Muss ich zur Fahreignungsprüfung?
Frage: Nach einer Firmenfeier wurde ich mit Alkohol am Steuer erwischt. Obwohl ich auf der Strasse noch nie negativ aufgefallen bin, will das Strassenverkehrsamt meine Fahrfähigkeit abklären lassen. Darf es das?
aktualisiert am 15. Juni 2018 - 17:32 Uhr
Ja. Seit dem 1. Juli 2014 müssen die Strassenverkehrsämter eine Fahreignungsabklärung anordnen, wenn jemand mit einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille und mehr am Steuer eines Motorfahrzeugs angehalten wurde. Dasselbe droht beim Fahren unter Drogeneinfluss, beim Mitführen von harten Drogen wie Kokain oder Heroin, bei groben Verkehrsregelverletzungen oder aufgrund von Meldungen durch Ärzte, wonach eine Person – zum Beispiel wegen einer Krankheit oder einer Sucht – Motorfahrzeuge nicht sicher führen kann.
Wenn das Strassenverkehrsamt die Fahreignung abklären lassen will, ordnet es eine Untersuchung bei einem Arzt beziehungsweise bei einem Psychologen an. Gleichzeitig entzieht das Amt im Normalfall den Ausweis vorsorglich auf unbestimmte Zeit. Beide Anordnungen müssen offiziell verfügt werden, damit man sich dagegen wehren kann.
Es ist ein offenes Geheimnis: Die Strassenverkehrsämter haben ihre Praxis in den letzten Jahren verschärft. So schicken sie mittlerweile viele Automobilisten wegen Vorfällen zu Vertrauensärzten , die nicht direkt mit dem Lenken eines Fahrzeugs zu tun haben.
Konkret: Es ist heutzutage möglich, Post vom Strassenverkehrsamt zu erhalten, weil man in einem anderen Zusammenhang erwähnt hat, dass man ab und zu einen Joint raucht. Gerade in solchen Fällen, wo das Gesetz nicht zwingend eine Fahreignungsuntersuchung vorsieht, sollte man sich frühzeitig professionell beraten lassen.
Fazit: Um die vertrauensärztliche Untersuchung werden Sie bei einer Blaufahrt mit über 1,6 Promille nicht herumkommen. Wenn man bei Ihnen aber keine Alkoholsucht feststellt, dürften Sie mit einem blauen Auge respektive mit einem Warnentzug von mindestens drei Monaten davonkommen. Falls das Amt aber weitere Massnahmen anordnen will, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen .
Bei Alkohol am Steuer gibt es so gut wie keine Entschuldigung, weshalb strikte Grenzwerte gelten. Mitglieder des Beobachters erfahren mithilfe eines Merkblatts, wie hoch sich die Bussen je nach Promillegehalt belaufen, wann der Fahrausweis weg ist und weshalb schon eine tiefe Alkoholkonzentration als Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ) angesehen werden kann.