Mannes ein kleiner Hautdefekt zum Vorschein. Die Computertomografie zeigte: Im Brustkorb steckte ein Projektil.
Wenn nicht der Amtsarzt gefehlt hätte, wäre das Delikt wohl nicht entdeckt worden. Das Erschreckende dabei: Es handelt sich nicht um einen Einzelfall – gemordet wird viel öfter, als die Statistik suggeriert. Das zeigen Untersuchungen aus Deutschland.
Eine breit angelegte Studie kam zum Schluss, dass 1200 bis 2400 Tötungsdelikte pro Jahr fälschlicherweise als natürliche Todesfälle eingestuft werden. Diese Grössenordnung entspricht ungefähr der Zahl entdeckter Morde in Deutschland. Mit anderen Worten: Jede zweite Tötung bleibt in unserem Nachbarland unentdeckt.
In der Schweiz sind die Zustände noch gravierender. Ein Autorenteam um Christian Jackowski, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern, geht davon aus, dass in der Schweiz sogar mehr als jedes zweite Tötungsdelikt nicht erkannt wird. Für 2014 weist die polizeiliche Kriminalstatistik 41 Tötungsdelikte aus.
«Die vom Gesetz bei der Feststellung des Todes geforderte Leichenschau bedeutet für viele Ärzte eine Herausforderung», sagt der Zürcher Rechtsmediziner Michael Thali. Oft stehe der Arzt, der zum Toten gerufen werde, in einem Vertrauensverhältnis zu den Angehörigen. Sie in diesem schwierigen Moment für die Leichenschau aus dem Zimmer zu schicken sei nicht einfach.
Eine besondere Problematik stelle sich in Altersheimen: «Wenn ein Arzt häufiger als seine Kollegen die Todesursache als ungeklärt einstuft und die Polizei ruft, wie es das Gesetz von ihm verlangt, droht ihm schlimmstenfalls, dass er nicht mehr aufgeboten wird», sagt Thali.
Rechtsmediziner Jackowski und sein Team fordern deshalb, dass in der Ausbildung der angehenden Ärzte die Leichenschau grösseres Gewicht bekommt. «Alle Ärzte müssen sich ihrer Verantwortung dahingehend bewusst sein, dass sie einen natürlichen Todesfall nur dann als solchen dokumentieren, wenn sich die entsprechenden Hinweise verdichtet haben», schreiben die Autoren. Eine bestehende Erkrankung allein genüge dazu nicht.
«Aus kriminalistischer Sicht wäre es ideal, wenn jede Leiche obduziert würde. Aber das ist natürlich aus praktischen Gründen nicht machbar», sagt der Zürcher Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch. Neben der Verbesserung der Ausbildung der Ärzte wünscht er sich eine Revision des entsprechenden Artikels in der Strafprozessordnung. «Ich plädiere für eine Beweisumkehr», sagt Jositsch. «Solange es nicht genügend Hinweise auf eine natürliche Todesursache gibt, sollte man immer von einer unnatürlichen ausgehen.»