Laseroperation: Ganz schön risikoreich
Eine kosmetische Laserbehandlung ist ein heikler Eingriff. Dennoch darf sie ohne entsprechende Ausbildung durchgeführt werden – eine gefährliche Gesetzeslücke.
Veröffentlicht am 10. Juni 2003 - 00:00 Uhr
«Carolyn 2000» kann fast alles. Neben Numerologie-, Tarot- und Horoskopberatungen bietet die Kartenlegerin im Internet auch Schuldensanierungen an. Und sie ist behilflich, wenn es um Gesundheit und Schönheit geht: Bei ihr können Beautylaser per Mausklick bestellt werden. Mit solchen Hochleistungslasern werden zum Beispiel Falten in Augennähe geglättet.
Dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) sind solche Angebote ein Dorn im Auge. «Es ist fast kriminell, dass jedermann Laser der zwei höchsten Gefahrenklassen erwerben kann und sie dann ohne Auflagen im Schönheitsbereich anwenden darf», sagt Mirjana Moser, Strahlenexpertin beim BAG. Weil es kein Gesetz gibt, das den Verkauf und die Anwendung von Lasern in der Kosmetik regelt, kann jeder und jede mit einem solchen Gerät arbeiten ohne Ausbildung und ohne Sicherheitsvorschriften.
Warnung vor Schäden
Strenger ist die Regelung, wenn derselbe Lasertyp im industriellen Bereich eingesetzt wird. Dann gelten die umfassenden Sicherheitsstandards der Suva: Das Anwendungsgebiet muss isoliert werden, das Tragen von Schutzbrillen ist obligatorisch, und die Geräte dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Fachleuten bedient werden. Ähnlich strikt sind die Vorschriften für Lasereingriffe im Gesundheitsbereich: Hier müssen die Standards der Medizinprodukteverordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic eingehalten werden.
Die Schweizerische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie warnte schon vor Jahren vor Schäden durch unsachgemässe Laserbehandlungen in Kosmetiksalons. Gefährlich wirds vor allem, wenn eine bösartige Hautveränderung ohne Fachkenntnis behandelt wird.
Auch die Haarentfernung die am weitesten verbreitete Laserbehandlung ist nicht immer harmlos: «Pro Jahr meldet sich eine Hand voll Lasergeschädigter», sagt Ursula Gröbly, Beraterin bei der Schweizerischen Patientenorganisation. «Wenn die Folgen einer Haarentfernung zum Beispiel weisse Punkte an den Beinen sind, können wir nichts unternehmen, weil in dem Fall kein Erwerbsausfall geltend gemacht werden kann.» Es sei denn, die Kosmetikerin hat inkompetent oder grobfahrlässig gehandelt doch das lässt sich in der Praxis nur schwer beweisen.
Der Schweizer Fachverband für Kosmetik ist sich der Problematik bewusst und hat eine spezielle Arbeitsgruppe Kosmetik und Medizin geschaffen. In Zusammenarbeit mit dem BAG klärt sie derzeit Fragen rund um die Laserausbildung im Kosmetikbereich ab.
Swissmedic geht einen Schritt weiter: Im Rahmen der Revision der Medizinprodukteverordnung soll Kosmetikerinnen künftig die Anwendung von Medizinlasern der höchsten Gefahrenklasse erlaubt werden jedoch nur wenn sie einen Fachausweis besitzen und in der Gerätebedienung ausgebildet wurden. Zudem muss die ärztliche Betreuung des Patienten vor und nach der Behandlung sichergestellt sein.
Die revidierte Verordnung wird frühestens 2004 in Kraft treten. Bis dahin gilt: Kosmetische Lasereingriffe nur vom spezialisierten Facharzt vornehmen lassen.