Eingeschriebene Briefe händigt die Post dem Adressaten nur gegen Unterschrift aus. Damit ist das Einschreiben die bislang einzige Möglichkeit, die Zustellung einer Sendung zu beweisen. Rechtlich verbindliche Mitteilungen (z.B. Kündigungen, Ansetzen einer Nachfrist bei Lieferverzug, Mängelrüge) sollte man immer eingeschrieben versenden.