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Rechtsratgeber
GrundlagePost: Wann ein Einschreiben sinnvoll ist
Wenn man die Zustellung eines Schreibens beweisen muss, sollte man es eingeschrieben versenden. Wenn der Adressat das Einschreiben nicht abholt, gilt es nach einer gewissen Frist als zugestellt.
Eingeschriebene Briefe händigt die Post dem Adressaten nur gegen Unterschrift aus. Damit ist das Einschreiben die bislang einzige Möglichkeit, die Zustellung einer Sendung zu beweisen. Rechtlich verbindliche Mitteilungen (z.B. Kündigungen, Ansetzen einer Nachfrist bei Lieferverzug, Mängelrüge) sollte man immer eingeschrieben versenden.