Wahrscheinlich handelt es sich bei der betreffenden Zone um eine «Zona a traffico limitato» – kurz «ZTL». Der Ärger wegen ZTL-Bussen ist im Beratungszentrum des Beobachters momentan ein Dauerbrenner. Dies vor allem deshalb, weil die Zonensignalisationen von Touristen – etwa bei der Fahrt zu ihren Hotels – leicht übersehen werden.

Ein solcher Lapsus ändert aber nichts daran, dass die daraus resultierende Busse rechtsgültig ist und bezahlt werden sollte. Eine Einsprache lohnt sich nur, wenn man einen klaren Fehler nachweisen kann, also dass man zur besagten Zeit gar nicht Busse aus Italien «Schuldtitel-Online» mahnt grundlos an in der betreffenden Zone unterwegs sein konnte. Wer weder Einsprache gegen die Busse erhebt noch den Betrag rechtzeitig bezahlt, riskiert zusätzliche Gebühren.

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Zudem drohen Probleme bei der nächsten Autofahrt nach beziehungsweise in Italien, da die offene Busse möglicherweise registriert wurde.

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Matthias Pflume, Leiter Extras
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