Rechnung fürs Nichtstun
Im Kanton Zürich verlangt die Kesb auch dann Gebühren, wenn sie beschliesst, nichts zu unternehmen.
Veröffentlicht am 2. August 2016 - 10:01 Uhr
Der Bescheid war für Marta Schreiner* eigentlich eine gute Nachricht: Sie müsse nicht in ein Alters- oder Pflegeheim, schrieb ihr die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Winterthur-Andelfingen. Sie könne weiterhin allein leben und sei «in der Lage, ihre Interessen selbständig wahrzunehmen». Trotzdem ärgert sich Marta Schreiner über das amtliche Schreiben. Die Feststellung, dass in ihrem Leben alles in Ordnung ist, kostet sie über 600 Franken, zahlbar innert 30 Tagen netto.
Dabei hat die 76-jährige Rentnerin das Verfahren gar nicht ausgelöst. Ihre beiden Söhne sind sich uneins darüber, ob sie noch fit genug sei, um allein zu leben. Einer der beiden machte in einer Gefährdungsmeldung geltend, die Mutter verwahrlose zunehmend. Die Kesb machte sich ein Bild vor Ort und bestellte einen Arztbericht. Die Kosten dafür muss nun die Mutter übernehmen, obwohl bloss entschieden wurde, dass es nichts zu entscheiden gebe.
Die Kosten von Kesb-Verfahren müsse immer die «betroffene Person» tragen, sagt Christoph Heck, Vizepräsident der Kesb Winterthur-Andelfingen. Nur wenn sich eine Gefährdungsmeldung als «offensichtlich ungerechtfertigt» erweise, verzichte man auf Gebühren, obwohl «auch in solchen Fällen die Kesb berechtigt wäre, den Aufwand zu verrechnen».
Diese Einschätzung ist umstritten, der entsprechende Paragraf lässt Spielraum offen. Demnach muss nicht unbedingt die «betroffene Person» bezahlen, sondern die «Verfahrensbeteiligten», zudem nur «unter Berücksichtigung des Ausgangs des Verfahrens».
Der Gebührenentscheid hänge vom Zufall ab, so Ruedi Winet, Präsident der Vereinigung aller Kesb-Behörden des Kantons Zürich. «Einzelne Kesb erheben in einem solchen Fall wohl eher keine Gebühren, andere schon.» Er werde das Thema «in unsere Arbeitsgruppe Gebühren eingeben, um zu prüfen, ob hier Anpassungsbedarf besteht».
Würde Marta Schreiner im Kanton Graubünden wohnen, hätte sie wohl keine Rechnung erhalten. «In aller Regel stellen wir in Fällen, bei denen keine Massnahme errichtet wird und sich der Aufwand in Grenzen hält, keine Rechnung, ausser wenn es stossend wäre, dass die Kosten vom Steuerzahler übernommen werden müssten», sagt Peter Dörflinger, Vorsitzender der Bündner Kesb-Geschäftsleitung.
*Name geändert
Kesb: Unbeliebt, aber notwendig
Der Beobachter berichtet regelmässig über die Kesb. Alle Artikel zum Erwachsenenschutz finden Sie in unserem Dossier.
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