Die Bundesverfassung legt es fest: Alle sollen sich gegen Ungerechtigkeiten wehren können – auch wenn sie finanziell nicht auf Rosen gebettet sind. Darum bezahlen die Kantone Anwältinnen und Anwälte, die Mittellose nach bestem Wissen und Gewissen vor Justitia vertreten. Sofern man sie denn lässt.

Der Zürcher Schadenanwalt Soluna Girón erlebt es oft anders: Wenn die Gerichte die Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeistände so stark kürzen, dann «bleibt einem nur die Wahl, entweder gratis zu arbeiten – oder schludrig». Letzteres macht den hehren Verfassungsgrundsatz zur hohlen Phrase. Für Girón «höchst bedenklich».

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Den Hut lupfte es ihm, als er einen Klienten gegen einen Versicherungskonzern vertrat; es ging um Krankentaggelder. Ein klassisches Szenario für den Anwalt: der Kleine gegen den Mächtigen, Einzelmaske gegen gut dotierte Rechtsabteilung.

Im Zivilklageverfahren waren nach etlichen Schriftwechseln und Eingaben bald hundert Seiten Papier beieinander, dazu ein dickes Bündel mit Beweismitteln, komplexe medizinische Gutachten etwa. «Ich will meine Arbeit in jedem Fall gleich gewissenhaft erledigen, unabhängig davon, ob mein Mandant reich oder arm ist», sagt Girón. Das sei der Anspruch eines tragfähigen Rechtssystems und auch der Anspruch an ihn selbst.

Honorar um zwei Drittel gekürzt

Also investierte der Anwalt Zeit ins sorgfältige Studium der Akten – 53,2 Stunden, wie er später in seiner Honorarnote gegenüber dem Sozialversicherungsgericht Zürich auflistete. Viel zu viel, befand dieses. Ohne Begründung, welche Arbeiten unnötig gewesen seien, reduzierte das Gericht die Entschädigung auf 15 Stunden à 220 Franken; das ist der bereits reduzierte Stundensatz in der unentgeltlichen Rechtspflege. Dieser Aufwand wäre der Sache angemessen gewesen, hiess es, mehr werde nicht vergütet.

Viel zu wenig, fand Anwalt Girón. Derart enge Zeitbudgets würden ihm in vielen Fällen den vom Gesetz garantierten Handlungsspielraum nehmen, um die Rechte der Klienten seriös wahrnehmen zu können. Mit der nachträglichen Kürzung um mehr als zwei Drittel schien ihm eine rote Linie überschritten, aus seiner Sicht ein Verstoss gegen die Verfassung. Girón liess den Fall 2022 vom Bundesgericht beurteilen.

«Für Richter, die selbst nie als Anwälte tätig waren, ist es mitunter schwierig, den Arbeitsaufwand an der Front richtig einzuschätzen.»

Isaak Meier, Experte für Zivilprozessrecht

Das Urteil fiel ernüchternd aus, «ein Nichtentscheid». Das Bundesgericht habe sich auf formalistischem Weg davor gedrückt, Position zu beziehen, findet Jurist Girón. Tatsächlich steht im Entscheid etwas gestelzt, es sei «nicht höchstrichterliche Aufgabe, die einzelnen Posten einer anwaltlichen Honorarnote auf ihre Gebotenheit zu überprüfen». Heisst in der Konsequenz: Über die Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeistände entscheiden abschliessend die kantonalen Gerichte.

Brisant: Praktisch zeitgleich mit dem Fall Girón behandelte das Bundesstrafgericht mehrere beinahe identische Einsprachen gegen Kürzungsentscheide im Aargau. Anders als in Lausanne zückten die höchstinstanzlichen Richter in Bellinzona die rote Karte. Ihr Urteil zusammengefasst: Honorarreduktionen um 50 und mehr Prozent seien willkürlich und würden teilweise eine wirksame Verteidigung ausschliessen.

Soluna Girón akzeptiert zähneknirschend, dass seine Beschwerde ohne einen derartigen Standpunkt abgewiesen wurde. Die Problematik als solche sei damit aber nicht aus der Welt, sagt er. Das Problem am Problem: Es ist nur schwer zu fassen.

«Kommt darauf an, wer beurteilt»

Wann, wo und weshalb werden die Entschädigungen der Rechtsbeistände teils erheblich gekürzt? Befragte Anwältinnen und Verbände erkennen kein einheitliches Bild. Es gibt grosse Unterschiede zwischen Kantonen, Rechtsgebieten und den einzelnen Gerichten. «Es kommt manchmal sogar darauf an, welche Richterin, welcher Richter innerhalb derselben Behörde das Gesuch beurteilt», sagt Anwältin Melanie Aebli, Vorstandsmitglied der Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz. 

Wenn Gerichte staatlich bezahlte Anwälte via Honorar ans Gängelband nehmen, stecke dahinter nicht selten mangelnde Praxisnähe. Das findet zumindest Rechtswissenschaftler Isaak Meier, der sich als Experte für Zivilprozessrecht häufig mit Fragen rund um den Rechtszugang beschäftigt: «Für Richter, die selbst nie als Anwälte tätig waren, ist es mitunter schwierig, den Arbeitsaufwand an der Front richtig einzuschätzen.»

Gerade im Bereich der unentgeltlichen Rechtspflege sind Klientinnen und Klienten häufig komplett verloren im Dschungel des Justizsystems, etwa im Asylrecht, so dass die Anwälte viel Aufklärung leisten müssen – «unsichtbare» Arbeit, aber unerlässlich für eine gründliche Vertretung.

«Eine funktionierende Justiz kostet und kann nie finanziell rentabel sein»

René Rall, Generalsekretär des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV)

Bei alledem gilt: Die kantonalen Gerichte müssen mit einem gewissen Ermessensspielraum kontrollieren, ob die Rechtsbeistände wirklich nur den «notwendigen und gebotenen Aufwand» betreiben. Auf diese Verpflichtung berufen sich alle Gerichte, die der Beobachter angefragt hat. Auch das Zürcher Sozialversicherungsgericht, das im Fall Girón massiv gekürzt hat, lässt sich mit Einschätzungen nicht auf die Äste hinaus.

Es antwortet sec: «Bei der Festsetzung einer Entschädigung stützen wir uns auf die gesetzlichen Bestimmungen und die einschlägige Rechtsprechung.» 2022 behandelte das Gericht 122 Fälle mit unentgeltlicher Rechtspflege und wendete dafür 286992 Franken auf.

Derart präzise Zahlen sind rar. Wo es Vergleichsmöglichkeiten gibt, zeigt sich: Die Justiz ist auch im Gratisbereich teuer. So wurden 2017 im Kanton St. Gallen auf den beiden unteren Instanzen 1793 Zivilverfahren mit unentgeltlicher Rechtspflege für 2,7 Millionen Franken durchgeführt, fünf Jahre später kosteten weniger Fälle (1540) einiges mehr (3,7 Millionen). Ebenso im Kanton Luzern: Zwischen 2017 und 2022 sank die Zahl der Fälle von 1555 auf 1327, die Kosten stiegen von 3,6 auf 5,6 Millionen.

«Eine funktionierende Justiz kostet und kann nie finanziell rentabel sein», sagt dazu René Rall, Generalsekretär des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV). Er vermutet den allgemeinen Spardruck als Haupttreiber der Honorarkürzungen und ist besorgt über «diese gefährliche, von der Politik angestossene Entwicklung, die den Zugang zum Recht für weniger bemittelte Menschen direkt oder indirekt verhindert». Um für diese Gefahren zu sensibilisieren, führt der Verband seit einiger Zeit Gespräche mit den Akteuren des Rechtssystems.

Ein offenes Geheimnis ist, dass sich Anwältinnen und Anwälte nicht um Mandate mit unentgeltlicher Rechtspflege reissen. Wenn sie aber damit rechnen müssen, dass ihr Aufwand nur teilweise entschädigt wird, sinkt die Attraktivität weiter. Wer macht dann noch diese Jobs? Nur die oberflächlichen oder die besonders gutmütigen Rechtsvertreter? Für René Rall so oder so ein Dilemma: «Sich allein auf das Gewissen des Anwalts zu verlassen, ist eine denkbar unbefriedigende Option.»