Was tun mit herrenlosen Fahrzeugen?
Auf unserem Vorplatz steht ein verrosteter Töff. Er gehört niemandem im Quartier. Wer bezahlt die Entsorgung?
Veröffentlicht am 3. April 2024 - 06:00 Uhr
Versuchen Sie herauszufinden, wem das Ding gehört. Vielleicht können Sie anhand der Seriennummer über den Importeur etwas in Erfahrung bringen.
Dann fordern Sie die Eigentümerin per Einschreiben auf, den Töff innert eines Monats abzuholen. Drohen Sie an, dass Sie ihn sonst entsorgen lassen – auf Kosten der Eigentümerin. Achtung: Allfällige Entsorgungskosten müssen Sie vorschiessen, und das Geld sehen Sie vielleicht nie wieder. Trotzdem, das wäre der beste Fall.
Im schlechteren Fall, der leider immer wieder vorkommt, lässt sich nicht feststellen, wer der Eigentümer ist. Dann sitzen Sie in der Patsche, weil unser Gesetz keine Lösung hat für dieses Problem. Der Schrott stört Sie, er muss weg. Wenn Sie ihn aber einfach entsorgen, könnte das strafbar sein: Der Eigentümer könnte Sie wegen Sachbeschädigung anzeigen und Schadenersatz verlangen. Immerhin ist das nach so langer Zeit unwahrscheinlich. Und selbst wenn: Das Schlimmste, was Ihnen passieren kann, ist eine Busse oder eine bedingte Geldstrafe.
Trotzdem: Fragen Sie zuerst bei der Gemeinde und der Polizei nach, ob man Sie unterstützen kann. Wer weiss, vielleicht haben Sie Glück. Falls nicht, müssen Sie sich entscheiden: Wollen Sie auf Nummer sicher gehen und das Gefährt auf eigene Kosten einlagern, für den Fall, dass es doch noch jemand will? Oder gehen Sie ein Risiko ein und entsorgen den Töff?
Es gibt zwei Varianten:
- Die schnelle: Sie bringen den Töff auf den Autofriedhof und hoffen, dass niemand mehr danach fragt.
- Die vorsichtigere: Sie lassen bei einer Entsorgungsfirma eine Offerte erstellen, in der zwei Punkte vorkommen: Hat der Schrotthaufen noch einen Wert, und wie viel würde die Entsorgung kosten?
Adressen finden Sie bei der Vasso, der Vereinigung der Autosammelstellen-Halter. Taucht die Töfffahrerin oder der -fahrer doch noch auf, können Sie die Offerte zeigen und einen allfälligen Saldo auszahlen.
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1 Kommentar
Nicht über den Importeur sondern über das Strassenverkehrsamt anhand der Fahrgestellnummer den letzten Halter ermitteln. Hat der letzte Halter das Fahrzeug verkauft kann der eventuell dann weiter helfen. Der Importeur kann höchstens sagen an welchen Händler das mal verkauft worden ist aber nie den Eigentümer nennen.