Wenn die Roben toben
Die höchsten Richter sind berufen, Konflikte zu lösen. Doch zunehmend gefährden sie mit Knatsch und Streitereien die Glaubwürdigkeit der höchsten Schweizer Justiz.
Veröffentlicht am 28. Februar 2005 - 14:35 Uhr
Am Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern hängt der Haussegen schief. Bundesrichterin Ursula Widmer (FDP, 62) will mit Bundesrichter Ulrich Meyer (SP, 51) nicht mehr zusammenarbeiten. Der Grund ist eine tiefe Feindschaft, die die Arbeit am höchsten Schweizer Versicherungsgericht lähmt. Die Richter konnten letztes Jahr markant weniger Fälle erledigen als im Vorjahr. Der Streit ist der bisherige Endpunkt einer unheilvollen Entwicklung, die dem Ansehen der höchsten Justiz stark schadet.
Vor neun Jahren zerstritten sich die Bundesrichter in Lausanne mit Bundesrichter Claude Rouiller (SP), der wenig Fingerspitzengefühl im Umgang mit seinen Kollegen und der Öffentlichkeit zeigte. So erklärte Rouiller zum Beispiel in einem Interview, 80 Prozent aller Beschwerden ans Bundesgericht seien eines höchsten Gerichts nicht würdig. Der Konflikt eskalierte nur deshalb nicht, weil Rouiller demissionierte, wohl wissend, dass er bei der anstehenden Wiederwahl im Parlament gescheitert wäre.
Vor zwei Jahren explodierte der Streit um Bundesrichter Martin Schubarth (SP, 62). Die Zusammenarbeit der ande-ren Richter mit Schubarth wurde immer schwieriger, als dieser zunehmend eigensinnig wurde. Am Ende bespuckte der altgediente Bundesrichter einen Journalisten, der kritische Texte über ihn geschrieben hatte. Schubarth musste Ende 2003 seinen Sessel räumen.
Im Sommer letzten Jahres verweigerte das Bundesgericht Bundesrichter Hans Wiprächtiger (SP, 62) die Nomination zum Vizepräsidenten, obwohl er nach Dienstalter für dieses Amt an der Reihe gewesen wäre. Damit sanktionierte das Bundesgericht jenes Mitglied, das die Probleme in der Zusammenarbeit mit Schubarth nach erfolglosen gerichtsinternen Lösungsversuchen ans Parlament gemeldet hatte.
Diese Streitkultur «fördert Intrigen»
«Diese Streitereien haben dem Ansehen der Justiz grossen Schaden zugefügt», warnt alt Bundesrichter Karl Spühler (SVP, 70). «Rechtssuchende haben Mühe, einen Richterspruch von einem Gremium zu akzeptieren, das nicht einmal fähig ist, in den eigenen Reihen für Ordnung zu sorgen.» Dem stimmt auch Ständerat Franz Wicki (CVP, 66) zu, der sowohl bei der Untersuchung des Falls Schubarth wie auch der Vorkommnisse am Eidgenössischen Versicherungsgericht beteiligt war. «Wir müssen das Ansehen der Justiz unbedingt wiederherstellen.»
Wie konnte es so weit kommen? «Konflikte unter Bundesrichtern gab es früher schon», meint alt Bundesrichter Spühler. «Damals war man aber weniger wehleidig und trug die Konflikte intern und schneller aus. Die Bundesrichter der alten Schule waren im Unterschied zu heute auch charakterlich Spitzenleute», analysiert er spitz. Wo früher ein «Primus inter Pares» entschied, gähnt heute ein Führungsvakuum. «Heute gibt es niemanden mehr, der einen Konflikt mit einem Machtwort beenden kann», so Spühler.
Das bestätigt auch Journalist Markus Felber, der seit 25 Jahren über das Bundesgericht berichtet, derzeit für die NZZ. «Die Richter der alten Schule sagten einander die Meinung, manchmal flog auch ein Dossier durch den Verhandlungsraum, aber danach war es ausgestanden.» Heute motteten die Konflikte im engen Biotop in Lausanne oder Luzern, bis sie nicht mehr zu lösen seien. «Die wenigen starken Charaktere unter den Bundesrichtern tragen Konflikte nicht mehr direkt aus, sondern suchen unter den Richtern Anhänger für ihre Sicht der Dinge. Das fördert Intrigen.»
Die Konflikte an den Bundesgerichten können so lange schwelen, weil es keine Führung gibt. «Jeder Richter hat die gleiche Legitimation und ist für sich allein der höchste», sagt Ständerat Wicki. «Das Bundesgericht gleicht einer Firma, die von 30 CEOs geleitet wird.» Wicki regte in der Rechtskommission des Ständerats an, dass die Gerichtsleitung die Kompetenz erhalten soll, Disziplinarmassnahmen gegen fehlbare Bundesrichter zu verhängen.
Mehr Sozialkompetenz gefordert
Doch die Rechtskommission lehnte den Antrag ab. Sie will die Gerichte bloss verpflichten, Reglemente zur Konfliktregelung zu erarbeiten. Diese gibt es bereits. Sie formulieren Selbstverständliches wie zum Beispiel, dass die streitenden Richter zuerst miteinander reden sollen. Konflikte – so der Tenor dieser Reglemente – sollen vor allem innerhalb des Gerichts geregelt werden und nicht ans Parlament oder gar an die Öffentlichkeit gelangen.
Ein weiterer Schwachpunkt ist das Wahlverfahren: Wer höchster Schweizer Richter werden will, muss vor allem zur richtigen Zeit in der richtigen Partei sitzen. Bei der Wahl schaut das Parlament auf Parteibuch, Sprachregion und Geschlecht, kaum aber auf Sozialkompetenz. «Die Gerichtskommission des Parlaments sollte mehr auf Persönlichkeit und Sozialkompetenz der Kandidaten schauen», fordert Spühler. Ein Indiz für sinkende Sozialkompetenz am Bundesgericht ist die sinkende Zahl von Vätern und Müttern unter den Richtern: Von den 18 Bundesrichtern, die zehn und mehr Jahre im Amt sind, haben 16 Kinder. Unter den 12 in den letzten zehn Jahren gewählten Bundesrichtern gibt es nur gerade vier Väter oder Mütter.
Darauf angesprochen, verwirft Nationalrat Erwin Jutzet (SP, 53), Vizepräsident der Gerichtskommission, die Hände: «Es ist schwierig herauszufinden, wie teamfähig und sozial kompetent ein Kandidat ist.» Die Kommission schaue sich Bewerber jeweils an und frage auch nach sozialem Engagement, etwa in Vereinen. «Doch wie erklärt man einem Hochschulprofessor oder einer Oberrichterin, dass sie nicht in Frage kommen, weil sie sozial zu wenig kompetent seien?»
Der Kommission bleibt wenig Zeit, um die Bewerber unter die Lupe zu nehmen: So muss sie zum Beispiel bis Ende Mai 100 Kandidaten anhören, die sich für eine der 60 Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen bewerben. Vor zwei Jahren hatte sie Dutzende von Dossiers zu prüfen für die Wahl der Bundesstrafrichter in Bellinzona. Von dort hört man nichts Gutes. So seien bereits beim Start des Gerichts im April 2004 heftige Streitereien um die Besetzung der Präsidien entstanden. Die «Lösung»: Für die elf Richter in Bellinzona wurden fünf Präsidien und Vizepräsidien geschaffen.