Als Sabine Suter in jener Freitagnacht Ende April zurück zum Auto kommt, erschrickt sie. Ihr Wagen steht nicht mehr auf dem Platz, den sie über den Parkservice Parku reserviert hatte.

Von der Stadtpolizei Zürich erfährt Suter, dass ihr Auto abgeschleppt worden ist. Sie hatte die Reservationszeit überschritten. Der Parku-Nutzer, der den Platz unmittelbar nach ihr gemietet hatte, hatte den Abschleppdienst gerufen. Roman Haeberli von der Autohilfe 24 AG kam sofort – und war erst bereit, Suter das Auto auszuhändigen, wenn sie 500 Franken Abschleppkosten plus 50 Franken «Aufwandentschädigung» für den Auftraggeber zahlte. Suter tat es – sonst wäre sie nicht mehr nach Hause gekommen.

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Parku ist im Grunde eine gute Idee: Besitzer von privaten Parkplätzen, etwa Firmen, können diese über die Parku-Plattform online vermieten, wenn sie nicht gebraucht werden. Interessenten wiederum sehen im Internet oder auf der Handy-App, wo es freie Plätze gibt, und können diese stundenweise reservieren, auch kurzfristig. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten es dem Nutzer jedoch, den Abschleppdienst zu rufen. Falls der gebuchte Platz besetzt ist, muss er einen anderen suchen, erhält aber eine Kostengutsprache.

In Suters Fall wurde der Abschleppdienst laut Quittung um 23.15 Uhr gerufen. «Ich habe die Parkzeit überzogen, ganz klar. Aber wegen einer Viertelstunde gleich den Abschleppdienst zu holen finde ich unverhältnismässig», sagt sie. Sogar die Polizei, die für die Parkplätze auf öffentlichem Grund zuständig ist, ist weniger rigoros. «Solange der Falschparkierer nicht die Sicht behindert und niemanden blockiert, etwa indem er eine Durchfahrt versperrt, wird er nicht abgeschleppt. Es gibt dann einfach eine Busse», erklärt Marco Bisa, Mediensprecher der Zürcher Stadtpolizei.

«Probleme nur mit der Autohilfe 24»

Suter ist nicht die einzige Parku-Nutzerin, der es so erging. Seit die Ende April gegründete Autohilfe 24 in Zürich unterwegs ist, gibt es immer öfter Ärger auf Parku-Parkplätzen, wie Cyrill Mostert von Parku bestätigt: «Wir haben diese Probleme nur in Zürich und nur mit der Autohilfe 24.» Es seien immer die zwei oder drei selben Personen, die Plätze kurzfristig buchen und darauf spekulieren, dass der Vorgänger die Parkzeit überzieht oder illegal fremdparkiert. Diese Personen seien kontaktiert und auf die Geschäftsbedingungen hingewiesen worden. «Bei weiteren Verstössen ist denkbar, dass wir Sanktionen ergreifen.»

Der naheliegende Verdacht: Die Autohilfe 24 beschafft sich diese Aufträge selber, indem sie gegen Entgelt Leute beauftragt, Parku-Falschparkierer zu finden. Ein Geschäftsinhaber, der einen Parku-Parkplatz vermietet, hat die Autonummern seiner Mieter notiert. Seit dem 1. Mai sind es 26 Buchungen, 24-mal handelt es sich um die gleichen drei Fahrzeughalter. Und: Es sind dieselben, die auch auf der schwarzen Liste von Parku stehen. Zwei von ihnen sind mit Roman Haeberli von der Autohilfe 24 respektive seinem Geschäftspartner und Firmeninhaber, Roger Bernet, auf Facebook befreundet. In Zürich und Umgebung gibt es um die 300 Parku-Parkplätze – da tun sich Verdienstmöglichkeiten auf.

Roman Haeberli nimmt zu den Vorwürfen des Beobachters zunächst Stellung, zieht dann aber die Aussagen zurück. Stattdessen schaltet sich der Rechtsberater der Firma ein. Als Gegenbeweis will dieser dem Beobachter eine Auflistung schicken über die von der Autohilfe 24 von Parku-Parkplätzen abgeschleppten Fahrzeuge und über die Gründe, die deren Halter angeben, weshalb sie dort parkiert hätten. Ausserdem verspricht er «Einblick in die Finanzflüsse». Die Unterlagen blieb er bis Redaktionsschluss schuldig.

Der oberste Abschlepper ist verärgert

Falschparkerin Sabine Suter hat die Autohilfe 24 jedenfalls wegen Nötigung angezeigt: «Ich hatte schlicht keine andere Wahl, als zu bezahlen. Eine Begleichung der Kosten auf Rechnung wurde mir nicht angeboten.» Ob es zu einer Strafverfolgung kommt, ist ungewiss. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat in mehreren vergleichbaren Fällen davon abgesehen, weil sie das Zurückbehalten des Fahrzeugs als legitimes Mittel erachtet, um die Kosten einzutreiben. Das Obergericht hat dies gestützt.

In Zürich ist es üblich, dass derjenige, der den Abschleppdienst kommen lässt, das Eintreiben der Kosten per Unterschrift an den Abschlepper abtritt. Das ist auch bei der Autohilfe 24 so. Der Auftraggeber geht somit keinerlei Kostenrisiko ein.

Ulrich Giezendanner, SVP-Nationalrat und als Präsident des Verbands Auto-Strassenhilfen-Schweiz oberster Abschlepper des Landes, hört zum ersten Mal von der Sache und hält gar nichts davon: «Man ermuntert die Leute ja geradezu, sofort den Abschleppdienst zu rufen. Auch wenn es vielleicht rechtens ist, das entspricht nicht der Philosophie unseres Verbands.» Erst recht nicht mit dem Verbandskodex vereinbar sei, dass einer auch noch eine Aufwandentschädigung verrechne. «Das kommt ja einer Provision gleich.» Giezendanner will die Zürcher Geschäftspraktiken im Verbandsvorstand thematisieren.

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