Was droht in der Schweiz bei Verleumdung?
Sechs Wochen lang beobachtete gefühlt die halbe Welt per Livestream das Gerichtsverfahren zwischen Amber Heard und Johnny Depp. Nun wurde Heard der Verleumdung ihres Ex-Ehemannes schuldig gesprochen. Was versteht man genau darunter und was gilt in der Schweiz als ehrverletzend?
Veröffentlicht am 3. Juni 2022 - 15:17 Uhr
Der Gerichtsprozess zwischen den beiden Filmstars zog sich über sechs Wochen hin und kam eher einem Gerichtsdrama gleich. Beide machten sich schwere Vorwürfe. Ein Geschworenengericht im US-Bundesstaat Virginia sprach Heard nun schuldig. Sie habe ihren Ex-Mann Depp verleumdet, indem sie ihm häusliche Gewalt vorgeworfen hat. Weil sie bewusst gelogen habe, muss Heard Depp nun über zehn Millionen Dollar zahlen. Allerdings kommt auch Depp nicht ungeschoren davon. Er muss Heard zwei Millionen Dollar bezahlen, weil sein Anwalt Heard ebenfalls verleumdet habe. Depp zeigt sich erleichtert, Heard niedergeschlagen. Das Verfahren wurde in den sozialen Medien bereits vor dem Urteil millionenfach kommentiert, meistens zugunsten von Depp.
Was gilt in der Schweiz eigentlich als Ehrverletzung und wie wird sie bestraft?
Folgende Ehrverletzungen werden unterschieden:
Redet jemand bei anderen schlecht über eine Person und greift ihre Ehre an, schadet also ihrem Ruf, als charakterlich anständiger Mensch zu gelten, kann er oder sie sich strafbar machen. Wertende Fluchwörter gelten nicht als üble Nachrede.
Beispiel: «Dein Mann hinterzieht Steuern.»
Strafmass: Geldstrafe
Behauptet jemand gegenüber anderen ehrverletzende Tatsachen über eine Person und weiss, dass diese falsch sind, begeht er oder sie eine Verleumdung.
Beispiel: Ein Nachbar erzählt seinem Freund, seine Nachbarin sei eine Diebin, obwohl er weiss, dass das nicht stimmt.
Strafmass: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
Jeder Angriff auf die Ehre einer Person, die keine üble Nachrede oder Verleumdung ist. Also ein reines Werturteil oder eine nur dem Opfer gegenüber geäusserte Tatsachenbehauptung.
Beispiel: ein Schimpfwort (Werturteil), «Du bist doch aus der Psychi abgehauen!» (Tatsachenbehauptung)
Strafmass: Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen
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